Schweiz
Gesellschaft & Politik

Amtsmissbrauch: Untersuchung gegen Waadtländer Mitte-Staatsrätin Valér

La conseillere d'Etat vaudoise Valerie Dittli parle lors de la conference de presse de presentation du projet de budget 2026 de l'Etat de Vaud ce mercredi, 24 septembre 2025 a Lausanne. (KEY ...
Gegen Valérie Dittli wird eine Strafuntersuchung eingeleitet.Bild: keystone

Möglicher Amtsmissbrauch: Untersuchung gegen Waadtländer Mitte-Staatsrätin Valérie Dittli

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt hat zwei Strafuntersuchungen in der Dittli-Affäre eingeleitet. Das teilte der Kanton (L'Etat de Vaud) am Montag mit.
30.09.2025, 05:3530.09.2025, 05:35

Die Untersuchungen sollen klären, ob im Finanzdepartement, das damals von Valérie Dittli (Mitte) geleitet wurde, Straftaten begangen wurden. In der Mitteilung hiess es, die Generalstaatsanwaltschaft ersuche das Büro des Grossen Rates um die Genehmigung, diese Strafuntersuchungen einzuleiten.

Ein Medienbericht, wonach Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder beschlossen habe, zwei Strafuntersuchungen zu eröffnen, war von der Waadtländer Justiz bereits im Mai bestätigt worden.

Die beiden getrennten Ermittlungen haben demnach zum Ziel, festzustellen, ob Straftaten begangen wurden oder nicht, und gegebenenfalls die Täter zu identifizieren. Dittli bot der Justiz ihre Hilfe und Kooperation an, um die Fakten zu ermitteln.

Die Staatsratskolleginnen und – kollegen hatten im Frühjahr Dittlis Kompetenzen beschnitten. Sie entzogen der Mitte-Politikerin am 21. März mit sofortiger Wirkung die Verantwortung für die Finanzen und Steuern, nachdem eine externe Untersuchung des früheren Neuenburger Regierungsrates Jean Studer (SP) Missstände in ihrem Departement aufgezeigt hatte.

Studers Bericht zeigte insbesondere eine «schwer beeinträchtigte Zusammenarbeit» zwischen Dittli und ihrer Generaldirektorin für Steuern auf. Im Bericht wurde auch ein Antrag der 32-jährigen gebürtigen Zugerin Dittli auf Aufhebung der Steuerveranlagung für wohlhabende Steuerpflichtige als «illegal» bezeichnet. Der Bericht Studer wies zudem auf eine «mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses» hin. (sda)

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