Nach Crans-Montana: Geplante Brandschutz-Lockerung wird auf Eis gelegt
Die im Rahmen einer Totalrevision geplanten Lockerungen der Schweizer Brandschutzvorschriften werden nach dem verhängnisvollen Brand in Crans-Montana VS in der Silvesternacht mit 40 Todesopfern vorerst gestoppt. Die neuen Vorschriften hätten voraussichtlich 2027 in Kraft treten sollen.
Man lege einen Marschhalt bei den Liberalisierungsbestrebungen im Brandschutz ein, teilte Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation bei der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Das Projekt werde überprüft. Dies geschehe aufgrund der tragischen Ereignisse in Crans-Montana, teilten das interkantonale Organ für technische Handelshemmnisse (IOTH) und die VKG weiter mit. Gesicherte Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum Brand würden vom IOTH «sowohl fachlich als auch politisch diskutiert und in die weiteren Arbeiten einbezogen», hiess es zudem.
Die aktuellen Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) gelten seit 2015. Die technische Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der BSV lief seit Mitte September - am 11. Januar 2026 hätte sie enden sollen. Ein neuer Terminplan für das Projekt werde derzeit erstellt, hiess es bei der VKG weiter.
Zuvor hatte es am Montagnachmittag auf Anfrage noch geheissen, dass man sich gegenwärtig einen «Zwischenstopp» überlege. Man sei mitten im Prozess. Die politische Vernehmlassung hätte im Herbst des laufenden Jahres folgen sollen. In Kraft treten sollten die neuen Vorschriften dann voraussichtlich 2027.
Längere Fluchtwege geplant
Erarbeitet wurde der rund 500-seitige Entwurf für die Totalrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Steuerungsausschuss hatte den Entwurf am 16. Juli verabschiedet, wie es im Entwurfsdokument heisst.
Tatsächlich waren darin punktuelle Lockerungen geplant: So hätten in bestimmten Fällen etwa längere Fluchtwege oder vereinfachte Anforderungen an brennbare Bauteile erlaubt werden sollen.
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Für die Umsetzung sind Kantone und Gemeinden zuständig.
Ob die momentan in der Schweiz geltenden Brandschutzauflagen in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana eingehalten worden waren, ist gegenwärtig noch nicht geklärt. (hkl/sda)
