Das Bundesstrafgericht hat am Freitag die Untersuchung im Fall des Mordes an einem ägyptischen Diplomaten 1995 in Genf abgeschlossen. Konfrontiert mit den belastenden Fakten und Zeugenaussagen bestritt der Hauptangeklagte weiterhin die schwerwiegendsten Vorwürfe.
Der 55-jährige Autoverkäufer hatte manchmal Schwierigkeiten, auf die präzisen Fragen des Gerichtspräsidenten zu antworten. Der Gerichtsvorsitzende erinnerte an die materiellen Elemente, die den Angeklagten und seine damalige Lebensgefährtin belasten. So wurden in Genf am Tatort Schalldämpfer, DNA und ein Fingerabdruck gefunden. Dieser Schalldämpfer war aus Schaumstoff von Autokopfstützen und selbstklebendem Klebeband gebastelt worden.
Der Angeklagte bekräftigte, dass er diesen Gegenstand nie gesehen habe. Während der Ermittlungen hatte er die Vermutung geäussert, dass er ihn irgendwo aufgehoben haben könnte.
Der Vorsitzende erinnerte ihn an einen Satz, den er mit seinem Anwalt leise gewechselt hatte, als die Polizei ihn zum ersten Mal mit diesen Tatsachen konfrontiert hatte: «Ich wurde von der Technik eingeholt...» Der Angeklagte sagte, diese Worte seien falsch interpretiert worden, er habe nur seine Unkenntnis über forensische Techniken und eine Form von Müdigkeit zum Ausdruck bringen wollen.
Auch Vergewaltigungsvorwürfe zweier ehemaliger Lebensgefährtinnen wies der ehemalige Sicherheitsbeamte zurück. Die Anschuldigungen seien auf eine böse Absicht zurückzuführen. Und in Bezug auf sechs Gewalt- und Pornografievideos, die auf seinem Handy gefunden wurden, sprach er von «Irrtum und Unachtsamkeit».
Am späten Nachmittag nahm das Strafgericht zudem die verschiedenen Finanzdelikte, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, sowie Verkehrsdelikte unter die Lupe.
Der in Frankreich und der Schweiz vorbestrafte Autoverkäufer ist wegen des 1995 verübten Mordes in Genf, mehrfacher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung, Drohungen, Gewaltdarstellung und Pornografie angeklagt. Ausserdem muss sich der italienisch-ivorische Doppelbürger wegen verschiedener Finanzdelikte verantworten.
Mitangeklagt ist eine 49-jährige Frau, die der Beihilfe zu Mord beschuldigt wird. Sie wird verdächtigt, an der Herstellung des Schalldämpfers beteiligt gewesen zu sein.
Der Prozess wird am 8. und 9. Januar 2025 mit der Anklage der Bundesanwaltschaft und den Plädoyers der Nebenkläger und der Verteidigung fortgesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung. (sda)
Er kann sie doch erst Abstreiten?