Schweiz
Fall Rupperswil

Fall Rupperswil; Marianne Heer tadelt Frank Urbanioks Vorgehen

«Urbaniok missbraucht seine Autorität» – Fall Rupperswil: Richterin tadelt den Psychiater

Wie weit darf die öffentliche Debatte vor einem Gerichtsprozess gehen? Psychiater Frank Urbaniok soll eine Grenze überschritten haben.
11.12.2018, 07:17
Andreas Maurer / ch media
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Psychiater Frank Urbaniok könnte dem Fall Rupperswil eine neue Wende verpassen. Am Donnerstag wird dieser vor der zweiten Instanz, dem Aargauer Obergericht, verhandelt. Kurz vor Prozessbeginn präsentierte Urbaniok neue Argumente.

In einem Interview mit der «Aargauer Zeitung» legte er dar, weshalb die beiden aufgebotenen Gutachter einen zentralen Punkt falsch eingeschätzt haben sollen. Gemäss Urbaniok könne man aufgrund der Diagnosen nicht sagen, Vierfachmörder Thomas N. sei therapierbar. Denn seine Tat lasse sich mit der Persönlichkeitsstörung nicht erklären.

Diese Aussage ist brisant, weil sie eine der politisch und juristisch umstrittensten Massnahmen der Schweiz ermöglichen würde: eine lebenslängliche Verwahrung.

Die Online-Kommentare auf Urbanioks Interview fallen mehrheitlich positiv aus. Doch in der Fachwelt sorgt es für Empörung. Marianne Heer, Strafrechtsprofessorin und Luzerner Oberrichterin, bezeichnet sein Vorgehen als «unhaltbar»: «Herr Urbaniok übernimmt hier die Rolle eines Obergutachters, ohne die Akten zu kennen und ein entsprechendes Mandat zu haben.»

Marianne Heer (62) ist eine Koryphäe des Massnahmenrechts und hat den massgeblichen Strafrechtskommentar mitgeschrieben. Ihre Gerichtskarriere startete sie 1984 als Amtsschreiberin des Amtsstatthalter ...
Marianne Heer kritisiert Frank Urbaniok scharf.Bild: aargauer zeitung/sandra ardizzone

Ein Exot unter den Psychiatern

Urbaniok plädiert schon seit zwanzig Jahren dafür, dass die gängigen psychiatrischen Diagnosesysteme nicht geeignet seien, die Gefährlichkeit eines Täters einzuschätzen. An einer Tagung im September vertrat Bernd Borchard vom Zürcher Amt für Justizvollzug diesen Standpunkt. Borchard hatte früher mit Urbaniok zusammengearbeitet.

Die Psychiater Marc Graf und Elmar Habermeyer hätten sich dieser Haltung nicht angeschlossen, berichtet Heer, welche die Tagung mitorganisiert hat. Habermeyer ist der Verfasser eines der zwei Gutachten im Fall Rupperswil. Heer sagt: «Urbaniok vertritt eine Meinung, die von den Psychiatern ausserhalb seines Umfelds nicht geteilt wird.»

«Urbaniok missbraucht seine Autorität»

Besonders übel nimmt Juristin Heer dem Psychiater, dass er sich auch juristisch geäussert hat. Er kritisierte, dass der Volksentscheid zur Verwahrungsinitiative nicht umgesetzt würde. Dazu sagt Heer: «Frank Urbaniok missbraucht seine Autorität als anerkannter Psychiater, um politische und juristische Aussagen zu machen, zu denen er nicht kompetent ist.»

In ihrem eigenen Berufsalltag stellt Heer fest, dass Richter unter einem extremen öffentlichen Druck stünden. Dieser nehme massiv zu: «Das ist eine ungesunde Entwicklung, die man nicht fördern sollte, indem man sich kurz vor einem Prozess auf diese Weise einmischt.» Urbaniok würde die Rollenverteilung zwischen Justiz und Psychiatrie missachten: «Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.» (aargauerzeitung.ch)

Staatsanwältin Loppacher zum Urteil von Rupperswil

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88 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Enzo Bolognese
11.12.2018 08:17registriert November 2017
Die Frage nach der Therapierbarkeit ist keine juristische Frage, sondern eine psychiatrische. Und da hat Urbaniok recht mit seinen Bedenken. Wie könnte man auch eine Prognose für "Therapierbarkeit" auf 20 Jahre präzisieren? Ist doch kompletter Schwachsinn; auch hier gebe ich Urbaniok recht.
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Tommyboy Jones
11.12.2018 08:26registriert November 2016
Frau Heer kann von der Einmischung halten was sie will. Fakt ist, dass die Verwahrungsinitiative nicht so umgesetzt wird, wie sich das wohl viele erhofft haben. Es herrscht Unverständnis, wenn ein Monster wie der Schlächter von Rupperswil nicht lebenslang verwahrt wird. Die Verwahrungsinitiative wurde angenommen, da es immer wieder vorkam, dass ach so gut therapierte Triebtäter von Psychiatern als ungefährlich eingestuft wurden...so viel zur Verlässlichkeit dieser Gutachten.
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Watson - die Weltwoche der SP
11.12.2018 08:24registriert September 2016
"Er kritisierte, dass der Volksentscheid zur Verwahrungsinitiative nicht umgesetzt würde."

Ich hab einen MLaw mit Schwerpunkt Strafrecht und Kriminologie und bin der gleichen Meinung wie Urbaniok.
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