Für den Mord an einem Asylbewerber im Kanton Wallis ist ein junger Mann in Deutschland zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der damals 25-jährige Deutsch-Afghane hatte im Sommer 2023 in Haute-Nendaz mit einem Messer zugestochen.
Ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom Oktober 2024 ist rechtskräftig. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Rekurs des wegen Mordes verurteilten Täters zurück. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.
Die Braunschweiger Richter hatten den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hatte er in der Schweiz einen ihm seit Kindheitstagen bekannten gleichaltrigen Mann in einen Hinterhalt gelockt und erstochen.
Das Motiv war Rache, weil er und seine Schwester den Getöteten für den mutmasslich gewaltsamen Tod des Vaters im Jahr 2022 verantwortlich machten. Die in Pakistan lebende Schwester soll via Internet eine Liebesbeziehung zu dem Getöteten aufgebaut und ihn im Juni 2023 zum späteren Tatort gelockt haben.
Am Abend des 13. Juni 2023 stach der Angeklagte demnach seinem Landsmann in Haute-Nendaz ein langes Armeemesser mit gezackter Klinge in die Brust. Rettungskräfte konnten nichts mehr für den Angegriffen tun.
Mit dem Strafmass folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sahen aber nicht wie gefordert eine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine milde Strafe gefordert. (sda)