Viele Schweizer zieht es zum Einkaufen über die Grenze, wodurch Milliarden Franken ins Ausland fliessen. Um den Einkaufstourismus einzudämmen, hat der Bundesrat strengere Regeln erlassen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das musst du wissen:
Ab dem 1. Januar dürfen Privatpersonen im Ausland nur noch Waren im Wert von 150 Franken (rund 160 Euro) steuerfrei einkaufen. Bisher lag die Wertfreigrenze bei 300 Franken.
Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, muss auf den gesamten Warenwert die Schweizer Mehrwertsteuer gezahlt werden.
Schweizerinnen und Schweizer können die Ware zur Einfuhr über die Verzollungs-App «QuickZoll» anmelden und anfallende Zollgebühren direkt über die App bezahlen.
Die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer kann künftig weiterhin erstattet werden. Die Regeln für die Rückerstattung sind von Land zu Land verschieden. So liegt etwa die Bagatellgrenze in Deutschland bei 50 Euro, in Österreich bei 75 Euro, in Italien bei 70 Euro und in Frankreich bei 100 Euro.
Ja, in allen Nachbarländern muss man beim Zoll Halt machen, um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu beantragen. Allerdings testet Deutschland nächstes Jahr eine App, die die Rückforderung der Mehrwertsteuer erleichtern soll. Die Einführung der App ist für 2026 geplant. Bis dahin bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
(cst)
Das entspricht - je nach Tageskurs und Warengruppe - einem Einkaufsbetrag von etwa 170 (reduzierter Satz) bis 190 Euro (Normalsatz).