Am Mittwoch trifft sich der Bundesrat zur Sitzung. Am Nachmittag wird eine Pressekonferenz erwartet, in der die Landesregierung über die neuesten Entscheide in der Corona-Krise informiert. Im Zentrum dürfte das sogenannte «Schweizer Zertifikat» stehen. Über diese 3 Punkte wird der Bundesrat voraussichtlich beraten:
Der Bundesrat kündigte an, im November noch einmal über die Zertifikatspflicht in der Schweiz zu diskutieren. Verschiedene Parteivertreterinnen und Parteivertreter von links bis rechts forderten eine Lockerung. Vor zwei Wochen bei der letzten Pressekonferenz in Bern wollte der Bundesrat jedoch noch nichts von einer Lockerung wissen. Die Risiken für das Gesundheitswesen seien noch zu hoch.
Diese Meinung dürfte der Bundesrat kaum geändert haben. Denn die epidemiologische Lage hat sich im Vergleich zu vor zwei Wochen verschärft. Am Dienstag meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 1949 neue Coronavirus-Ansteckungen. Das sind über 700 Fälle mehr als noch vor 14 Tagen.
Die Lage auf den Schweizer Intensivstationen ist derzeit «stabil», wie Virginie Masserey vom BAG am Dienstag sagte. Doch die Hospitalisationen dürften aufgrund der steigenden Fallzahlen weiter zunehmen.
Zudem zeigt ein Blick auf Österreich oder die Niederlande, dass die Fallzahlen mit der ansteckenden Delta-Variante innert kürzester Zeit in die Höhe schnellen können. Es ist also nicht anzunehmen, dass der Bundesrat Lockerungen bei der Zertifikatspflicht in Aussicht stellen wird – zumal die Temperaturen deutlich gesunken sind, was die Ausbreitung des Virus zusätzlich begünstigt.
Der Bundesrat hat vor, Genesenen den Zugang zum Zertifikat zu vereinfachen. Konkret plant der Bundesrat, dass die bisher für Genesene ausgestellten Covid-Zertifikate statt 180 Tage neu 365 Tage gelten. Da in der EU Zertifikate für Genesene mit wenigen Ausnahmen nur 180 Tage gültig sind, soll das auf ein Jahr verlängerte Zertifikat nur in der Schweiz benutzt werden können. Deshalb ist auch die Rede vom «Schweizer Covid-Zertifikat».
Der Bundesrat plant zusätzlich weitere Möglichkeiten, ein Zertifikat zu erlangen. Wer von Covid-19 genesen ist, muss dies für ein Zertifikat heute mit einem PCR-Test belegen. Neu soll auch ein aktueller und positiver serologischer Antikörpertest zu einem Zertifikat führen. Dieser Test soll kosten, das so erhaltene Zertifikat neunzig Tage gültig sein, aber nur in der Schweiz.
Auch für Touristen plant der Bundesrat Erleichterungen. Ein nur in der Schweiz gültiges Zertifikat schlägt der Bundesrat auch für Personen vor, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff immunisiert sind. Zurzeit sind dies die chinesischen Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Doch das Zertifikat wäre nur dreissig Tage gültig. Der Bundesrat will so Wirtschaft und Tourismus unterstützen.
Zugang zum maschinenlesbaren Schweizer Zertifikat sollen schliesslich auch Menschen haben, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen können. Für sie soll das Zertifikat ein Jahr lang gültig sein.
Vor zwei Wochen schickte der Bundesrat diese Vorschläge in Vernehmlassung. Die Reaktionen der Kantone waren grundsätzlich sehr positiv. Einzig das Zertifikat für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist umstritten, wie SRF am Montag berichtete. Es ist also anzunehmen, dass sich der Bundesrat am Mittwoch für die meisten Erleichterungen entscheiden wird.
Ein weiterer Punkt, den der Gesundheitsminister kürzlich ins Spiel gebracht hat, ist die Verlängerung des Zertifikats bei Geimpften. Aktuell hat das Zertifikat eine Laufzeit von 12 Monaten nach der zweiten Impfung. Berset stellte in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen in Aussicht, die Dauer auf 18 Monate zu verlängern.
Der Schweiz stehe es frei, die Gültigkeit der Zertifikate für die Verwendung im Inland auszudehnen. Noch ungeklärt sei, ob auch das Ausland eine solche Verlängerung bei Reisen akzeptiere. Jedes Land entscheide autonom über die Gültigkeitsdauer der Zertifikate. Aber wenn die Schweiz Evidenz für eine gute Schutzwirkung habe, werde sich der Bundesrat auch international für eine längere Gültigkeitsdauer einsetzen.
Wann der Bundesrat die Verlängerung von 12 auf 18 Monate verkünden wird, ist noch unklar. Dass er dies aber tun wird, scheint sehr wahrscheinlich. «Die Aussichten dafür sind gut», sagte Berset im Interview mit den Tamedia-Zeitungen. (cma/sda)
Was mach ich aber, wenn ich Anfang nächsten Jahres nach Ablauf der 12 Monate nach der Impfung über die Grenze muss?
Es braucht die Möglichkeit einer dritten Impfung für Leute, die darauf angewiesen sind...
Leider ist die Kommunikation des BAG/BR seit Beginn der Pandemie zum Teil unlogisch (Masken nützen nicht) und insgesamt recht ungeschickt.
Wenn wir wie viele andere Länder auch 2G Regeln hätten, dann hielte ich eine Ausnahme jedoch für gerechtfertigt.