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Sozialdetektive: Kritik an der Weitergabe von Videos durch die Befürworter.

Umstrittenes Mittel im Abstimmungskampf: Ausschnitt aus einem Observationsvideo einer IV-Stelle.
Umstrittenes Mittel im Abstimmungskampf: Ausschnitt aus einem Observationsvideo einer IV-Stelle.Bild: screenshot video ch media

Sozialdetektive-Befürworter leaken Betrüger-Videos – laut Datenschützer ist das verboten

Kurz vor der Abstimmung am 25. November lassen die Befürworter des neuen Sozialdetektiv-Gesetzes den Medien Videos von Versicherungsbetrügern zukommen. Diese Weitergabe von Observationsmaterial ist gemäss dem Eidgenössischen Datenschützer «nicht rechtens». Die Gegner der Vorlage sprechen von «sozialer Brandstiftung».
15.11.2018, 08:5015.11.2018, 17:37
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Das von der Aargauer Zeitung veröffentlichte Video zeigt einen Arbeiter, der gelenkig über Baugerüste geht und Wände streicht. Während der Observation arbeitete er teilweise elf Stunden auf einer Baustelle. Dabei litt er gemäss Arztberichten angeblich unter grossen Schmerzen an Schulter, Rücken und Knie und konnte deshalb offiziell lediglich drei Stunden am Tag als Magaziner arbeiten.

Auch Aufnahmen eines arbeitsunfähigen, angeblich sozial isolierten Mannes, der sich gemäss Aussagen gegenüber seinen Ärzten nicht konzentrieren konnte und den Blickkontakt scheute, sind zu sehen. Er bewegt sich gekonnt auf Baugerüsten und tauscht sich dabei rege mit Arbeitskollegen aus.

Aufgenommen haben die Bilder Sozialdetektive im Auftrag von IV-Stellen. In beiden Fällen deckten sie erfolgreich Versicherungsbetrug auf. Die Einsparungen betrugen laut IV in den beiden erwähnten Fällen je eine halbe Million Franken. Ähnliche Videos veröffentlichte am Dienstagabend 20 Minuten. Sie stammen von einer nicht namentlich genannten Mitgliedsfirma des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV).

Die Aufnahmen bei der «Aargauer Zeitung» stammen aus dem Jahr 2011. Bei «20 Minuten» heisst es lediglich, die Videos seien schon «etwas älter». Sicher ist nur, dass sie vor Mitte 2017 gemacht wurden. Seither werden hierzulande keine Observationen durch Sozialdetektive mehr durchgeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die 2008 eingeführte Praxis wegen ungenügender gesetzlicher Grundlage verboten. Mit der Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG), über die am 25. November abgestimmt wird, soll diese Grundlage geschaffen werden.

«Weitergabe nicht rechtens»

Das Video an das Medienunternehmen CH Media (zu dem die «Aargauer Zeitung» gehört) übergeben hat Andreas Dummermuth. Er ist Direktor der Ausgleichskasse Schwyz und Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen (KKAK). Man habe bei der Weitergabe der Videos die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beachtet: «Niemand wird an den Pranger gestellt.» Deshalb habe man eine «professionelle Verpixelung» nach den Anforderungen des geltenden Medienrechts vorgenommen.

Andreas Dummermuth.
Andreas Dummermuth.Bild: zvg

«Mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen von auffälligen Versicherten zeigen wir die Diskrepanz zwischen ihrem tatsächlichen Verhalten im öffentlichen Raum und den gegenüber Ärzten getätigten Aussagen», so Dummermuth. Die Videos zeigten auf, welche Zusatzinformationen eine Observation durch Sozialdetektive biete und dass davon alle Beitragszahler profitierten.

Beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verurteilt man das jüngste Manöver der Sozialdetektive-Befürworter im Abstimmungskampf. «Die Weitergabe von Observationsvideos an Dritte ist nicht rechtens», sagt Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Aufgrund der Bilder geht Wyler davon aus, dass sie an einem öffentlich einsehbaren Ort aufgenommen worden sind. «Die Aufnahmen dienen einzig und allein dem Zweck, den Versicherungsanspruch der observierten Personen zu überprüfen.» Die Sozialdetektive handelten ausschliesslich im Auftrag der Versicherungen: «Eine Weitergabe der Aufnahmen oder eine Verwendung für einen anderen Zweck ist nicht zulässig.»

