Schweiz
Gurtenfestival

Coronagelder: Gurtenfestival soll über 200'000 Franken zurückzahlen

Festival goers sit on the hill outside the tent stage and listen to the performance of British singer-songwriter and soul singer Michael Kiwanuka at the Gurtenfestival in Bern, Switzerland, Wednesday, ...
Das Verwaltungsgericht Bern verpflichtet die Gurtenfestival AG zur Rückzahlung von über 200'000 Franken Coronahilfe.Bild: keystone

Gurtenfestival soll Kanton Bern 212'000 Franken zurückzahlen

02.12.2024, 14:3402.12.2024, 16:27
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Die Gurtenfestival AG soll dem Kanton Bern einen Teil der coronabedingten Ausfallentschädigung zurückzahlen, und zwar 211'666 Franken. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden, wie aus einem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.

Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, bleibt vorerst offen. Die Gurtenfestival AG kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

2020 und 2021 mussten die Festivals auf dem Berner Hausberg wegen der Pandemie abgesagt werden. Das kantonale Amt für Kultur sprach den Betreibern deshalb eine Ausfallentschädigung von 811'935 Franken zu, gestützt auf die Covid-19-Bestimmungen im Kulturbereich.

Doch die Finanzkontrolle des Kantons Bern kam Ende 2022 zum Schluss, dass der Beitrag zu hoch ausgefallen war. Sie forderte eine teilweise Rückzahlung. Dagegen wehrte sich die Gurtenfestival AG vor dem Verwaltungsgericht.

Betrieb von Schnelltestzentrum

Sie hatte ab November 2020 das Corona-Schnelltestzentrum in Belp betrieben, um Kurzarbeit für ihr Personal zu verhindern. Auftraggeberin war die bernische Gesundheitsdirektion. Diese betraute das Gurten-Team auch mit weiteren Aufgaben wie etwa mobilen Tests und Massentests an Berner Schulen.

Für die Aufträge im nicht-kulturellen Bereich gründete die Gurtenfestival AG eine Schwestergesellschaft. Die Finanzkontrolle kam zum Schluss, dass man die Abschlüsse der Mutter- und der Tochtergesellschaft gesamthaft berücksichtigen müsse, wenn man die Höhe der Ausfallsentschädigung korrekt bemessen wolle.

So sah es auch das Verwaltungsgericht und wies die Beschwerde der Gurtenfestival AG als unbegründet ab. Diese hatte ins Feld geführt, für das Vorgehen des Kantons fehle es an einer gesetzlichen Grundlage und auch an sachlichen Gründen. (sda/thw)

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quelle: gurtenfestival.ch
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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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En Espresso bitte
02.12.2024 16:18registriert Januar 2019
Bin verwirrt. Die Gurten-AG hat also eine Ausfallentschädigung erhalten, aber gleichzeitig die vom Ausfall betroffenen Personen andernorts eingesetzt, womit effektiv gar keine Ausfälle entstanden sind? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
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Grillo
02.12.2024 16:26registriert Oktober 2020
Das passt dazu, dass das Gurtenfestival seit Jahren von DiletantInnen geführt wird.
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wes montgomery
02.12.2024 18:32registriert April 2023
Wie sehr die Gurten-AG mit Haken und Klauen nach Geld greift, zeigt sich an ihrem Umgang mit den unmittelbar Anwohnenden: Sie ist sich nicht zu schade bei ihnen jährlich eine finanzielle Beteiligung am Betrieb der Bronco-Leute einzutreiben. Die Anwohnenden würden schliesslich von erhöhter Sicherheit während des Festivals profitieren. Erinnert mich an Schutzgeldzahlungen. Hingegen verweigert die Festival-AG den Anwohnenden einen vergünstigten Eintritt. Die Begründung, die sie jährlich schriftlich allen Anwohnenden per Post zustellt: Dies sei „aus logistischen Gründen zu aufwändig“.
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