Ein 48-jähriger Mann stalkte während Monaten eine Zürcher TV-Moderatorin. Dafür hat ihn das Bezirksgericht Zürich am Montag verurteilt. Seine Schuld sieht er jedoch nicht wirklich ein. Er schiebt die Verantwortung teilweise aufs Opfer.
Das Gericht verurteilte den Ostschweizer, der unter psychischen Problemen leidet, wegen mehrfacher Nötigung und wegen mehrfachem Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken, bei einer Probezeit von drei Jahren.
Dazu gab es für den Ostschweizer eine Busse von 300 Franken und die Anweisung, dass er seine Therapie fortsetzen muss. Für die Moderatorin am wichtigsten ist wohl das drei Jahre dauernde Kontaktverbot, welches das Gericht dem Mann ebenfalls auferlegte.
Sobald der Mann wieder zu Geld kommt, muss er der Moderatorin zudem 6300 Franken zahlen. In der schlimmsten Phase sah sie sich gezwungen, einen privaten Sicherheitsdienst zu engagieren und einen Selbstverteidigungskurs zu absolvieren. «Es ist extrem beängstigend», sagte die Moderatorin später in einem Interview.
Ob der Mann seine Lektion gelernt hat, bleibt jedoch abzuwarten. Wortreich erklärte er vor Gericht, dass «so etwas bei diesem Beruf halt dazugehört». «Sie muss doch damit rechnen, dass jemand auf ihre Instagram-Stories reagiert», sagte er. Sie habe ja angefangen.
Anfangs hatte sie seine Kommentare auch noch beantwortet. Allerdings glaubte der Mann bald, dass die TV-Moderatorin für ihn auserwählt sei. Seine Nachrichten wurden drängender, obwohl sie ihm mehrmals klar zu verstehen gab, dass er sie in Ruhe lassen solle.
Er filmte ihr Haus inklusive Katze im Fenster, tauchte in ihrem Fitnesscenter auf und kündigte an, mit Rosen bei ihr in der Wohnung vorbeizukommen. Er habe damals nicht gewusst, dass das Belästigung sei. «Ich habe Mühe mit der Einschätzung», sagte er vor Gericht.
Die Polizei belegte ihn einst zwar mit einem Kontakt- und Rayonverbot. Allerdings schickte er ihr am gleichen Tag, als dieses ablief, bereits wieder eine Nachricht. Darin teilte er ihr mit, dass er eifersüchtig sei, wenn er sie auf Bildern mit anderen Leuten sehe.
Inzwischen lernte der Mann jemand Neues kennen. «Auf dem gleichen Weg wie bei ihr.» Sie wisse aber von ihm, versicherte er dem Richter. Das jetzt sei etwas Anderes. Wie sich das entwickle, könne er aber nicht sagen. «Ich weiss nicht, was eine Beziehung ist.» (aeg/sda)