Seit zwei Wochen stehen Hunderte Osteopathen ohne Bewilligung da. Denn seit dem 1. Februar brauchen sie laut Gesetz eine offizielle Anerkennung der Diplome, die ihnen im Ausland verliehen wurden.
Die hiesige Anerkennungspraxis führte in den letzten Jahren zu Streit und gar mehreren Gerichtsfällen. Denn das für die Anerkennung zuständige Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat diese allzu restriktiv umgesetzt. Das sagen nicht nur die betroffenen Osteopathen. Am Mittwoch wurde ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht.
Das SRK sei fälschlicherweise nicht auf das Gesuch einer Osteopathin eingetreten, den in Deutschland erworbenen Masterabschluss anzuerkennen. Das Gesuch sei nun vertieft materiell zu prüfen.
Diese Prüfung hat das SRK zum Ärger der Osteopathen bisher verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass die materielle Prüfung den Vorgaben widerspreche. «Die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, welche von ‹privaten Institutionen› angeboten wurden, ist grundsätzlich nicht möglich», so das SRK. Zwingend sei zudem, «dass der ausländische Ausbildungsabschluss im Ausbildungsland berechtigt, den entsprechenden Beruf auszuüben».
Aus dem Urteil geht hervor, dass das SRK das Gesetz viel zu eng – und vor allem zuungunsten der Gesuchsteller auslegte. Es schreibt, auf das Gesuch der Beschwerdeführerin wäre einzutreten gewesen. Die vom SRK gemachte Annahme, dass in Deutschland keine fachlichen Vorgaben für den Studiengang existieren würden und bereits deswegen eine Anerkennung nicht möglich sei, hält das Gericht für «zumindest widersprüchlich» und «so nicht haltbar».
Die Osteopathin, die vor Gericht zog, ist nicht alleine. Das Rote Kreuz hat sich in zahlreichen Fällen geweigert, die Gleichwertigkeit von Diplomen aus mehreren Staaten zu prüfen. Betroffen sind Osteopathinnen und Osteopathen, die ihre Ausbildung in Deutschland, Österreich, Belgien oder Italien absolvierten.
Für die Vereinigung der akademischen Osteopathinnen und Osteopathen der Schweiz (Vaos) ist das Urteil eine Genugtuung. Präsident Jesse De Groodt sagt: «Jetzt ist es höchste Zeit, zu einem zügigen, fairen und pragmatischen Anerkennungsprozess zu finden.»
Doch bis die Diplome anerkannt sind, verstreichen weitere Monate. Darum schiebt De Groodt eine Forderung nach einer längeren Übergangsfrist für die Betroffenen nach. Das liege auch im Interesse der Patientinnen und Patienten: «Es kann nicht sein, dass erfahrene Berufsleute wegen bürokratischer Hürden ihre Praxen schliessen müssen, obwohl es in der Deutschschweiz viel zu wenig Osteopathinnen gibt.»
Bundesverwaltungsgerichtsurteil B-1175/2024
Andererseits können die ruckartigen Manipulationen z.B. an der Wirbelsäule zu geplatzten Gefässen und Schlaganfällen, im Extremfall zum Tod führen.
Ist also schon ok, dass man da genau hinschaut ob die Therapeuten wissen was sie tun. Übersteigen die Risiken die Vorteile, geht man besser auf Nummer sicher.