«Befinden uns im Abstimmungskampf»

Andreas Dummermuth wehrt sich. Die IV-Stellen hätten einen gesetzlichen Informationsauftrag: «Er verpflichtet uns, transparent und sachlich über die Arbeitsmethoden der IV-Stellen zu informieren.» Dieser umfasse auch, dass die Öffentlichkeit über früher zulässige Observationen informiert werde – wie in den Videos zu sehen: «Ohne diese Informationen kann sich der Bürger gar kein Bild davon machen.»

Ähnlich tönt es beim Schweizerischen Versicherungsband (SVV). Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssten erfahren können, wie Sozialdetektive Missbrauch in den Sozialversicherungen aufdecken. «Wir befinden uns in einem Abstimmungskampf», sagt SVV-Sprecher Takashi Sugimoto.

«Sozialer Zusammenhalt gefährdet»

Für Dimitri Rougy vom Referendumskomitee sind die Videos ein «durchsichtiges Wahlkampfmanöver» der Befürworter. Sie versuchten mit der Weitergabe an die Medien, dem Abstimmungskampf einen neuen Dreh zu geben und die Debatte auf die Frage «Observationen: Ja oder Nein?» zu reduzieren. Die Stimmbürger müssten aber entscheiden, ob sie «ein schludrig geschriebenes und gefährliches Gesetz wollen oder nicht».

Initiant Dimitri Rougy, spricht vor dem Einreichen das Referendum gegen Versicherungsspione mit über 50’000 Unterschriften ein, am Donnerstag 5. Juli 2018, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)
Dimitry Rougy.Bild: KEYSTONE

Weil die Argumente fehlten, griffen die Befürworter «in die SVP-Mottenkiste» und führten die Stimmbevölkerung mit den Videos hinters Licht, kritisiert Rougy:  «Leute wie Andreas Dummermuth sind soziale Brandstifter.» Sie würden auf Minderheiten herumtreten und gefährdeten den sozialen Zusammenhalt.

«Das ist kein Universitätsseminar»

Die Befürworter versuchen mit den Videos von den Mängeln der Vorlage abzulenken, glaubt Rougy. Die Aufnahmen verschwiegen etwa, dass Versicherungsdetektive mit dem neuen Gesetz neu auch ins Wohnzimmer filmen dürften und mehr Kompetenzen erhielten als die Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Bilder seien «bewusst irreführend» gewählt: «Sie sind im öffentlichen Raum gemacht worden. Dass Sozialdetektive dort im Verdachtsfall Versicherte filmen dürfen, stellt auch das Referendumskomitee nicht grundsätzlich in Frage».

Wie Befürworter oder Gegner zu einzelnen Teilen des Gesetzes stehen, sei irrelevant, kontert Befürworter Andreas Dummermuth. Den Vorwurf des Ablenkungsmanövers weist er von sich. Bei einem Referendum gehe es einzig um die einfache Frage, ob man einem Gesetz zustimmt oder es ablehnt: «Ein Abstimmungskampf ist kein Universitätsseminar».

Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt

Video: watson/Angelina Graf
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155 Kommentare
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Sarkasmusdetektor
15.11.2018 09:15registriert September 2017
Wenn man so viel Aufwand betreiben würde, um Steuerbetrüger zu überführen, könnte man wahrscheinlich das Tausendfache einnehmen, was uns ein paar Sozialversicherungsbetrüger kosten. Nur mal so für die Größenordnung: Ein Sozialschmarotzer kann einen 5 bis 6-stelligen Betrag im Jahr abkassieren. Im Vorfeld von AIA gab es Selbstanzeigen über 3 Milliarden Franken hinterzogener Gelder und das allein im Kanton Bern.
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rothi
15.11.2018 09:12registriert Februar 2014
Naja, wir wissen jetzt, dass die Videos auch zu anderen Zwecken als zum Aufdecken von Missbrauch verwendet werden. Das sollte man beim Abstimmen nächste Woche berücksichtigen.
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SatyrMagnus
15.11.2018 09:27registriert Oktober 2018
Sehe ich das richtig: Wenn ich mit IV-Bezügern verkehre, kann es durchaus sein, dass auch ich als Nicht-IV-Bezüger von fotografierenden/filmenden Detektiven belästigt werde? Wenn ich das nicht will, müsste ich den IV-Bezügern aus dem Weg gehen? Und zahlt die IV mir eine Rente, wenn ich eine Paranoia entwickle?
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