Listenhunde: Diese Gesetze gelten in den Kantonen
Ein Hundehalter ist bis vor das Bundesgericht gezogen, weil das Zürcher Veterinäramt seinen Terrier-Mischling als verbotenen bullartigen Terrier eingestuft hatte. Das Gericht wies die Beschwerde ab, der Hund darf nicht im Kanton bleiben.
Beim Thema Hundehaltung haben die Kantone unterschiedliche Regeln. Nachfolgend eine Übersicht über jene Kantone, die Halter von mutmasslich gefährlichen Rassen an die kurze Leine nehmen – und wo alle Vierbeiner erlaubt sind.
Aargau
Im Aargau ist die Haltung von potenziell gefährlichen Rassen nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt. Voraussetzung für diese Bewilligung ist unter anderem eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von über einer Million Franken. Listenhunde, die im Kanton zu Besuch sind, müssen an der Leine geführt werden. Bei Spaziergängen mit mehreren Hunden muss der Listenhund eine eigene Aufsichtsperson haben, die nur für ihn verantwortlich ist.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- American Bullterrier
- American Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Rottweiler
- Deren Mischlinge, zum Beispiel American Bully und Exotic Bully
Basel-Stadt
Für acht potenziell gefährliche Rassen braucht es im Kanton Basel-Stadt eine Bewilligung. Für Hunde der Rasse Cane Corso, die keine anerkannten Abstammungspapiere haben, sowie der Rasse American Bulldog müssen beim Veterinäramt vorgeführt und beurteilt werden. Für American Bullys und Pocket Bullys braucht es eine Bewilligung, weil es sich um Kreuzungen von bewilligungspflichtigen Rassen handelt.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier)
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen aus diesen Rassen
Basel-Landschaft
In Basel-Landschaft braucht es ebenfalls für acht potenziell gefährliche Rassen eine Bewilligung.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentiino
- Fila Brasileiro
- Mischlinge aus diesen Rassen
- Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem potenziell gefährlichen Rassetyp abstammen
- Andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind.
Freiburg
Das Halten und Züchten von Pitbull-Terriern sowie deren Kreuzungen ist verboten. Vorübergehende Aufenthalte von 90 Tagen sind erlaubt, sofern die Tiere einen Maulkorb tragen und an der Leine bleiben.
Genf
Verboten sind in Genf Hunderassen, die für Angriffe gezüchtet werden. Das Halteverbot gilt auch für Vierbeiner mit entsprechender Vorgeschichte, also Tiere, die bereits Menschen oder andere Haustiere angegriffen und gebissen haben. Unter strengen Auflagen kann eine Ausnahmebewilligung für Listenhunde erteilt werden.
Potenziell gefährliche Hunde:
- American Staffordshire Terrier
- Boerbull
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Bordeauxdogge
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Pitbull
- Presa Canario
- Rottweiler
- Thai Ridgeback
- Tosa Inu (Japanische Dogge)
Glarus
Für potenziell gefährliche Hunderassen und deren Mischlinge braucht es im Kanton Glarus eine Bewilligung, dazu gehört auch der Rottweiler. Zudem müssen Tiere, die von ausserhalb zu Besuch sind, mit Maulkorb an der Leine geführt werden.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Cane Corso
- Deutscher Schäferhund
- Belgischer Schäferhund
- Mischlinge aus diesen Rassen
Schaffhausen
Wer einen Hund einer potenziell gefährlichen Rasse oder einen solchen Mischling halten will, braucht eine Bewilligung. Dies gilt auch für Vierbeiner, deren Erscheinungsbild auf eine solche Rasse schliessen lässt. Touristen dürfen sich mit einem bewilligungspflichtigen Hund im Kanton Schaffhausen aufhalten. Die Einfuhr von coupierten Hunden ist jedoch verboten.
