Im Jahr 2024 verzeichnete die Schweiz ein hohes Niveau an Fleischschmuggel, wie die am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zeigen. 208 Tonnen Fleischprodukte wurden illegal ins Land eingeführt. Im Jahr 2022 lag diese Zahl noch bei 120 Tonnen. Diese Waren waren Gegenstand verschiedener Strafverfahren, der Grossteil wurde auf professionelle Weise in die Schweiz gebracht.
Wie ist dieser Handel organisiert? Die Personen kaufen das Fleisch – hauptsächlich Rind, Huhn und Lamm – im Ausland zu niedrigen Preisen, bringen es ohne Zahlung der fälligen Abgaben in die Schweiz und verkaufen es dann zum Schweizer Marktpreis weiter. Die Produkte werden oft in privaten Fahrzeugen oder nicht gekühlten Lieferwagen transportiert. Das veranlasst das BAZG zu der Aussage:
Die Verbraucher, Gastronomen oder Metzger, die das Fleisch weiterverkaufen, sind sich nicht unbedingt der Herkunft der Ware bewusst. Denn wie Jean-Claude Duvoisin, stellvertretender Leiter der Strafverfolgung beim BAZG, gegenüber der Tribune de Genève erklärt:
Mit diesem Handel erzielen die Täter eine beträchtliche Gewinnspanne. Das Fleisch wird im Ausland für 10 bis 30 Franken pro Kilo gekauft und in der Schweiz (ohne Steuern) für 50 bis 60 Franken pro Kilo weiterverkauft. Wenn sie erwischt werden, drohen ihnen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder – im Fall ausländischer Täter – die Ausweisung aus dem Land. Im Gespräch mit der Tribune de Genève sagt Jean-Claude Duvoisin:
Die Tribune de Genève nennt als Beispiel einen kürzlich in Genf stattgefundenen Fall: Zwei Männer haben zwischen 2016 und 2019 mehr als 39'000 Kilo Fleisch illegal in die Schweiz importiert. Der Verantwortliche dieses Schmuggels «soll sich der Zahlung von 885'439 Franken an Zöllen und mehr als 30'000 Franken an Steuern entzogen haben.» Er wurde für schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung, einer Geldstrafe von 400'000 Franken und der Ausweisung aus der Schweiz verurteilt.
Im Jahr 2023 wurden weitere Verstösse in den Medien thematisiert. Im Oktober wurde ein Walliser Metzger verurteilt, weil er 48 Tonnen nicht deklarierte Fleischwaren an der Zollgrenze gekauft hatte. Ein Handel, der «schon seit Langem florierte», wie Le Nouvelliste berichtete. Er wurde zu einer Geldstrafe von 65'000 Franken verurteilt. Damals lief zudem ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen ausstehender Abgaben und Mehrwertsteuer. Der Betrag belief sich auf rund 1,1 Millionen Franken.
Im Sommer desselben Jahres führten französische und schweizerische Zollbeamte Kontrollen bei «fast 350 Fahrzeugen und 450 Personen in den Grenzregionen des Jurabogens» durch, berichtete Arc Info. Eines der festgestellten Vergehen? Der illegale Fleischhandel. Bereits 2023 wurde darauf hingewiesen, dass die Schweiz «verstärkte Kontrollen durchführen» müsse.
Da bekommt man ja nur schon beim Gedanken dran Magenkrämpfe.