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Eigenmietwert Schweiz: Abschaffung? Das ist der Stand der Dinge

Das bedeutet der überraschende Entscheid zum Eigenmietwert

Am Mittwoch hat der Ständerat einem Kompromiss zur Abschaffung des umstrittenen Eigenmietwerts zugestimmt. Was ist passiert, was passiert noch – und was heisst das jetzt? Wir erklären.
19.12.2024, 11:1419.12.2024, 14:07
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Pläne für eine Abschaffung des Eigenmietwerts gibt es schon seit Jahren, nur konnte sich das Parlament bis jetzt und während mehr als sieben Jahren nie einigen.Bild: Shutterstock
Der Eigenmietwert
HausbesitzerInnen in der Schweiz müssen eine Art fiktives Einkommen versteuern, wenn sie ihr eigenes Haus bewohnen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent der Marktmiete liegen.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts gleicht dabei einerseits den Vorteil aus, dass EigentümerInnen im Gegensatz zu Mieterinnen und Mieter keinen Mietzins zahlen müssen. Und andererseits können sie einen Teil ihrer Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehen – das können Mieterinnen und Mieter nicht.
Der Hauseigentümerverband will den aus ihrer Sicht unfairen Eigenmietwert schon lange abschaffen. Mieterinnen und Mieter sind eher gegen eine Abschaffung.

Was sind die neusten Entwicklungen im Parlament?

Die Abschaffung des umstrittenen Eigenmietwerts hat am Mittwoch im Parlament eine wichtige Hürde genommen. Der Ständerat hat dabei – für viele überraschend – die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung eines vollständigen Systemwechsels gutgeheissen.

Die Einigungskonferenz
Die Einigungskonferenz hat im schweizerischen Parlament die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat eine Verständigungslösung zu suchen.
Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist immer die Übereinstimmung beider Räte erforderlich. Besteht bei der Beratung eines Entwurfs für einen Erlass eine Uneinigkeit zwischen den Räten, so gehen die abweichenden Beschlüsse des einen Rates zur Beratung an den anderen Rat zurück, bis eine Einigung erreicht ist. Es kann aber sein, dass sich National- und Ständerat auch nach langer Zeit nicht einigen können. Bestehen nach drei Beratungen in jedem Rat immer noch Differenzen, so wird eine Einigungskonferenz eingesetzt.

Im letzten Moment vollzog der Ständerat dabei eine Kehrtwende und schloss sich dem Konzept des Nationalrats an. Der Nationalrat ging bei seinen Vorschlägen grundsätzlich weiter als der Ständerat.

Mit Nein stimmten SP und Grüne sowie einzelne Mitglieder der Mitte-Partei. Beim Rest überwog am Schluss offenbar der Wille, den Eigenmietwert (endlich) abzuschaffen – egal wie.

Wie ist die Vorgeschichte?

Die Vorgeschichte ist lang. Pläne für eine Abschaffung des Eigenmietwerts gibt es schon seit Jahren, nur konnte sich das Parlament bis jetzt und während mehr als sieben Jahren nie einigen. Klar war zwar immer, dass gemeinsam mit einer Abschaffung des Eigenmietwerts auch gewisse Steuerabzüge, welche die Hausbesitzerinnen und -besitzer tätigen konnten, abgeschafft werden müssten. Unklar war hingegen, wie weit man damit gehen sollte.

Die grössten Uneinigkeiten im Parlament bestanden dabei bezüglich der Höhe von Schuldzinsen von Hypothekarschulden, die bei der Steuererklärung abgezogen werden können sowie bei den Zweitwohnungen.

Der Nationalrat wollte den Eigenmietwert wie der Bundesrat vollständig abschaffen, also auch bei Zweitwohnungen. Der Ständerat forderte, nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung auszunehmen. Er begründete dies unter anderem mit dem Widerstand vieler Kantone gegen die Befreiung von Zweitwohnungen, weil dadurch grosse Mindereinnahmen einhergingen.

Was beinhaltet der Entscheid genau?

Es handelt sich zwar um einen klassischen Kompromiss. Und doch muss man betonen: Der Entscheid ist nicht nur einer für eine Abschaffung des Eigenmietwerts, sondern kann vielmehr als Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung bezeichnet werden. Der Grund ist, dass eben auch alle Abzüge, die zuvor bei den Steuern gemacht werden konnten, wegfallen würden.

