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Gewalt im Netz – warum Cybermobbing oft unbestraft bleibt

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Cybermobbing ohne Konsequenzen – warum Straftäter der Justiz oft entkommen

Das Parlament will dem ausufernden Mobbing im Netz entgegentreten. Doch der Weg zu diesem Ziel ist umstritten. Besonders Juristen warnen vor Symbolpolitik.
30.01.2022, 16:0303.02.2022, 09:51
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Irgendwann wurden Céline die Nachrichten, die Bilder, die Häme zu viel. Die damals 13-jährige Aargauerin nahm sich im Sommer 2017 das Leben, nachdem sie auf Social Media monatelang blossgestellt worden war.

Der Fall sorgte bis ins Ausland für Schlagzeilen, weil er plastisch aufgezeigt hat, welcher Tortur viele Kinder und Jugendliche heutzutage ausgesetzt sind. In einer Generation, die von Kindeswegen an online unterwegs ist, reicht auch das Mobbing, die Ausgrenzung und der Hass bis ins Netz. Und das Mobbing hört dort, im Gegensatz zur analogen Welt, auch nicht nach dem Läuten der letzten Schulglocke auf.

Der Fall Céline blieb in Bundesbern nicht unbemerkt. Mehrere Vorstösse wurden im Parlament eingereicht, darunter eine parlamentarische Initiative, die die Implementierung von «Cybermobbing» in das Strafgesetzbuch fordert. Doch würde eine Gesetzeserweiterung den Opfern tatsächlich helfen? Oder hätte sie eine reine Symbolwirkung? Bei diesen Fragen spalten sich die Meinungen.

«Das heutige Gesetz wird der digitalen Realität nicht gerecht»

Die konkreten Handlungen hinter Cybermobbing – zum Beispiel Ehrverletzung, Bedrohung oder Verleitung zum Selbstmord – sind bereits heute strafbar. Doch für SP-Nationalrätin Gabriela Suter reicht das nicht. Sie steckt hinter der parlamentarischen Initiative und argumentiert, dass klassische Grundtatbestände wie Nötigung der digitalen Realität nicht gerecht würden. Bei Cybermobbing sei es eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirken. Das Gesetz könnte jedoch nur Einzelhandlungen ahnden.

Das zeigte sich auch im Fall von Céline. Die zwei minderjährigen Haupttäter wurden zu ein paar Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Natürlich kam dabei das Jugendstrafrecht zum Tragen, das Minderjährige erziehen und nicht bestrafen will. Doch ob Céline durch gehäuftes, kontinuierliches Cybermobbing misshandelt wurde, hat das Gericht erst gar nicht bewerten können.

Fälle, wie jener von Céline, kommen immer häufiger vor. Gemäss der neusten Pisa-Studie fühlen sich in keinem anderen Land Europas mehr Schülerinnen und Schüler von Mobbing betroffen als in der Schweiz. Corona dürfte das Problem noch verschärft haben. Eine Studie der ZHAW kam zum Schluss, dass ein Viertel aller Jugendlichen schon einmal im Internet fertiggemacht wurden. Bei jungen Erwachsenen ist die Quote noch höher: Laut einer repräsentativen Online-Befragung in Deutschland, Österreich und der Schweiz vom November 2021 wurde bereits jede zweite Person im Alter von 18 bis 25 Jahren Opfer von Cybermobbing. Das sind 25 Prozent mehr als 2018.

«Wir arbeiten mit einem analogen Gesetz aus dem letzten Jahrhundert»

Die Integration von Cybermobbing im Strafgesetzbuch soll diesem Trend entgegenwirken. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Célines Eltern, die sich seit dem Tod ihrer Tochter gegen Cybermobbing engagieren. Sogar Rechtsprofessor Nils Melzer, Uno-Sonderberichterstatter für Folter, steht hinter dem Vorstoss. «Ein Straftatbestand Cybermobbing schützt die Jugend besser», sagte er dem «Beobachter». Melzer setzt sich darüber hinaus bei der Uno dafür ein, dass Cybermobbing als eine Form von Misshandlung oder Folter anerkannt wird.

Auch die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin begrüsst die Initiative. Zwar nur halbherzig, denn ihrer Meinung nach hätte man noch weiter gehen können. «Cybermobbing als Straftatbestand wäre ein unglaublich wichtiges Zeichen für Betroffene», sagt Spiess-Hegglin, «aber Cybermobbing ist eigentlich nur eine Unterkategorie der digitalen Gewalt.»

Was ist digitale Gewalt?
Bisher gibt es keine einheitliche Definition der Begrifflichkeit «digitale Gewalt». Expertinnen verstehen in der Regel unter dem Begriff jegliche Form von Herabsetzung, soziale Isolation, Rufschädigung, Nötigung, Erpressung bis zu Drohungen via einer Medienplattform, E-Mail oder einem Messenger.

