Finanzielle Forderungen nach Brandkatastrophe übersteigen Versicherungsschutz
Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat die Schweiz erschüttert. Und sie hat auch Folgen für die Versicherungswirtschaft. Nebst Fragen zur Deckung von Kosten und Forderungen wirft das Unglück auch Fragen zum Thema Brandschutz auf.
Die Erwartung, dass ein Gebäudeversicherungsobligatorium zu einem besseren Brandschutz führe, sei falsch, warnte Arbter. Der Vollzug, das Erteilen von Bewilligungen und die Kontrollen lägen in allen Kantonen in der Verantwortung der öffentlichen Hand, unabhängig von der Versicherungsform.
In der Bar «Le Constellation» haben in der Silvesternacht 41 zumeist sehr junge Menschen ihr Leben verloren und über hundert weitere wurden teils schwer verletzt. «Diese Bilanz macht sprachlos. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien», sagte SVV-CEO Urs Arbter.
Wer ist wie versichert?
«Aus versicherungstechnischer Sicht verfügt die Schweiz über ein funktionierendes, belastbares und bewährtes Sozialversicherungssystem», sagte Arbter weiter. Die Kranken- und Unfallversicherer seien für Ereignisse dieser Dimension gerüstet.
Im Grundsatz gilt, wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist gegen Nichtbetriebsunfälle in seiner Freizeit versichert. Die Unfallversicherung übernimmt Heilungskosten und je nach Situation Taggelder und Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.
Jugendliche, Studierende oder Erwerbstätige mit geringer Arbeitszeit, wie dies bei vielen Opfern in Crans-Montana der Fall war, sind nicht über die Unfall-, sondern über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgesichert – dies unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt.
Bei Opfern aus dem Ausland haben Personen aus EU, EFTA oder dem Vereinigten Königreich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinische Behandlungen in der Schweiz. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der internationalen Leistungsaushilfe nach Schweizer Regeln.
Offene Haftungsfragen
Ungedeckte Kosten und Versicherungslücken können etwa dann entstehen, wenn es um den Einsatz neuer Behandlungsoptionen, Langzeitbehandlungen, Erwerbsausfälle oder Genugtuungszahlungen geht. Ob eine Haftung besteht und wer haftet, ist Gegenstand laufender Abklärungen.
«Wie mit dem den Versicherungsschutz übersteigenden finanziellen Bedarf umzugehen ist, ist zwischen den Geschädigten und den Haftpflichtigen zu klären», sagte Mäder. Dabei könnten auf die Barbetreiber oder Gemeinde Forderungen zukommen.
Handlungsbedarf bei Brandschutzvorschriften
Nach Crans-Montana sind in der Schweiz Fragen zum Brandschutz in den Fokus gerückt. Zudem ist der Ruf nach weiteren kantonalen Gebäudeversicherungen, die es im Wallis und anderen Bergkantonen nicht gibt, laut geworden.
Die Erwartung, dass ein Gebäudeversicherungsobligatorium zu einem besseren Brandschutz führe, sei falsch, warnte Arbter. Der Vollzug, das Erteilen von Bewilligungen und die Kontrollen lägen in allen Kantonen in der Verantwortung der öffentlichen Hand, unabhängig von der Versicherungsform.
In der laufenden Revision der Brandschutzvorschriften sieht Arbter vor allem bei den Fluchtweglängen, der Periodizität von Kontrollen, bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder der automatischen Alarmübertragung Handlungsbedarf. Es brauche eine grundlegende Überprüfung der Vorschriften, und Anpassungen dürften den Brandschutz nicht schwächen, forderte er. (sda/awp)
