Fedpol führt Durchsuchungen wegen mutmasslichem Wahlbetrug durch
Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei haben nach eigenen Angaben am Dienstag im Rahmen von Verfahren wegen mutmasslichen Unterschriftenfälschungen mehrere Hausdurchsuchungen bei Sammelfirmen in der West- und Deutschschweiz durchgeführt.
Mehrere Personen seien zudem als Auskunftspersonen befragt worden, teilten Bundesanwaltschaft (BA) und Fedpol am Mittwoch mit. Die Durchsuchungen hätten in den Räumlichkeiten mehrerer Organisationen stattgefunden, die gegen Bezahlung Unterschriften sammelten. Verfahren liefen derzeit gegen verschiedene natürliche Personen und gegen Unbekannt.
Seit Oktober 2022, als die erste Strafanzeige der Bundeskanzlei bei der BA einging, wurden BA und Fedpol laut Medienmitteilung rund 30'000 Unterschriften gemeldet, bei denen der Verdacht auf Fälschung besteht. Die Unterschriften seien für rund zwanzig eidgenössische Volksinitiativen gesammelt worden und die Bundesbehörden erhielten laufend neue Anzeigen.
Bundesanwaltschaft und Fedpol haben nach eigenen Angaben bereits in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang Durchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt.
Bei der Bundesanwaltschaft laufen derzeit verschiedene Verfahren aufgrund mehrerer Strafanzeigen, von denen die meisten von der Bundeskanzlei stammen. Deren Bearbeitung erfordere einen erheblichen Prüfungs- und Ermittlungsaufwand. Diese Arbeiten würden mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt, hiess es in der Medienmitteilung weiter.
Unter Beizug von Künstlicher Intelligenz
Die Überprüfung der Echtheit einer Unterschrift sei ein komplexer und langwieriger Prozess. Angesichts der Menge der gesammelten Daten hat habe das Fedpol IT-Tools entwickelt, die eine erste Sortierung und vorläufige Analyse der Informationen ermöglichten, insbesondere mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz. Diese Tools dienten dazu, die Analysearbeit zu unterstützen und effizienter zu gestalten. Die endgültige Bewertung der Unterschriften werde aber systematisch von Fedpol-Spezialisten vorgenommen.
Zusätzlich erschwert würden die strafrechtlichen Ermittlungen dadurch, dass die Unterschriftensammler rechtlich nicht verpflichtet seien, identifizierbar zu sein. Dies gelte insbesondere, wenn es darum gehe, einen Zusammenhang zwischen einem Sammler und möglichen Fälschungen herzustellen. Hinzu komme, dass es sich bei den Unterschriftensammlern, deren Vergütung von der Anzahl der gesammelten Unterschriften abhänge, häufig um junge, im Ausland wohnhafte Personen handle.
«Trotz dieser Herausforderungen schreiten die Ermittlungen dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit Fedpol kontinuierlich voran», hiess es in der Medienmitteilung. (sda)