Spiess-Hegglin ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin des Vereins «Netzcourage», welcher jährlich hunderten Opfern von digitaler Gewalt als Beratungsstelle dient und sie auch juristisch unterstützt. Doch der Gang vors Gericht sei oft vergebens, moniert Spiess-Hegglin. «Wir arbeiten mit einem analogen Gesetz aus dem letzten Jahrhundert. Das geht einfach nicht für Delikte, die im digitalen Raum stattfinden.»

Analoge Urteile für digitale Gewalt

In manchen Fällen kommt es allerdings tatsächlich zur einem Urteil. Die Netzaktivistin erzählt von einem Fall, der vor einem Jahr an einem Zürcher Bezirksgericht verhandelt wurde. «Netzcourage» ist es gelungen, ein digitales Stalking so gut zu dokumentieren, dass eine Massnahme verfügt wurde. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, denn bislang musste noch nie über ein solches rein digitales Delikt verhandelt werden. Verfügt wurde die Massnahme aufgrund des Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich, das 2007 eingeführt und im Juli 2020 ausgebaut wurde. Seither erlaubt es auch Schutzmassnahmen gegenüber Personen, die nicht in einer Partnerschaft leben oder gelebt haben. Zürich ist einer von nur drei Kantonen, in denen dies möglich ist.

ZUR MELDUNG, DASS SICH JOLANDA SPIESS-HEGGLIN ALS ZUGER KANTONSRAETIN ZURUECKTRITT, STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 24. NOVEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Zuger Kantonsraetin Jo ...
Jolanda Spiess-Hegglin.Bild: KEYSTONE

Dem Stalker wurde ein Kontakt- und Rayonverbot auferlegt. «Doch dieses Verbot bezog sich auf die analoge Welt. Also hat es gar nichts gebracht, der Mann macht bis heute weiter. Das Urteil war ein Witz. Die Gesetze sind so alt und verstaubt, dass man sie nicht mehr richtig anwenden kann», sagt Spiess-Hegglin. Es bräuchte eine umfassende Gesetzesrevision mit Schnellgerichten und der Möglichkeit, Plattformbetreiber wie Facebook in die Verantwortung zu nehmen. «Die Implementierung von Cybermobbing ins Strafgesetz wäre ein erster Schritt und ein wichtiges Symbol, aber ich würde mir wünschen, dass man noch etwas grösser denkt».

Reine Symbolpolitik?

Nicht alle teilen die Meinung von Spiess-Hegglin. Vor allem in juristischen Kreisen ist man skeptisch, was ein Cybermobbing-Strafbestand abseits von reiner Symbolik bringen würde. Die Solothurner Jugendanwältin Barbara Altermatt beschrieb dies gegenüber «SRF» einst so:

«Es gibt keine Gesetzeslücke. Es ist eine Qualität unseres Gesetzes, dass es nicht auf aktuellen technischen Gegebenheiten aufbaut, sondern Delinquenz ahndet.»

In Österreich ist man anderer Meinung. Dort wurde bereits 2016 ein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing verabschiedet. Es setzt sich hauptsächlich aus bereits strafbaren Handlungen wie Nötigung und Verleumdung zusammen, stellt aber auch ausdrücklich die fortgesetzte Belästigung unter Strafe. Hätte es dieses Gesetz auch in der Schweiz gegeben, als der Fall Céline verhandelt wurde, dann wäre wahrscheinlich auch der Zusammenhang zu ihrem Suizid näher untersucht worden. Das österreichische Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, falls es als Folge des Mobbings zu einem Suizid oder einem Suizidversuch kommt.

Das Gesetz dürfte bis anhin aber nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. In den ersten Jahren nach Einführung kam es zwar zu rund 350 Anzeigen pro Jahr, aber nie zu mehr als sieben Verurteilungen.

«Als Anwalt sehe ich das Hauptproblem beim Cybermobbing nicht im Fehlen eines Straftatbestands», sagt der Zürcher Anwalt Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum. «Den betroffenen Personen fehlen häufig die Mittel, um den Rechtsweg zu beschreiten. Ausserdem können sich Strafverfahren über Jahre hinziehen.» In dieser Zeit würden viele Stalker munter weitermachen. Zivile Verfahren seien in diesem Fall besser, weil so zum Beispiel verhältnismässig schnell verfügt werden könne, Äusserungen zu unterlassen oder Inhalte zu löschen, so Steiger.

