Schweiz
Energie

Rösti gibt nach: Solarvergütung ab 2026 bei 6 Rappen je KWh

Die politischen Zeichen stehen auf Ausbau: eine Solaranlage in der Schweiz.
Die sogenannte Einspeisevergütung entscheidet darüber, wie schnell sich eine eigene Solaranlage lohnt.Bild: thomas delley/keystone

Private Solaranlagen-Besitzer: Energieminister Rösti wird grosszügiger

Solarpioniere können aufatmen. Die Einspeisevergütung fällt nun doch höher aus, als ursprünglich angekündigt.
19.02.2025, 22:0619.02.2025, 22:06
Benjamin Rosch / ch media

Kasse machen mit überschüssigem Strom vom eigenen Dach: Die sogenannte Einspeisevergütung entscheidet darüber, wie schnell sich eine eigene Solaranlage lohnt. Bislang gilt dazu in der Schweiz ein Flickenteppich. Von Gemeinde zu Gemeinde sind die Unterschiede riesig.

Ein Solaranlagenbesitzer in Einsiedeln darf beispielsweise mit mehr als 15 Rappen pro Kilowattstunde Rückvergütung rechnen, wenn er ihren überschüssigen Strom einspeist. Im benachbarten Alpthal wären es hingegen nicht einmal 6 Rappen, die das zuständige Energieunternehmen bezahlen müsste.

Damit ist bald Schluss. Das Stromgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni des vergangenen Jahres klar annahm, bringt eine Vereinheitlichung. Nur: Wie stark Solaranlagenbesitzer entschädigt werden sollen, war in den vergangenen Monaten Kernpunkt eines Streits.

Änderung betreffen etwa BKW-Kunden

Insbesondere die GLP fand den ursprünglichen Vorschlag von Energieminister Albert Rösti zu knausrig und lancierte einen Appell für faire Preise für Solarstrom. An der Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat nun eine grosszügigere Verordnung beschlossen: «Falls sich Anlagen- und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, richtet sich die Vergütungshöhe neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis», heisst es in einer Mitteilung vom Mittwochmorgen.

Albert Rösti zu den Abstimmungsergebnissen
Albert Rösti: Die GLP fand den ursprünglichen Vorschlag von dem Energieminister zu knausrig.Bild: bund

Dadurch sollen Produzenten vor kurzfristigen Marktschwankungen geschützt werden. Zusätzlich hebt der Bundesrat das absolute Minimum: Für kleine Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt und Eigenverbrauch beträgt die Minimalvergütung neu 6 Rappen pro Kilowattstunde. Ursprünglich vorgesehen waren 4,6 Rappen. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Auswirkungen hat diese beispielsweise für den Berner Stromkonzern BKW. Gemäss Website bezahlte die BKW im vergangenen Jahr im ertragreichen 2. und 3. Quartal lediglich 3,6 Rappen pro Kilowattstunde. Im ganzjährigen Mittel betrug die Rückvergütung 5,5 Rappen.

GLP reklamiert Erfolg

In einer ersten Stellungnahme freuen sich die Grünliberalen über den Kurswechsel des Bundesrats: «Es geht in die richtige Richtung! Der Bundesrat macht aber nur einen ersten Schritt. Es braucht weitere mutige Schritte, damit die Schweiz ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien erreicht», lässt sich Nationalrat Martin Bäumle in einer Mitteilung zitieren.

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