Die Abschaffung des umstrittenen Eigenmietwerts hat am Mittwoch im Parlament eine wichtige Hürde genommen. Der Ständerat hat dabei – für viele überraschend – die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung eines vollständigen Systemwechsels gutgeheissen.
Im letzten Moment vollzog der Ständerat dabei eine Kehrtwende und schloss sich dem Konzept des Nationalrats an. Der Nationalrat ging bei seinen Vorschlägen grundsätzlich weiter als der Ständerat.
Mit Nein stimmten SP und Grüne sowie einzelne Mitglieder der Mitte-Partei. Beim Rest überwog am Schluss offenbar der Wille, den Eigenmietwert (endlich) abzuschaffen – egal wie.
Die Vorgeschichte ist lang. Pläne für eine Abschaffung des Eigenmietwerts gibt es schon seit Jahren, nur konnte sich das Parlament bis jetzt und während mehr als sieben Jahren nie einigen. Klar war zwar immer, dass gemeinsam mit einer Abschaffung des Eigenmietwerts auch gewisse Steuerabzüge, welche die Hausbesitzerinnen und -besitzer tätigen konnten, abgeschafft werden müssten. Unklar war hingegen, wie weit man damit gehen sollte.
Die grössten Uneinigkeiten im Parlament bestanden dabei bezüglich der Höhe von Schuldzinsen von Hypothekarschulden, die bei der Steuererklärung abgezogen werden können sowie bei den Zweitwohnungen.
Der Nationalrat wollte den Eigenmietwert wie der Bundesrat vollständig abschaffen, also auch bei Zweitwohnungen. Der Ständerat forderte, nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung auszunehmen. Er begründete dies unter anderem mit dem Widerstand vieler Kantone gegen die Befreiung von Zweitwohnungen, weil dadurch grosse Mindereinnahmen einhergingen.
Es handelt sich zwar um einen klassischen Kompromiss. Und doch muss man betonen: Der Entscheid ist nicht nur einer für eine Abschaffung des Eigenmietwerts, sondern kann vielmehr als Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung bezeichnet werden. Der Grund ist, dass eben auch alle Abzüge, die zuvor bei den Steuern gemacht werden konnten, wegfallen würden.
Die wichtigsten Punkte des Entscheids sind die folgenden:
Gemäss einer Kurzanalyse der Hypotheken-Vermittlungsplattform Moneypark gegenüber CH Media sind die grossen Profiteure «Rentner, welche in einer alten Immobilie wohnen, die sie damals günstig gekauft und wo sie ihre Hypothek mittlerweile stark amortisiert haben; wo sie nur noch das Nötigste an Unterhaltsarbeiten machen».
Zu den Verlierern hingegen gehören demnach «wohlhabende Immobilienbesitzer, welche mehrere Wohneinheiten besitzen». Und: der Bund. Dieser rechnet bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent mit Einnahmeausfällen für Bund, Kantone und Gemeinde bei der jetzt vorgeschlagenen Variante in der Höhe von 1,67 Milliarden Franken. Insbesondere die Bergkantone und -gemeinden werden mit hohen Ausfällen rechnen müssen, da sie bis jetzt vom Eigenmietwert auf Zweitwohnungen profitieren konnten.
Für das absolute Gros der Immobilienbesitzer ändert sich laut Moneypark unter dem Strich kaum etwas.
Am Freitag, 20. Dezember, geht das Ganze in die Schlussabstimmung in beiden Räten. Nehmen Stände- und Nationalrat den Kompromiss an, kommen sowohl die Einführung der Objektsteuer (Sondersteuer auf Zweitwohnungen) als auch die Abschaffung des Eigenmietwerts vors Volk. Dies, da die Einführung der Objektsteuer eine Verfassungsänderung erfordert.
Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA
Vielleicht finanziell nicht, aber gedanklich.. Die Option, die Hypothek zumindest teilweise zurückzuzahlen, wird nämlich plötzlich interessant.