Ab Montag, 8. Februar treten neue Regeln in Bezug auf die Einreise der Schweiz in Kraft. Zur neuen Teststrategie gehört, dass Einreisende aus einem Land der BAG-Risikoliste ab dem 8. Februar einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, wenn sie die Schweizer Grenze überqueren. Hier erfährst du, was du dazu wissen musst.
Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen ab dem 8. Februar bei ihrer Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das gilt auch, wenn die Einreise über Land erfolgt.
Anschliessend muss man sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann diese Quarantäne am 7. Tag beendet werden, wenn man erneut einen Corona-Test (auf eigene Kosten) macht und dieser ebenfalls negativ ausfällt.
Zusätzlich gilt, dass auch Flugreisende aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
Kinder unter 12 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen
Nein, zulässig sind nur PCR-Tests, die maximal 72 Stunden vor der Abreise gemacht wurden. Beim Test für die Verkürzung der Quarantäne sind Antigen-Schnelltests jedoch erlaubt.
Sowohl die Kosten für den PCR-Test zum Einreisen wie auch der Test für die verkürzte Quarantäne müssen selbst getragen werden.
Ein negatives Testergebnis muss auch vorgewiesen werden, wenn man mit dem Auto, Zug, Bus oder Schiff aus einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreist oder sich in den 10 Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Zur Erinnerung: Beim Fliegen muss man auch ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn man aus einem Land kommt, welches nicht auf der Liste der Risikogebiete steht. Bei der Einreise mit der Bahn oder dem Auto wird dies nur für Risikoländer verlangt.
Wer mit dem Zug, Flugzeug, Bus oder Schiff einreist, muss ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Für Kinder oder unmündige Personen kann das Formular durch eine mitreisende oder obhutsberechtige Person ausgefüllt werden. Ausgenommen von der Pflicht sind Personen im regionalen Grenzverkehr. Hier kommst du direkt zum Formular.
Wer das Einreiseformular nicht ausfüllt, kann mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.
Ja, das BAG bewahrt die Daten einen Monat lang auf, daraufhin werden die Daten gelöscht. Mehr Infos dazu findest du hier.
Nein, der Test muss vor der Einreise gemacht werden. Wer keinen Test vorlegen kann, muss sich bei den kantonalen Behörden melden und sich sofort testen lassen. Zudem droht eine Busse von 200 Franken.
In diesem Fall darf man nicht in die Schweiz einreisen und es gelten die Quarantäne-Bestimmungen des jeweiligen Landes. Für die Heimreise nach der Isolation wird ein neuer Test verlangt.
Die BAG-Liste der quarantänepflichtigen Risikostaaten- und gebiete wird rund alle zwei Wochen aktualisiert. Darauf befinden sich Länder oder Gebiete, in denen das Coronavirus stärker verbreitet ist als hierzulande (14-Tages-Inzidenz mehr als 60 höher als in der Schweiz). Die jeweils aktuelle Länderliste findet sich hier.
Auf der Risikoliste befinden sich in den Nachbarländern derzeit nur einzelne Regionen. Dazu gehören:
Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen, gilt: Wenn ein Staat auf der BAG-Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein. Dazu gehören:
Grenzgänger müssen keinen negativen PCR-Test vorweisen. Auch die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten gilt für Grenzgänger nicht.
Von der Test- und Quarantänepflicht ist eine ganze Reihe von Personen befreit:
Geimpfte Personen sind von der Test- und Quarantänepflicht nicht ausgenommen.
In einigen Ländern werden bei der Einreise schon länger negative Testergebnisse verlang. An einigen Flughäfen besteht bereits die Möglichkeit, einen PCR-Test zu machen. So beispielsweise in Deutschland und Österreich. Manchmal muss man sich dafür online anmelden. Vor einer Einreise empfehlen wir, sich direkt auf der Website des jeweiligen Landes über die Impfzentren zu informieren.
(cst)
Menschen mit wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen (Fachkongressen, Sportwettkämpfen und Kulturanlässen)..........”
dh wer einen Geschäftstermin in der Schweiz hat, ist von Test- und Quarantäne-Pflicht befreit!
der 1. Corona-Fall in Deutschland war das nicht nach einem geschäftlichen Termin? wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das Jemand aus China bei der Firma Webasto! können die heutigen Geschäftsleute - je nach Risikoland - nicht auch ansteckend sein? sind die immun gegen Corona?
Lieber später als nie, aber die Skisaison geht ja aich dem Ende entgegen nachdem man reihenweise Infizierte Touris ohne Tests reingelassen hat!!!!