Der Schweizer Mega-Kokainprozess könnte mit Freisprüchen enden
Enver H.*, 31, ist kein unbeschriebenes Blatt. Im November 2017 wurde er laut einem italienischen Gerichtsentscheid in Tirana verurteilt. Er habe sich mittels Erpressung, Drohung und Gewalt Immobilien und weitere Vermögenswerte verschafft.
Nachdem ein Berufungsgericht den Schuldspruch bestätigt hatte, ordnete ein albanisches Gericht Ende 2023 die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Wert von rund einer Million Euro an. Laut Gericht stammten ein Gebäude, eine Wohnung, eine Garage, neun Einstellhallenplätze sowie zwei Autos aus kriminellen Aktivitäten.
Dicke Kokainspur über die Bahngleise
Am 29. April 2022 tauchte Enver H. mitten in der Nacht in Frenkendorf BL auf. Gemeinsam mit Mittätern schlich er über das Areal der Swissterminal AG. Die Polizei konnte nur ihn festnehmen und vermutete bereits damals, dass es um Kokain ging. Grund dafür war ein Vorfall Anfang September 2021: Spaziergänger hatten eine Kokainspur entdeckt, die vom Terminal über Bahngleise auf eine Wiese führte. Rund 40 Kilo Kokain mit 95 Prozent Reinheitsgrad waren aus einem Sack gerieselt, nachdem Unbekannte einen Kaffeecontainer aufgebrochen hatten.
Enver H. wurde kurzzeitig festgenommen, aber mangels Beweisen lediglich wegen Hausfriedensbruchs belangt und freigelassen. Er gab an, ein Taxi gesucht und eine Abkürzung genommen zu haben. Erst zwei Tage später bestätigte sich der Verdacht: In einem Kaffeecontainer bei Nestlé in Romont tauchte rund eine halbe Tonne Kokain auf. Der Container aus Antwerpen hatte sich vom 28. April, 14.29 Uhr, bis am 29. April, 22.52 Uhr, auf dem Swissterminal-Areal befunden und war anschliessend nach Romont weitertransportiert worden.
Ein Alibi aus dem Gefängnis
Die Ermittler vermuteten, Enver H. sei bereits im September 2021 beteiligt gewesen. Doch für diese Tat hatte er ein Alibi: Er sass damals in Fier, Albanien, im Gefängnis und verbüsste offenbar die Haftstrafe aus dem Jahr 2017.
Im Februar 2023 wurde Enver H. in Italien, wo er bei einer Schwester wohnte, in Auslieferungshaft gesetzt, im Oktober an die Schweiz ausgeliefert. Auch Albanien stellte offenbar ein Auslieferungsgesuch. Ermittlungen hatten zusätzlich ergeben, dass Enver H. schon am 14. April 2022 von Italien über Frankreich nach Antwerpen gereist war. Das war der Tag, an dem das Containerschiff mit Kokain aus Brasilien in Belgien ankam.
Erdrückende Indizien. Wegen der knapp 500 Kilo Kokain im Gassenwert von 60 Millionen Franken in Romont musste sich Enver H. mit zwei Mitbeschuldigten Mitte Januar vor dem Strafgericht in Muttenz verantworten. Der Staatsanwalt fordert 19 Jahre Haft für H., 17 respektive 15 Jahre für die beiden anderen. Die Beschuldigten hätten gemeinsam mit Unbekannten eine ausserordentlich grosse Menge Betäubungsmittel erlangen wollen und damit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet.
Eine Art Omertà im Gerichtssaal
Alle drei Beschuldigten verweigerten die Aussage zur Sache. Zwei beantworteten nicht einmal Fragen zur eigenen Person. Was ihr Recht war. Aber wirkte wie eine Art Omertà, aus Angst vor den Hinterleuten und zum Schutz ihres Netzwerkes.
Schaltzentrale der Bande muss Italien gewesen sein. Der zweite Beschuldigte, Milan M., 34, lebte seit rund zehn Jahren in Busto Arsizio bei Mailand, einer Hochburg der kalabrischen ’Ndrangheta. Laut Corriere della Sera besitzt er seit 2022 die italienische Staatsbürgerschaft. Was seltsam anmutet, denn: Ein italienischer Richter verurteilte ihn 2022 wegen Herstellung, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln. Ein Rekurs wurde im Oktober 2023 abgewiesen.
