Schweiz
Gesellschaft & Politik

Nach Crans-Montana: Marschhalt bei geplanter Brandschutz-Lockerung

Video: watson/Hanna Dedial

Nach Crans-Montana: Geplante Brandschutz-Lockerung wird auf Eis gelegt

05.01.2026, 17:3307.01.2026, 09:30

Die im Rahmen einer Totalrevision geplanten Lockerungen der Schweizer Brandschutzvorschriften werden nach dem verhängnisvollen Brand in Crans-Montana VS in der Silvesternacht mit 40 Todesopfern vorerst gestoppt. Die neuen Vorschriften hätten voraussichtlich 2027 in Kraft treten sollen.

Man lege einen Marschhalt bei den Liberalisierungsbestrebungen im Brandschutz ein, teilte Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation bei der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Das Projekt werde überprüft. Dies geschehe aufgrund der tragischen Ereignisse in Crans-Montana, teilten das interkantonale Organ für technische Handelshemmnisse (IOTH) und die VKG weiter mit. Gesicherte Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum Brand würden vom IOTH «sowohl fachlich als auch politisch diskutiert und in die weiteren Arbeiten einbezogen», hiess es zudem.

Die aktuellen Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) gelten seit 2015. Die technische Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der BSV lief seit Mitte September - am 11. Januar 2026 hätte sie enden sollen. Ein neuer Terminplan für das Projekt werde derzeit erstellt, hiess es bei der VKG weiter.

Zuvor hatte es am Montagnachmittag auf Anfrage noch geheissen, dass man sich gegenwärtig einen «Zwischenstopp» überlege. Man sei mitten im Prozess. Die politische Vernehmlassung hätte im Herbst des laufenden Jahres folgen sollen. In Kraft treten sollten die neuen Vorschriften dann voraussichtlich 2027.

Längere Fluchtwege geplant

Erarbeitet wurde der rund 500-seitige Entwurf für die Totalrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Steuerungsausschuss hatte den Entwurf am 16. Juli verabschiedet, wie es im Entwurfsdokument heisst.

Tatsächlich waren darin punktuelle Lockerungen geplant: So hätten in bestimmten Fällen etwa längere Fluchtwege oder vereinfachte Anforderungen an brennbare Bauteile erlaubt werden sollen.

Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Für die Umsetzung sind Kantone und Gemeinden zuständig.

Ob die momentan in der Schweiz geltenden Brandschutzauflagen in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana eingehalten worden waren, ist gegenwärtig noch nicht geklärt. (hkl/sda)

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52 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Holzöpfl
05.01.2026 17:46registriert Oktober 2024
Da kam diese Tragödie ja "gerade noch rechtzeitig". Ich hasse diese Leute die immer nach Liberalisierung schreien und komplett ignorieren, dass Vorschriften aus guten Gründen eingeführt wurden. Schade braucht es eine derart schlimme Tragödie um das wieder mal aufzuzeigen.
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John T. Ripper
05.01.2026 18:13registriert September 2022
Die Gründe für die Lockerungen sind absolut lächerlich. Es geht um Sicherheit, das kostet primär. Da machen die wenigsten etwas freiwillig…
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Pafeld
05.01.2026 18:39registriert August 2014
Offenbar ist der HEV und der SVIT der Meinung, dass man die Notausgänge auch 100 anstatt 50 Meter lang machen kann, wenn sie eh nach ein paar Meter verstopfen. Da kann der Eigentümer doch teure Umbauten sparen.
Ernsthaft, dass man diese beiden Vereine noch immer frei rumlaufen (geschweige denn im Bundeshaus ein- und ausgehen) lässt.
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