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Kanton Graubünden nimmt Jagd auf zwei Wolfsrudel wieder auf

Kanton Graubünden nimmt Jagd auf zwei Wolfsrudel wieder auf – Ärger über Umweltverbände

11.12.2023, 18:4311.12.2023, 19:19
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Ein Wolf im Wildnispark Langenberg, aufgenommen am Freitag, 8. Dezember 2023 in Langnau am Albis.Die Woelfe im Wildnispark Zuerich Langenberg stammen urspruenglich von Wildfaengen in den Karpaten ab u ...
Für zwei der sechs Wolfsrudel im Bündnerland ist die Situation wieder ernst geworden (Symbolbild).Bild: keystone

Graubünden nimmt die Wolfsjagd in Teilen des Kantons wieder auf, obwohl eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen vor Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Das teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Montagabend mit.

Mittlerweile kenne man die Details der am Freitag eingereichten Beschwerde, hiess es zur Begründung. Sie richte sich nur gegen einen Teil der am 1. Dezember gestarteten «proaktiven Regulation».

Gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels seien keine gerichtlichen Schritte eingeleitet worden. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.

Die Bündner Behörden hatten am Freitag die gesamte Wolfsjagd gestoppt und dies mit der beantragten aufschiebenden Wirkung der Beschwerden begründet. Am Montag kritisierte der Kanton die Naturschützer: Sie hätten bei der Einreichung der Beschwerden nicht über deren genauen Inhalt informiert.

«Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird», wurde Regierungsrätin Carmelia Maissen zitiert. Der Kanton Graubünden betreibe ein umsichtiges Wolfsmanagement.

Die Naturschutzorganisationen wollen mehrere Verfügungen für Abschüsse von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis gerichtlich überprüfen lassen. Sie sehen geltendes Recht verletzt und reichten zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Eine betrifft den Kanton Graubünden, die zweite den Kanton Wallis.

«Nicht verhältnismässig»

Am Montag begründeten Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz ihre Einsprachen gegen die Abschussverfügungen. Unterstützt werden die Forderungen auch von der nicht beschwerdeberechtigten Gruppe Wolf Schweiz.

Bund und Kantone missachteten jede Verhältnismässigkeit und ignorierten die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der vier Organisationen. Sie verweisen auf die Beratung des Jagd- und Schutzgesetzes im Parlament. Dort sei festgestellt worden, dass der Abschuss ganzer Rudel die Ausnahme bleiben müsse und lediglich auf Rudel angewendet werden dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien.

«Irritierend»

Es sei «besonders irritierend», dass Bund und Kantone nun die Regulierung ganzer Wolfsrudel «flächig bewilligt» hätten. Entgegen den Zusicherungen des Bundesrates seien auch Abschüsse von ganzen Rudeln bewilligt worden, die nur sehr wenige Nutztiere gerissen hätten.

Damit werde geltendes Recht verletzt. Die Naturschutzorganisationen fechten deshalb vier der acht Abschussverfügungen im Kanton Graubünden vor Gericht an. Es geht dabei um die geplante Eliminierung der Rudel Stagias und Vorab sowie die Regulierung der Rudel Jatzhorn und Rügiul. Im Kanton Wallis betreffen die Beschwerden die Abschüsse der Rudel Hauts-Forts, Nanztal und Isérables-Fou.

Stopp vom Kanton verfügt

Graubündens Entscheid vom Freitag, die Wolfsjagd sofort ganz zu stoppen, überraschte selbst die Naturschutzorganisationen. Das sagte Nicolas Wüthrich, Informationsbeauftragter von Pro Natura, einer der beschwerdeführenden Organisationen, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Denn ihr Antrag habe nur vier der acht vom Bund erteilten Abschussverfügungen betroffen. «Den Stopp aller Abschüsse im Kanton Graubünden haben die kantonalen Behörden verfügt und war nicht Teil unserer Beschwerde», liess der WWF verlauten.

Folgen im Wallis noch unklar

Die zweite Beschwerde betrifft drei der Abschussverfügungen des Kantons Wallis. Sie wurde am Montag eingereicht. Der Kanton Wallis erklärte auf Anfrage, er habe bislang kein offizielles Dokument zu den Beschwerden erhalten und wolle daher derzeit keinen Kommentar abgeben.

Der Bundesrat hat den ersten Teil der Änderung des Jagdgesetzes am 1. November befristet in Kraft gesetzt und die Verordnung entsprechend angepasst. Damit haben die Kantone die Möglichkeit, bereits im Dezember und Januar «präventive Regulierungsabschüsse» durchzuführen, wenn sie die Zustimmung des Bafu erhalten.

In Graubünden erfolgten acht von 44 genehmigten Wolfsabschüssen. Im Wallis erlegten Wildhüter und Jäger zehn von den etwa 34 Wölfen, die sie abschiessen wollen. (sda)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fastadi
11.12.2023 18:58registriert September 2015
Gegen das Gesetz verstosst die Verordnung von Rösti aber immer noch, wir haben darüber abgestimmt. Das Volk hat sich klar gegen präventive Abschüsse ausgesprochen.
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Latvietis1101
11.12.2023 19:06registriert Oktober 2023
Früher hatte die Natur eine Seele. Heute fühle ich nur noch Tod und Zerstörung. Zu viel menschliche Eingriffe. Heute hat doch tatsächlich der Werkhof Zegligen einsame Waldwege mit Laubbläsern vom Laub befreit. Die Dekadenz ist in der Schweiz zu Hause. Lasst die Natur in Ruhe und den Wolf leben!
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KLERUS
11.12.2023 20:26registriert Oktober 2021
Das ganze Manöver hat noch eine andere, ganz schäbige Seite. Dieser hinterhältige Bundesrat Röst hat ganz gezielt die Wahlen abgewartet. Damit können seine Bauern-Kumpels damit rechnen, dass die ihrigen Wähler dann in vier Jahren die ganze Aktion wieder vergessen haben.
Es ist so schäbig und aus Gründen des Anstandes darf ich gar nicht schreiben was ich von diesem Rösti und seiner Wolfskiller-Bande halte.

Es ist wirklich schäbig.
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