Ein Zürcher Party-Veranstalter muss wegen Drogenhandels eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten absitzen. Der 38-jähriger Schweizer hatte 88 Kilogramm Amphetamin erworben, gestreckt und 38 Kilogramm davon weiterverkauft.
Es war eine Routineverkehrskontrolle der Polizei im März 2013, die den Amphetaminhändler aus dem Zürcher Unterland zu Fall brachte. Als die Polizisten ihn und sein Fahrzeug in Kloten kontrollierten, stiessen sie auf über 24 Kilo Amphetamin-Gemisch.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Musikstudio des Beschuldigten weitere 18 Kilogramm Amphetamin entdeckt. Insgesamt wurden 42 Kilogramm Amphetamin-Gemisch und reines Amphetamin sichergestellt.
Der frühere Party-Veranstalter und Anbieter von Musiklabels legte in Untersuchungshaft ein umfassendes Geständnis ab. Bereits im Juli 2009 war er in den Drogenhandel eingestiegen, weil er arbeitslos war.
Insgesamt hatte er über 88 Kilogramm Amphetamin gekauft und in seinem Tonstudio in der Flughafenregion gehortet. Dort streckte er die Ware mit Milchpulver und verkaufte sie an diverse Abnehmer weiter. Es handelte sich damit um einen der grössten Amphetamin-Fälle der Schweiz.
Gemäss Anklage konnte der Beschuldigte mit seinem Drogenhandel einen Gewinn von 132'000 Franken erzielen. Er habe nicht auf Kosten seiner Freundin leben wollen, gab er während der Untersuchung als Tatmotiv an.
Bei der Verhandlung in erster Instanz vor Bezirksgericht Bülach im März 2014 hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 16'200 Franken sowie eine Busse von 600 Franken gefordert. Die Verteidigung setzte sich für vier Jahre Freiheitsentzug ein.
Das Bezirksgericht anerkannte die Reue und das volle Geständnis als strafmindernd und verurteilte den heutigen Chauffeur und Hauswart zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie 600 Franken Busse. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Die Anklage wollte vor Obergericht eine Erhöhung des Strafmasses beantragen. Sie zog ihre Anträge jedoch noch vor der Verhandlung zurück. Damit ist das Urteil des Bezirksgerichts Bülach rechtskräftig. (jas/sda)