Rassentypen, die bewilligungspflichtig sind:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Pitbull
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Presa Canario (Dogo Canario)
- Rottweiler
- Tosa
- Deren Mischlinge (z.B. American Bully, Miniature Bullterrier)
Solothurn
Für das Halten von potenziell gefährlichen Rassen braucht es eine Bewilligung. Mit dem revidierten Hundegesetz, das im Mai 2025 gutgeheissen wurde, sind ab kommendem Jahr auch Mischlinge dieser Rassen bewilligungspflichtig. Bisher durften sie nicht im Kanton Solothurn gehalten werden, da nur reinrassige Listenhunde bewilligt wurden.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Stafforshire Terrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
Tessin
Seit 2009 braucht es im Tessin für das Halten von 30 Rassen eine Bewilligung. Diese Bewilligungspflicht gilt auch für Vierbeiner, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Tessin aufhalten. Dies betrifft vor allem Zweitwohnungs- und Ferienhausbesitzer. Verboten sind coupierte Hunde.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig
- American Pitbull
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier und Bullterrier Miniature
- Staffordshire Bullterrier
- Deutsche Dogge
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Anatolischer Hirtenhund
- Zentralasiatischer Owtscharka (Alabay)
- Šarplaninac
- Kaukasischer Owtscharka
- Dogo Argentino
- Bordeauxdogge
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Tibetischer Mastiff
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Deutscher Schäferhund
- Belgische Schäferhunde
- Holländischer Schäferhund (Hollandse Herdershond)
- Tschechoslowakischer Wolfhund
- Beauceron
- Komondor
- Kuvasz
- Tatra-Hirtenhund (Polski Owczarek Podhalanski)
- Südrussischer Owtscharka
- Dobermann
Thurgau
Im Thurgau brauchen Halterinnen und Halter von Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft sind, eine Bewilligung. Dies gilt auch für Personen, die das Tier betreuen. Als potenziell gefährlich gelten 14 Rassen und deren Kreuzungen.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Presa Canario (Dogo Canario, Alano)
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa
- Hunde des Typs Pitbull
- Mischungen aus diesen Rassen oder Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen (z.B. American Bully, Boerbull).
Waadt
Für das Halten potenziell gefährlicher Hunderassen im Kanton Waadt ist eine Bewilligung notwendig. Der Verkauf oder die Weitergabe von als gefährlich eingestuften Hunden ist verboten.
Diese Rassen sind bewilligungspflichtig:
- Rottweiler
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbull Terrier
- Mischungen dieser Rassen
Wallis
Im Wallis ist das Halten von zwölf Hunderassen verboten. Ausgenommen sind Ferienaufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Diese Rassen sind verboten:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Dobermann
- Argentinische Dogge
- Fila Brasileiro
- Tosa
- Rottweiler
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Mastín Español
- Kreuzung aus diesen Rassen
Zürich
Im Kanton Zürich sind mehrere potenziell gefährliche Hunderassen – neu auch der Rottweiler – verboten. Für Rottweiler, die schon vor dem Verbot im Kanton lebten, können aktuell Haltebewilligungen beantragt werden. Für andere potenziell gefährliche Rassen gibt es keine Bewilligungen mehr. Mittlerweile sind alle Listenhunde, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 im Kanton lebten, gestorben.
Gibt es Hinweise, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen zählt und liegt kein ausreichender Abstammungsnachweis vor, entscheidet das Veterinäramt aufgrund der äusseren Erscheinung. Hunde von ausserhalb des Kantons müssen einen Maulkorb tragen und dürfen sich maximal 30 Tage pro Jahr im Kanton aufhalten.
Diese Rassen sind verboten:
- American Bullterrier
- American Bully
- American Bully XXL
- American Pitbull Terrier
- American Pocket Bully
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Basicdog
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Swiss Blue Bully
- Swiss Champagner Bully
- Mischlinge mit mindestens 10 Prozent Blutanteil dieser Rassen
Kantone ohne Einschränkungen
Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, St. Gallen, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Jura, Uri, Zug, Nidwalden, Obwalden, Schwyz. (vro/sda)
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