Schweiz
Coronavirus

Luzern planen Maskenpflicht an Schulen

Luzern planen Maskenpflicht an Gymnasien und Berufsschulen

14.07.2020, 13:3714.07.2020, 16:00

Der Kanton Luzern will als erster Kanton Maskenpflicht an Gymnasien und Berufsschulen einführen. Wenn Lehrer und Schüler den nötigen Abstand von 1.5 Metern zueinander nicht einhalten können, müssen sie nach den Sommerferien voraussichtlich eine Maske tragen. Anfang August wird definitiv über die Art des Schulstarts entschieden.

Regula Huber, Mediensprecherin beim kantonalen Bildungsdepartement, bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Onlineportals srf.ch von Schweizer Radios und Fernsehens.

Pflicht auf dem ganzen Schulareal

Sofern keine Änderung an der aktuellen Corona-Situation eintrete, werde im Schulareal grundsätzlich Maskenpflicht herrschen, teilte Huber mit. In Situationen, wo die 1.5-Meter-Distanz eingehalten werden könne, werde davon abgesehen.

Laut SRF soll die Maskenpflicht auf dem ganzen Schulareal gelten - auch während der Pause. Für die Masken müssen die Schüler und Eltern selbst aufkommen, das Lehrpersonal werde ausgestattet. Laut srf.ch erwägen weitere Kantone eine Maskenpflicht an Schulen, darunter Zürich und St.Gallen.

Der Entscheid, ob an Schulen eine Maskenpflicht gelten solle, sei den Kantonen überlassen, hiess es bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK plane derzeit keine allgemeine Empfehlung, sagte Alexander Gerlings, stellvertretender Kommunikationsbeauftragter der EDK, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. (sda)

Coronakrise: Entwicklung in der Schweiz
Behörden werden aktiv: Im Januar reagieren die Schweizer behörden, sie erlassen unter anderem eine Meldepflicht für Verdachtsfälle.

Erster positiver Fall in der Schweiz: Am 25. Februar wird ein Tessiner positiv getestet.

Besondere Lage: Am 28. Februar 2020 ruft der Bundesrat die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz aus.

Ausserordentliche Lage: Am 16. März 2020 ruft der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» aus.

Erste Lockerung: Ein Grossteil der Notmassnahmen wurden am 11. Mai 2020 wieder aufgehoben.

Zweite Lockerung: Ab 6. Juni werden weitere Massnahmen gelockert. Per 19. Juni soll wieder die besondere Lage gelten.
Sars-Cov-2, Covid-19, Coronavirus – die wichtigsten Begriffe
Coronaviren sind eine Virusfamilie, die bei verschiedenen Wirbeltieren wie Säugetieren, Vögeln und Fischen sehr unterschiedliche Erkrankungen verursachen.

Sars-Cov-2 ist ein neues Coronavirus, das im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan identifiziert wurde. Zu Beginn trug es auch die Namen 2019-nCoV, neuartiges Coronavirus 2019 sowie Wuhan-Coronavirus.

Covid-19 ist die Atemwegserkrankung, die durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 verursacht werden kann. Die Zahl 19 bezieht sich auf den Dezember 2019, in dem die Krankheit erstmals diagnostiziert wurde.

Die wichtigsten Fakten zum Coronavirus: Symptome, Übertragung, Schutz.
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