Endlich gibt es einen Fahrplan, wann die Schweizer Grenze zu Deutschland und Österreich trotz Coronavirus wieder für den Reiseverkehr geöffnet werden soll. Nachdem die Schweiz am 11. Mai bereits diverse Lockerungen wie die Wiederöffnung von Schulen, Bars und Restaurants durchgeführt hat, sollen nun auch die Reisebeschränkungen ab Juni wieder zurückgenommen werden.
Wann öffnen die Grenzen wieder?
Bild: keystone
Am 16. März schloss die Schweiz wegen der Lungenkrankheit Covid-19 immer mehr Grenzen nach Deutschland, Österreich, Italien und nach Frankreich. Im Moment darf niemand mehr ohne triftigen Grund einreisen. Ausflügler und Einkaufstouristen werden gebüsst.
Nun haben Deutschland, Österreich und die Schweiz beschlossen, die Grenzen ab dem 15. Juni wieder zu öffnen und die Reisebeschränkungen abzuschaffen. Vorausgesetzt natürlich, dass die Fallzahlen in allen drei Ländern weiterhin tief bleiben.
Wann die Grenzen zu Italien und Frankreich wieder passierbar werden, ist unklar. Im Moment dürfen nur Bürger und Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Land einreisen.
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Lockerung für Einreisen in die Schweiz
Der Bundesrat hatte sich bereits am 27. April konkret dazu geäussert, wie die Einreisebeschränkungen ab 11. Mai schrittweise gelockert werden sollen. Arbeitsgesuche sollen ab diesem Datum wieder bearbeitet werden. Auch der Familiennachzug wird wieder ermöglicht. Die Grenzkontrollen bleiben vorerst jedoch bestehen.
Hier die Lockerungen im Überblick:
- Gesuche für eine Aufenthalts- und Grenzgängerbwilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die vor dem 25. März gestellt wurden, werden von den Kantonen wieder bearbeitet.
- Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
- Auch neue Anmeldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März abgeschlossen wurde.
- Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
- Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem 19. März 2020 eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.
- Der Familiennachzug wird für Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern wieder möglich. Das Gleiche gilt für Familienangehörige von in der Schweizlebenden Personen aus den EU/EFTA-Staaten.
- Die Grenzkontrollen werden weitergeführt. Es werden zusätzliche Grenzübergänge geöffnet, um übermässige Wartezeiten zu verhindern. Flugpassagiere dürfen weiterhin nur über Zürich, Basel und Genf einreisen.
Ein weiterer Lockerungsschritt ist für den 8. Juni vorgesehen. Ab dann sollen alle Gesuche von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen wieder bearbeitet werden können, die ihre Arbeitsstelle in der Schweiz auch tatsächlich antreten dürfen.
Darf ich im Ausland einkaufen gehen?
Die Ausreise ins benachbarte Ausland fürs Einkaufen ist weiterhin verboten. In offensichtlichen Fällen werden Einkaufstouristen an der Grenze mit 100 Franken gebüsst. Mit dieser Busse wird nicht der Einkauf selbst sanktioniert, sondern die Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde, wie der Bund mitteilt. Wie dies ab dem 15. Juni aussieht, ist noch unklar. Wenn die Grenzen aber tatsächlich geöffnet werden, dürften wohl auch Einkaufstourismus wieder erlaubt sein.
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Sars-Cov-2, Covid-19, Coronavirus – die wichtigsten Begriffe
Coronaviren sind eine Virusfamilie, die bei verschiedenen Wirbeltieren wie Säugetieren, Vögeln und Fischen sehr unterschiedliche Erkrankungen verursachen.
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Covid-19 ist die Atemwegserkrankung, die durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 verursacht werden kann. Die Zahl 19 bezieht sich auf den Dezember 2019, in dem die Krankheit erstmals diagnostiziert wurde.
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31. Dezember 2019: Erste Meldungen über eine mysteriöse Lungenkrankheit, die in der zentralchinesischen Metropole Wuhan ausgebrochen ist, werden publiziert. 27 Erkrankte sind identifiziert.
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