Gesundheitsminister Alain Berset warnt vor einer Nicht-Verlängerung des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024. Vielversprechende Medikamente aus Schweizer Laboren hauptsächlich gegen Long Covid könnten dann in der entscheidenden Forschungsphase nicht weiter vom Bund mitfinanziert werden, sagte er am Dienstag vor den Medien in Bern.
Das Covid-19-Gesetz sei zudem demokratisch breit abgestützt, das Volk habe schon zwei Mal abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen. Weil das Referendum ergriffen wurde, muss nun aber am 18. Juni erneut darüber abgestimmt werden. Beim Covid-Gesetz gehe es darum, vorbereitet zu sein, sagte Berset. Genau dort seien der Landesregierung von vielen Seiten Defizite vorgeworfen worden.
Bund und Kantone hätten Hand in Hand zusammengearbeitet während der Corona-Pandemie, lobte der Bündner Regierungsrat Martin Bühler von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an der gemeinsamen Medienkonferenz in Bern. Das Covid-19-Gesetz schaffe Planungssicherheit, man müsse in einer vergleichbaren Situation in der Zukunft nicht wieder bei Null anfangen. Das Gesetz sei verhältnismässig und sinnvoll.
Der Überblick:
Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals vom Parlament angepasst. In der jüngsten, Ende Dezember 2022 beschlossenen Version gilt es noch bis Ende Juni 2024. Weil das Parlament die Bestimmungen für dringlich erklärt hat, sind sie bereits in Kraft; sie gelten noch bis Ende Juni 2024. Würde die Verlängerung an der Urne abgelehnt, müsste das Gesetz Mitte Dezember 2023 ausser Kraft gesetzt werden.
Verlängert wurde zuletzt beispielsweise die Rechtsgrundlage für das Ausstellen von Covid-Zertifikaten. Mit diesen kann eine Genesung, eine Impfung oder ein negativer Test auf das Coronavirus nachgewiesen werden. Die Zertifikate sollen insbesondere ausgestellt werden können, wenn sie für Auslandreisen verlangt werden.
Weiter soll der Bund weiterhin in der Schweiz noch nicht zugelassene Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen einsetzen können. Arbeitgeber sollen nach wie vor verpflichtet werden können, besonders gefährdete Personen in ihrer Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen, etwa mit Arbeit von zu Hause aus. Bei Bedarf soll auch die zurzeit deaktivierte Covid-App wieder in Betrieb genommen werden können. Sie dient der Nachverfolgung von Kontakten mit positiv auf das Virus getesteten Personen.
Die Kantone soll der Bund immer noch verpflichten können, die Auslastung der Spitalbetten-Kapazitäten auf ihrem Boden zu melden. Eine Meldepflicht soll auch für Medikamente, Schutzausrüstung und wichtigen medizinischen Gütern wieder eingeführt werden können. Der Bund will falls nötig einen Überblick über Zahl und Auslastung der Spitalbetten haben und Versorgungslücken rechtzeitig erkennen und verhindern können.
Mit der Verlängerung soll der Bundesrat ein Instrument bei der Hand haben für die Bekämpfung des nach wie vor unberechenbaren Virus. Zurzeit würden fast keine Bestimmungen des Gesetzes mehr angewendet, schreibt der Bundesrat. Ein Nein zur Verlängerung würde ein Handeln in einem erneuten Notfall erschweren.
Die Kantone unterstützen die Verlängerung ebenfalls. Das Covid-19-Gesetz gewährleiste, dass sich Bund und Kantone auch in der nun wieder geltenden normalen Lage gut aufeinander abstimmten, hielt die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) fest. Angesichts der immer noch bestehenden Unsicherheiten sei das wichtig. Und das Gesetz gewährleiste, dass bewährte Instrumente zur Bewältigung der Pandemie weiterhin verfügbar seien.
Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 140 zu 50 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion und vereinzelt von FDP-Mitgliedern. Im Ständerat passierte die Verlängerung mit 39 zu einer Stimme. Dieses Nein kam von einem SVP-Vertreter.
Das Referendumskomitee um die Bewegungen Mass-voll und Freunde der Verfassung will einen Schlussstrich ziehen unter die Pandemie. Die Corona-Massnahmen machten keinen Sinn, sagt ein Vertreter des Komitees bei der Übergabe der Unterschriften. Deshalb müsse das Covid-Gesetz baldmöglichst aufgehoben werden und die Demokratie wiederhergestellt werden. Das Covid-19-Gesetz gebe dem Bundesrat eine «undemokratische Machtfülle».
Das Zertifikat für den Nachweis einer Impfung oder Genesung von Covid-19 sei nutzlos, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner insbesondere. Denn es habe sich erwiesen, dass Geimpfte das Coronavirus genauso weiterverbreiten könnten wie Ungeimpfte.
Das Komitee bezichtigt sowohl den Bundesrat als auch das Parlament der Lüge. Deren Corona-Politik sei «nie zielführend» gewesen.
(sda)
Ich für mich habe aber eher die Vermutung, dass diese Zwängerei im Grunde nur ein Mittel ist, das dem oberquerulanten Guru eine Plattform bieten soll, um dem Masslosen in den Nationalrat zu helfen. In dem Fall wäre es ein ziemlicher Missbrauch unserer Verfassung, liebe Freunde der lauten, behämmerten Glocken!