Die wichtigsten Punkte des Entscheids sind die folgenden:

  • Der Eigenmietwert soll auf Erst- und Zweitwohnungen abgeschafft werden.
  • Als Gegenfinanzierung soll für Zweitwohnungen eine Sondersteuer, respektive eine sogenannte Objektsteuer eingeführt werden. Dies als Kompensation für die Steuerausfälle.
  • Die Abzüge für den Gebäudeunterhalt fallen weg.
  • Der Schuldzinsabzug wird deutlich gesenkt. Wie viele Schuldzinsen die Eigentümerinnen und Eigentümer von den Steuern abziehen können, hängt neu vom Anteil der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen ab.
  • Wer erstmals eine selbstbewohnte Liegenschaft erwirbt, kann zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen.
  • Den Kantonen steht es offen, weiterhin einen Steuerabzug bei Liegenschaftsaufwänden für Energiesparen und Umweltschutz zuzulassen.

Wer profitiert von diesem Kompromiss?

Gemäss einer Kurzanalyse der Hypotheken-Vermittlungsplattform Moneypark gegenüber CH Media sind die grossen Profiteure «Rentner, welche in einer alten Immobilie wohnen, die sie damals günstig gekauft und wo sie ihre Hypothek mittlerweile stark amortisiert haben; wo sie nur noch das Nötigste an Unterhaltsarbeiten machen».

Zu den Verlierern hingegen gehören demnach «wohlhabende Immobilienbesitzer, welche mehrere Wohneinheiten besitzen». Und: der Bund. Dieser rechnet bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent mit Einnahmeausfällen für Bund, Kantone und Gemeinde bei der jetzt vorgeschlagenen Variante in der Höhe von 1,67 Milliarden Franken. Insbesondere die Bergkantone und -gemeinden werden mit hohen Ausfällen rechnen müssen, da sie bis jetzt vom Eigenmietwert auf Zweitwohnungen profitieren konnten.

Für das absolute Gros der Immobilienbesitzer ändert sich laut Moneypark unter dem Strich kaum etwas.

Wie geht es jetzt weiter?

Am Freitag, 20. Dezember, geht das Ganze in die Schlussabstimmung in beiden Räten. Nehmen Stände- und Nationalrat den Kompromiss an, kommen sowohl die Einführung der Objektsteuer (Sondersteuer auf Zweitwohnungen) als auch die Abschaffung des Eigenmietwerts vors Volk. Dies, da die Einführung der Objektsteuer eine Verfassungsänderung erfordert.

Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA

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256 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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En Espresso bitte
19.12.2024 11:45registriert Januar 2019
"Für das absolute Gros der Immobilienbesitzer ändert sich laut Moneypark unter dem Strich kaum etwas."

Vielleicht finanziell nicht, aber gedanklich.. Die Option, die Hypothek zumindest teilweise zurückzuzahlen, wird nämlich plötzlich interessant.
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Pummelfee
19.12.2024 12:41registriert Mai 2020
Jetzt haben sie 7 Jahre damit verbracht, zu beobachten, zu diskutieren und weiter beobachten. Dann einigt man sich auf eine Variante. Die muss dann noch vom Volk abgesegnet werden, was dann auch wieder so ein, zwei Jahre dauert, bis abgestimmt werden kann, manchmal sogar länger. Wird es angenommen, vergehen wieder ein paar Jahre, in denen man um den Gesetzestext ringt und austüftelt, wie das abgerechnet werden soll und wer für das Loch in den Finanzen bluten muss. Bis dahin bin ich alt und grau und wohl schon im Altersheim!
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Sarkasmusdetektor
19.12.2024 13:28registriert September 2017
Zumindest von einer Sache profitiert dann aber doch jeder Hausbesitzer: Die Steuererklärung dürfte einfacher werden. Ich hatte nach einem Umbau mal über 50 Positionen, die ich als Unterhaltskosten auflisten musste. Klar, es sind Anzüge, das macht man gern, aber ich bin trotzdem nicht traurig, wenn ich mir das zukünftig sparen kann. Und natürlich lohnt es sich dann endlich, die Schulden zu tilgen - bisher war man ja fast blöd, wenn man das machte.
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