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Gesellschaft & Politik

Bundesrat soll Löhne von Krankenkassen Kader festlegen

Bundesrat soll Löhne von Krankenkassen-Kader festlegen

31.10.2025, 13:0031.10.2025, 13:00

Für Kadermitglieder von Krankenkassen soll der Bundesrat künftig Höchstentschädigungen festlegen. Dieser Meinung sind die zuständigen Parlamentskommissionen. Zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage können sich nun interessierte Kreise äussern.

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Die übermässige Entschädigung von Krankenkassen-Kader sei ungerechtfertigt. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die geplanten Änderungen des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Kernpunkt ist die Einführung einer Entschädigungsobergrenze für die Mitglieder der leitenden Organe der Krankenkassen.

Übermässige Entschädigungen an Krankenkassen-Kader seien angesichts der stetig steigenden Krankenversicherungsprämien ungerechtfertigt, argumentiert eine Kommissionsmehrheit. Die Gehälter sollen deshalb gedeckelt werden. Damit die neu eingeführten Entschädigungsregeln eingehalten werden, ist gleichzeitig eine Verschärfung der Transparenzvorschriften vorgesehen.

Die Obergrenze soll sich gemäss dem Gesetzesentwurf am Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung orientieren. Derzeit liegt der Höchstbetrag in der Lohnklasse 38 bei rund 405'000 Franken. Der Bundesrat soll bei der Festlegung des Lohndeckels den Versichertenbestand und die durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person berücksichtigen. Nicht betroffen sein sollen Löhne im Bereich der Krankenzusatzversicherungen.

Baptiste Hurni, SP-NE, spricht waehrend der Sondersession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 2. Mai 2023, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
SP-Ständerat Baptiste Hurni.Bild: keystone

Die Vorlage ist Folge einer parlamentarischen Initiative von SP-Ständerat Baptiste Hurni (NE), welcher beide zuständigen Kommissionen zugestimmt hatten. Die SGK-N nahm die Vernehmlassungsvorlage mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung an. Bis zum 13. Februar können sich nun Interessierte dazu äussern. (sda)

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