Schweiz
Gesellschaft & Politik

Einkaufstourismus: Diese Regeln gelten ab 2025 für Schweizer

Du kaufst gerne im Ausland ein? Das musst du ab 2025 beachten

18.12.2024, 18:48
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Viele Schweizer zieht es zum Einkaufen über die Grenze, wodurch Milliarden Franken ins Ausland fliessen. Um den Einkaufstourismus einzudämmen, hat der Bundesrat strengere Regeln erlassen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Das musst du wissen:

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar dürfen Privatpersonen im Ausland nur noch Waren im Wert von 150 Franken (rund 160 Euro) steuerfrei einkaufen. Bisher lag die Wertfreigrenze bei 300 Franken.

Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, muss auf den gesamten Warenwert die Schweizer Mehrwertsteuer gezahlt werden.

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Viele Schweizerinnen und Schweizer kaufen ennet der Grenze ein.Bild: imago

App für die Verzollung

Schweizerinnen und Schweizer können die Ware zur Einfuhr über die Verzollungs-App «QuickZoll» anmelden und anfallende Zollgebühren direkt über die App bezahlen.

Was ist mit der ausländischen Mehrwertsteuer?

Die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer kann künftig weiterhin erstattet werden. Die Regeln für die Rückerstattung sind von Land zu Land verschieden. So liegt etwa die Bagatellgrenze in Deutschland bei 50 Euro, in Österreich bei 75 Euro, in Italien bei 70 Euro und in Frankreich bei 100 Euro.

Muss ich für die Rückerstattung immer noch zum Zoll?

Ja, in allen Nachbarländern muss man beim Zoll Halt machen, um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu beantragen. Allerdings testet Deutschland nächstes Jahr eine App, die die Rückforderung der Mehrwertsteuer erleichtern soll. Die Einführung der App ist für 2026 geplant. Bis dahin bleibt das bisherige Verfahren bestehen.

(cst)

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40 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Karl33
18.12.2024 22:25registriert April 2015
Wenn man bedenkt, dass die reichsten SVPler wie der Emil Frey ihre Milliarden mit Importen machen, ist klar, weshalb den Kleinverdienern das Einkaufen im Ausland vergällt werden will.
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stoeckm
18.12.2024 22:14registriert Mai 2021
Da wird wieder Mal eine Sparmöglichkeit für Normalbürger eingeschränkt.
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PassierscheinA38
18.12.2024 20:19registriert April 2021
Die Zollfreigrenze liegt bei 150 Fr. für den Nettowert der Ware, also abzüglich der deutschen MwSt. von 19% (Normalsatz) bzw. 7% (reduzierter Satz).
Das entspricht - je nach Tageskurs und Warengruppe - einem Einkaufsbetrag von etwa 170 (reduzierter Satz) bis 190 Euro (Normalsatz).
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