Der Bundesrat will Haushalte und Unternehmen wegen der hohen Energiepreise und der Teuerung in diesem Winter nicht unterstützen, weil er keinen Anlass dazu sieht. Er hat am Mittwoch über 13 Unterstützungsmassnahmen für Private und Unternehmen diskutiert.
Alle Massnahmen wären mit starken Eingriffen, potenziellen Problemen beim Vollzug und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden gewesen, gab der Bundesrat zu bedenken. Weder die Wirtschaftslage noch die Inflation rechtfertigten eine Intervention im bevorstehenden Winter.
Die Energiepreise seien im Vergleich zu den Höchstwerten vom August zuletzt deutlich gesunken, schrieb der Bundesrat. Die Inflation sei im September mit 3.3 Prozent zwar hoch gewesen, räumt er ein. Dennoch sei die Teuerungsrate aber lediglich rund ein Drittel so hoch wie im Euroraum.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes habe ihre Prognose für das BIP-Wachstum im Jahr 2023 zwar auf 1.1 Prozent gesenkt. Komme es im Winter nicht zu einer schweren Energiemangellage, erwarteten die Konjunkturforscher aber keine Rezession.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus fünf Departementen und zwölf Bundesämtern hatte insgesamt 13 mögliche Unterstützungsmassnahmen vorgeschlagen. Acht hätten von den hohen Preisen tangierte Unternehmen betroffen und fünf Privathaushalte.
Verworfen wurde unter anderem die Möglichkeit für Unternehmen, vom freien Strommarkt in die Grundversorgung zurückzukehren. Der Bundesrat hatte mehrere Varianten für einen solchen Schritt besprochen.
Aus dem Parlament kamen in den vergangenen Wochen wiederholt Forderungen nach Entlastung der von der Teuerung und hohen Energiepreisen besonders Betroffenen. Namentlich liegt die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auf dem Tisch.
Das Wirtschaftsdepartement hat aber den Auftrag erhalten, die Auswirkungen der Energiepreise und der Teuerung weiter zu beobachten. Sollte eine schwere Rezession drohen, soll das Departement der Landesregierung Handlungsoptionen aufzeigen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss der Landesregierung bis Ende November 2022 eine Einschätzung der Auswirkungen der Massnahmen vorlegen, die in der EU für das Dämpfen der Strompreise vorbereitet werden. (saw/sda)