Fast jedes dritte tiefpreisige Medikament hat in der Schweiz 2024 zumindest vorübergehend einmal gefehlt. Apotheker, Hersteller und Konsumenten fürchten um eine beständige Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln. Das Parlament hat darum einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin einstimmig an den Bundesrat überwiesen.
In aller Kürze will das Parlament eine Datenbank für Engpässe von Arzneimitteln vorantreiben und sich dem europäischen System anschliessen. Dafür müssten neu sämtliche Verpackungen mit individuellen Erkennungsmerkmalen gekennzeichnet werden, wie das die EU heute schon verlangt, um Fälschungen zu bekämpfen. Die Schweiz wäre gezwungen, ein eigenes System von Sicherheitsmerkmalen auf Medikamentenpackungen zu entwickeln.
Das tönt sinnvoll. Doch der bundesrätliche Vorschlag entpuppt sich als Irrläufer. Denn die formulierten Ziele werden gleich mehrfach verfehlt. Schafft die Schweiz ein paralleles System zum Schutz vor Fälschungen, erhöht sich der Aufwand für die Hersteller. Auch der Austausch über die Grenze hinweg wird erschwert, mangelnde Medikamente nur mit Aufwand zu beschaffen.
Gleichzeitig erklärte der Bundesrat erst vergangene Woche: «In der Schweiz wurden bis dato keine gefälschten Arzneimittel in Schweizer Aufmachung entdeckt.» Zwar tauchen Fälschungen immer häufiger im Onlinehandel auf. Innerhalb der legalen Vertriebsketten seien diese aber auch weiterhin «kaum» zu erwarten, so der Bundesrat.
Das bedeutet: Der Handlungsbedarf für die vorliegende Regulierung ist weder gegeben noch erwünscht. Das zeigt sich bei der Vernehmlassung, die am Mittwoch endete. Weite Teile der Branche wehren sich gegen das Obligatorium, sämtliche Arzneimittelpackungen mit individuellen Sicherheitsmerkmalen zu versehen. Die Vorschrift würde die Versorgungssicherheit nicht nur erschweren, sondern geradezu hintertreiben.
Gefährdet wäre namentlich die Verfügbarkeit vieler bewährter, günstiger Arzneimittel. Das zeigen die beiden Regulierungsfolgenabschätzungen des Bundes, der mit jährlichen Zusatzkosten von 100'000 bis 300'000 Franken rechnet. Für exportorientierte Hersteller wären die Kosten gering. Für lokal produzierende Hersteller bedeutet die Vorschrift einen Aufschlag um bis zu 60 Rappen pro Packung.
Einen Preisaufschlag in dieser Grössenordnung können teure und innovative Medikamente wegstecken. Doch für die rund 350 Medikamente, die weniger als 11 Franken (Fabrikabgabepreis) kosten, kann die Erhöhung das Ende bedeuten. Der Aufschlag darf nämlich nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Und bei der Herstellung bleibt wenig Luft.
Die Branche warnt, verschiedenste Schmerz- und Schlafmittel, Entzündungshemmer, Antiepileptika und Blutdrucksenker verfügen bereits heute über derart tiefe Preise, dass sie in der Produktion keine Mehrkosten mehr stemmen können. Das bestätigt Marcel Plattner, Präsident der Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz (Vips). «Betroffen sind primär Schweizer Hersteller, die Arzneimittel für den hiesigen Markt produzieren. Viele sind heute schon tiefpreisig – und würden aufgrund der höheren Kosten vom Markt verschwinden.»
Diese Sorge teilen nicht nur Generika-Hersteller, auch die Verbände der Apothekerinnen und Ärzte lehnen die neue Regulierung ab. Dadurch werde die Beschaffung der notwendigen Medikamente entweder teurer oder sie ist gar nicht mehr möglich.
Und sie hegen Zweifel an der Rechtmässigkeit: Es bestehe keine gesetzliche Grundlage für das Obligatorium, eine Änderung über den Verordnungsweg sei nicht zulässig, schreibt beispielsweise der Apothekerverband Pharmasuisse in seiner Stellungnahme. Der Bundesrat kann die Anbringung von Sicherheitsmerkmalen laut Gesetz nur dann für obligatorisch erklären, um Fälschungen zu bekämpfen oder vorzubeugen. Nur: Das Problem besteht in der Schweiz so nicht.