Er sei deswegen nicht prinzipiell gegen die Einführung von Cybermobbing als Straftatbestand, «aber mir fehlt die Hoffnung, dass sich damit substanziell etwas ändern würde.»

Gewaltschutz soll gefördert werden

Steiger kommt seinerseits auch auf den digitalen Stalking-Fall zu sprechen, bei dem das Gewaltschutzgesetz zur Anwendung kam. «Eine Verschärfung dieses Gesetzes wäre voraussichtlich hilfreicher für Betroffene.» Denn auch wenn das geltende Gewaltschutzgesetz in einer analogen Welt erschaffen wurde, könne es bei digitalen Fällen genauso funktionieren.

Bislang gibt es aber kein Gewaltschutzgesetz auf nationaler Ebene. Ein entsprechender Vorstoss wurde 2009 abgelehnt. Die Verantwortung dafür wurde an die Kantone ausgelagert, seitdem gibt es einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen. «Die meisten Kantone fokussierten bei der Ausgestaltung auf die häusliche Gewalt, der digitale Raum ging oft vergessen», sagt Martin Steiger. Er würde deswegen eine angepasste, nationale Regelung begrüssen.

Zürich gehört seit Juli 2020 auch zu den Kantonen, die Schutzmassnahmen für allgemeines Stalking kennen.
Zürich gehört seit Juli 2020 auch zu den Kantonen, die Schutzmassnahmen für allgemeines Stalking kennen.bild: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und mann

Die Initiative von SP-Nationalrätin Gabriela Suter stösst im Parlament auf ähnliche Zurückhaltung. Die Rechtskommission des Nationalrates hat der Initiative zugestimmt, jene des Ständerats verkündete jedoch letzte Woche, dass sie einen Bericht des Bundesrates mit konkreten Lösungsvorschlägen abwarten will, denn: «Nur den Begriff Cybermobbing im Strafgesetzbuch aufzuführen, löst die Nöte der Betroffenen nicht».

Zumindest in diesem Punkt stimmt die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin zu. «Am meisten würde helfen, wenn wir als Gesellschaft mehr über dieses Thema sprechen.» Sie würde sich wünschen, dass mehr Betroffene von digitaler Gewalt ihre Erfahrungen öffentlich teilen.

So wie dies Célines Eltern auch tun. Seit dem Tod ihrer Tochter engagieren sich Nadya und Candid Pfister gegen Cybermobbing. «Wenn auch nur ein Kind weniger versucht, Suizid zu begehen, haben wir unendlich viel erreicht», erklärte Nadya Pfister letztes Jahr. Für ihr Engagement gegen Cybermobbing erhielten sie 2020 den «Prix Courage».

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43 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Clife
30.01.2022 16:27registriert Juni 2018
Es fängt meist schon beim generellen Schulmobbing an. Da brauchen eher die Lehrer eine Erziehungsmassnahme, um Mobbing entsprechend schnell zu erkennen und mit den jeweiligen Schülern zu quatschen. Wenn man aber Bildung vor die soziale Kompetenz stellt, dann wars das schon. Insbesondere im Gymnasium erkennt man dieses Phänomen schnell. Wurde auch gemobbt und vor dem Lehrer sogar geschlagen von einem Schüler. Der Lehrer war einfach überfordert und hat zugeguckt. Und da soll man sich dem Lehrer öffnen können?
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Heimscheisser
30.01.2022 18:55registriert April 2021
Meines Erachtens müsste man insbesondere viel früher ansetzen und zwar bei der Prävention. Medienkompetenztraining, Sensibilisierung & Schulung für Lehrer*innen, Beratungsstellen für Betroffene etc. Sobald wir über Tatbestände diskutieren, kommt für Opfer die Hilfe oft zu spät. Auch bin ich der Meinung, dass die bestehenden Tatbestände im StGB ausreichen um Täter*innen zu überführen. Gleichzeitig wäre ein Gewaltschutzgesetz auf nationaler Ebene zu begrüssen, da dieses Betroffene effektiv schützen kann und dadurch nicht reim punitiven Bedürfnissen (Symbolwirkung) aus Politik/Gesellschaft dient.
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stegiKnüller
30.01.2022 16:05registriert Dezember 2020
nur drei Kantone haben ein „Gewaltschutzgesetz“ ... !
Kantönligeist in Reinkultur.
Föderalismus in Ehren, aber das Gesetz, die grundsätzliche Gesetzgebung, welche schweizweit nötig ist soll auch schweizweit gelten und greifen. es darf doch nicht sein, dass etwas in Zürich Verbotenes im ag, tg , dem Tessin oder der Romandie erlaubt ist.
offenbar sind wir auch in diesem Bereich wirklich im analogen Zeitalter stecken geblieben.
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