Autohandel in Oftringen im Aargau
Der dritte Beschuldigte, Kristian V., 32, äusserte sich vor Gericht nur zu seiner Person. Er war zum Tatzeitpunkt der einzige mit fester Basis in der Schweiz und galt als logistischer Knotenpunkt. Als Betreiber oder Mitarbeiter eines Autohandels in Oftringen soll er Fahrzeuge für den Abtransport bereitgestellt haben. Laut Anklage stellte er zudem den Kontakt zu einer Rotlichtimmobilie in einem Dorf im Berner Jura her.
Das Lokal diente der Gruppe mehrere Tage als Sammel-, Rückzugs- und Übernachtungsort, während sie in drei Nächten versuchte, das Kokain in Frenkendorf zu lokalisieren.
Die Liegenschaft gehört laut Grundbuch Personen mit Balkanhintergrund aus dem Kanton Solothurn. Kristian V. hatte zudem ein Zimmer in Zofingen. Zu weiteren Mitbewohnern machte er keine Angaben. Die Fahrzeuge, auf die er Zugriff hatte, standen in Oftringen bei einem Autohändler mit Balkanhintergrund.
Rückzugsort Oberitalien
Enver H. und Milan M. reisten laut Anklage aus Italien an, trafen sich mit V. und weiteren Mittätern und planten die Aktion. In Aussicht gestellt worden sei ein Lohn von 700’000 Euro. Mehrere, meist nicht identifizierte Mittäter tauchten in diesen Tagen in der Schweiz auf.
Nachdem auch der zweite Versuch scheiterte – das Kokain war da bereits auf dem Weg nach Romont –, kehrten alle nach Italien zurück. M. und V. reisten kurz darauf erneut ein, um einen letzten Versuch zu unternehmen. Mindestens zwei weitere Unbekannte waren beteiligt und reisten später bei Schaffhausen nach Deutschland aus.
Ominöse Treffen in Bern
Als das Scheitern absehbar wurde, reiste Milan M. an zwei Tagen nach Bern, um sich mit unbekannten Personen zu treffen. Parallel traf er sich weiterhin mit V. im Berner Jura. Am 4. Mai kehrten beide nach Italien zurück, nach Busto Arsizio.
Viele der belastenden Informationen stammen aus Italien. Dortige Behörden setzten Wanzen ein und hörten Telefonate ab. Auch die Angabe zu den 700’000 Euro stammt aus einer Überwachung. Genau hier setzen die Verteidiger an: Es sei unklar, ob diese Beweise rechtmässig erhoben wurden. Italien habe trotz Anfrage keine entsprechenden Nachweise geliefert.
Klarer Fall von Schuld- oder von Freispruch?
Der Basler Strafverteidiger Alain Joset, der den am stärksten belasteten Beschuldigten Enver H. vertritt, argumentiert: Die von Italien gelieferten Beweise wie abgehörte Gespräche seien nicht verwertbar, weil sie möglicherweise illegal erhoben worden seien. Trotz Anfrage der Staatsanwaltschaft lieferte Italien, mit Hinweis auf eine Geheimhaltungspflicht, bisher keine Belege für die Rechtmässigkeit.
Zudem habe die Polizei mehrere Fehler begangen, als sie in den Besitz einer für das Verfahren zentralen Telefonnummer des Beschuldigten gelangte. Sie habe diesen nicht genügend belehrt, ihn im Glauben gelassen, sie ermittle nur wegen Hausfriedensbruch, ihm die notwendige Verteidigung vorenthalten. Weil ein Grossteil der weiteren Ermittlungshandlungen nur dank dem Wissen um diese Telefonnummer ausgelöst werden konnten, sei das ganze weitere Verfahren kontaminiert, die Beweise unverwertbar.
Joset sagt: «Wenn die Schweiz ein Rechtsstaat sein soll, gibt es ein paar zentrale Regeln in der Strafprozessordnung, die man einhalten muss.» Es gehe um eine formale Wahrheit, um prozessuale Gerechtigkeit. Will heissen, die Schuldfrage muss gar nicht beantwortet werden, die Anklage scheitere vorher.
Er verlangt, wie die beiden anderen Verteidiger, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch. Hohe Entschädigungen für jahrelange Haft wären die Folge.
Ein (zu) klarer Fall? Das Strafgericht Baselland will das Urteil am 12. Februar eröffnen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
