Peter Spuhler denkt laut über einen Wegzug aus der Schweiz nach. Er müsse «noch vor der Abstimmung mindestens vorübergehend auswandern», sagte er der «Sonntags-Zeitung» – sofern die Politik nicht vor der Abstimmung noch eingreife. «Die Juso zwingt mich dazu.» Seine Nachfahren könnten die «horrende Erbschaftssteuer unmöglich zahlen», denn sein Vermögen stecke «zu fast 100 Prozent» in seinen Unternehmen, das heisst in Stadler, Aebi Schmidt, Autoneum, Rieter und diversen kleineren Firmen.
Die «Bilanz» schätzt Spuhlers Vermögen auf insgesamt 3,75 Milliarden Franken. Die Volksinitiative der Jusos fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen ab 50 Millionen Franken – und zwar faktisch ab dem Abstimmungssonntag. Denn die Initiative, die im Frühjahr mit rund 110'000 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist, schreibt eine «lückenlose Besteuerung» vor, mit der auch allfällige Wegzüge erfasst werden sollen. Für Spuhlers Erben heisst das: 1,5 bis 2 Milliarden Franken werden im Erbfall fällig.
Spuhler ist mit seinen Auswanderungsplänen bei weitem nicht allein. Gedanken macht man sich offenbar bei der Familie Michel, der Mehrheitsbesitzerin des Medtech-Unternehmens Ypsomed, wie Firmenchef und FDP-Nationalrat Simon Michel gegenüber der «Handelszeitung» festhält.
Er selbst wolle in der Schweiz bleiben, der Wegzug seines Vaters Willy Michel, dem ein Grossteil des 73-prozentigen Aktienpakets an Ypsomed gehöre, sei hingegen eine Option. «Standorte sind in Abklärung», sagt Michel. Alternativen bestünden darin, die Firma schon jetzt an die nächste Generation als Schenkung weiterzugeben – oder sie via Trust-Konstrukte nach England oder eine andere Jurisdiktion zu übertragen.
Andere Unternehmerfamilien wollen sich auf Anfrage nicht in die Karten schauen lassen. Weil sie finden, dass dies niemanden etwas angeht, oder weil sie Angst haben, dass Drohungen allgemein und Wegzugsdrohungen im Spezifischen eher kontraproduktiv wirken könnten. Alarmiert sind sie trotzdem.
Schweizer Grossunternehmen mit starken Aktionärsfamilien wie etwa der Pharmakonzern Roche oder die Swatch-Gruppe wollen sich auf Anfrage von CH Media nicht äussern. Andere Unternehmer wiederum wollen das Feld nicht kampflos den Erbschaftssteuer-Initianten überlassen.
«Ich werde mich vor und während des Abstimmungskampfs aktiv gegen die Initiative einsetzen», sagt Jobst Wagner auf Anfrage, der zusammen mit seinem Bruder von Bern aus die Rehau-Gruppe mit rund 20'000 Mitarbeitenden steuert und dessen Familienvermögen sich laut «Bilanz» auf 1,8 Milliarden Franken beläuft. Kämpfen heisst in erster Linie aufklären. «Wir müssen besser aufzeigen, was wir als Unternehmer für die Volkswirtschaft leisten», sagt Wagner. Und dass von der «Enteignungsinitiative», wie er die Juso-Vorlage nennt, viele KMU betroffen wären.
Ähnlich argumentiert Giorgio Behr. «Die Schweiz hat als eines von wenigen Ländern eine Vermögenssteuer», sagt der Schaffhauser Unternehmer und Herr über die Industriegruppe BBC Behr Bircher Cellpack, der gemäss «Bilanz» auf ein Vermögen von 425 Millionen Franken kommt. Viele Unternehmen müssten deshalb schon heute Jahr für Jahr Geld aus der Firma nehmen, nur um die Vermögenssteuern zu begleichen, «Geld, das man in Innovation und die Schaffung neuer Arbeitsplätze investieren könnte», wie Behr betont. «Wir beklagen uns nicht. Aber es wäre gut, wenn die Menschen das auch wüssten.»
Die Einführung der Erbschaftssteuer wäre nicht nur eine zusätzliche Belastung für Unternehmer. Sie würde laut Behr dazu führen, dass viele Erben die Firma verkaufen müssten. Denn würden Erben zur Zahlung der geforderten Erbschaftssteuer die Dividenden massiv erhöhen oder das Unternehmen teilweise liquidieren, dann müssten sie wiederum höhere Steuern abliefern, was wiederum den Betrag schmälert, der zur Begleichung der Erbschaftssteuer gedacht war. «Der Verkauf ist letztlich die einzige Option.» Käufer dürften dann ausländische Investoren sein, die Wissen aus der Schweiz abziehen könnten, oder Equity-Gesellschaften, die einzig am Profit interessiert wären. «Diese Initiative fördert den Kapitalismus pur», sagt Behr.
Spuhler erntet in der Unternehmenswelt viel Lob für seine Offenheit. Prügel einstecken musste er jedoch von der frisch gewählten Juso-Präsidentin Mirjam Hostetmann. Sie bezeichnete ihn und seine Familie auf der Onlineplattform X als «steuerkriminelle Familienclans».
Die Frage lautet, ob Spuhler Hostetmann jetzt wegen eines Ehrverletzungsdelikts anzeigt. Der Juso-Präsidentin würde in diesem Fall eine Geldstrafe drohen. Denn wer jemand eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, riskiert eine Verurteilung wegen übler Nachrede – es sei denn, die Person kann beweisen, dass ihre Äusserung stimmt oder sie gute Gründe hatte, dies anzunehmen.
Hostetmann dürfte Mühe haben, ihre Statement auf X zu beweisen – es sei denn, Spuhler wäre unter dem Radar der Öffentlichkeit wegen Steuerbetrugs verurteilt worden. Wer jemand wider besseres Wissen eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, riskiert sogar eine Verurteilung wegen Verleumdung. Dafür drohen härtere Sanktionen als für üble Nachrede.
Ob Spuhler juristisch gegen Hostetmanns Aussagen vorgeht oder nicht, bleibt offen. Seine Kommunikationsabteilung teilte am Dienstag lediglich mit, Spuhler weile derzeit in den Ferien. Klar ist: Eine Anzeige bedeutet erstens Aufwand und würde Hostetmann zweitens erneut in die Schlagzeilen katapultieren. In Sachen Aufmerksamkeitsökonomie hat die neue Juso-Chefin schon jetzt kapitalistisches Geschick bewiesen.
Sie selber nimmt die Sache gelassen. Es sei eine «bewusste Provokation» gewesen. «Mit negativen Rückmeldungen habe ich durchaus gerechnet», sagt Hostetmann. Sie gehe aber nicht davon aus, dass Spuhler sie verklagen werde. Ganz generell sei sie erstaunt über das Engagement der Initiativ-Gegner so früh vor der Abstimmung. «Das zeigt auch, dass wir einen wunden Punkt getroffen haben.»
Über die Erbschaftsinitiative dürfte frühestens 2026 abgestimmt werden. Bis es aber so weit ist, dürften Hostetmann und die Schweizer Unternehmerwelt noch mehrmals aneinandergeraten. (aargauerzeitung.ch/ear)
Art. 129
"1. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz
... finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung"
Wandert man nach Annahme aus, wird eventuell das Vermögen zum Teil beschlagnahmt beim Wegzug ("Steuervermeidung...Wegzug").
Verstehe daher die Überlegungen der Betroffenen