Kommerzielle Sexpartys auf Bodensee-Schiffen sind künftig untersagt. Die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) haben die Vorgaben für Charterverträge verschärft. Künftig dürfe es keine «gesonderten Einrichtungen für sexuelle Handlungen» mehr geben, sagte BSB-Geschäftsführerin, Petra Pollini. Auch «Flatrate-Partys», die ausdrücklich zum Alkoholkonsum aufrufen, seien Tabu. Der Grund sei nicht sexuelle Intoleranz, betonte Pollini. Laufende Verträge bleiben gültig, so dass noch ein Swinger-Schiff in diesem Jahr ablegen kann.
In Zukunft müssen Organisatoren ein Nutzungskonzept vorlegen und die geplante Veranstaltung beschreiben. Ein Vertrag komme nur dann zustande, wenn das Konzept in einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung an Land genehmigungsfähig wäre. Für religiös-extremistische und politisch-extremistische Zwecke dürfen BSB-Schiffe – wie bisher – ebenfalls nicht genutzt werden. Die erste Ausnahme gibt es schon jetzt: Das «Torture Ship», auf dem Ende Juni rund 600 Lack- und Leder-Fans gefeiert hatten, falle nicht unter die neuen Ausschlusskriterien, so Pollini. Die Schiffe sind seit Jahren auf dem Bodensee unterwegs.