Einige haben Glück, andere Pech: Je nachdem, in welchem Kanton ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S untergebracht sind, erhalten sie mehr oder weniger Geld. Einigen reichen die finanziellen Mittel der Sozialhilfe aus, andere hingegen müssen Schlange stehen, um kostenlose Nahrungsmittel von Hilfsorganisationen zu erhalten.
Bilder der Nachrichtenagentur Reuters zeigen Hunderte von Bedürftigen, die an einer Ausgabestelle der Hilfsorganisation «Essen für alle» im Kanton Zürich darauf warten, bis die Helfer sie mit Kartoffeln, Rüebli und Eiern versorgen.
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In der Schlange stehen auch viele ukrainische Flüchtlinge, sagt Miguel Zamorano, Sprecher und Mitinitiant des Hilfsangebots «Essen für alle». 1500 Personen holten am vergangenen Samstag Lebensmittel ab, davon seien 70 Prozent Ukrainerinnen und Ukrainer gewesen. «Die Leute, die bei uns Essen abholen, kommen zu uns, weil sie sonst nicht ausreichend Unterstützung erhalten», so Zamorano. Dies würden ihm die vielen Gespräche mit den Bedürftigen bestätigen.
Reicht das Geld also nicht, das die Kantone in Form von Sozialhilfe an die Personen mit Schutzstatus S weitergeben?
Zur Einordnung: Die Kantone erhalten vom Bund pro Flüchtling eine Globalpauschale in der Höhe von rund 1500 Franken pro Monat – sie liegt je nach Kanton leicht höher oder tiefer, abhängig von den effektiven Lebenshaltungskosten. In allen Kantonen werden mit einem Teil dieser Pauschale die Krankenkassenprämien, weitere Gesundheitskosten sowie Unterbringung und Betreuung finanziert.
Die Flüchtlinge selbst erhalten den sogenannten Grundbedarf, einen Betrag, mit dem sie unter anderem Essen, Kleider, Mobilität oder das Handyabo bezahlen sollen. Dieser Grundbedarf variiert allerdings je nach Kanton stark.
Im Kanton Aargau erhält jede Person mit Schutzstatus S pro Tag mindestens knapp 10 Franken. Dieser Betrag kann aber auch höher ausfallen: Abhängig von der Unterkunft und der Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen geben «viele Gemeinden einen Teil des Betrags», den sie vom Kanton für «die Unterbringung und diverse anfallende Kosten» erhalten, an die Personen weiter, «um die selbstständige Lebensführung zu fördern», schreibt das Departement Gesundheit und Soziales auf Anfrage.
Ist ein ukrainischer Flüchtling vorübergehend in Basel-Stadt zu Hause, profitiert er von einer – finanziell betrachtet – umfangreicheren Unterstützung als im Aargau: 18.90 Franken pro Tag. Die Pauschale des Bundes reiche nicht aus, um alle Flüchtlinge ausreichend zu versorgen, deshalb «fliessen zusätzlich kantonale und kommunale Gelder in die Finanzierung der Asylfürsorge», sagt Rudolf Illes, Leiter der Sozialhilfe. Auf diese Weise werde sichergestellt, «dass die Gastfamilien nicht für den Lebensunterhalt der Geflüchteten aufkommen» müssen.
Im Kanton Zug erhält ein ukrainischer Flüchtling in einem Einzelhaushalt 15 Franken am Tag, der Kanton Thurgau empfiehlt den Gemeinden eine Tagespauschale von 14 Franken. Wer im Kanton Luzern in einer Kollektivunterkunft untergebracht ist, erhält pro Tag etwas mehr als 11 Franken. Bei Unterbringung bei Privaten erhöht sich der Betrag auf knapp 14 Franken. Wie in allen Kantonen reduzieren sich auch im Kanton Luzern die Beiträge der Sozialhilfe mit der Grösse des Haushalts.
Um einiges höher ist die Pauschale im Kanton Zürich. Dort empfiehlt der Kanton den Gemeinden, eine Einzelperson in einer privaten Unterkunft mit 704 Franken monatlich zu unterstützen, also mit rund 23.50 Franken am Tag. Hier gilt allerdings zu beachten, dass die Gastgeber in Zürich grundsätzlich nicht entschädigt werden. Das heisst, nach Vereinbarung können die ukrainischen Flüchtlinge einen Teil der Sozialhilfe an die Gastgeber abgeben.
Die stark variierenden Beiträge der Kantone an diese Personen seien «politisch gewollt und häufig auch beeinflusst durch die Entscheide der kantonalen Parlamente», sagt die SODK-Generalsekretärin. In der Vergangenheit sei es – im Gegensatz zur Sozialhilfe für Schweizer Bürgerinnen und Bürger – nicht gelungen, die Asyl-Sozialhilfe in den Kantonen zu harmonisieren und Empfehlungen auszuarbeiten.
«Wir sind uns bewusst, dass der Grundbedarf knapp bemessen ist», sagt Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Sozialdirektorenkonferenz (SODK). Es sei daher auch nachvollziehbar, wenn ukrainische Flüchtlinge Angebote von Hilfsorganisationen und Freiwilligen in Anspruch nähmen. Szöllösy verweist darauf, dass vorläufig Aufgenommene gleich viel Unterstützung erhalten wie nun die ukrainischen Flüchtlinge.
Nicht nur die finanzielle Zuwendung für ukrainische Flüchtlinge variiert je nach Kanton stark, auch die Gastfamilien erhalten unterschiedlich viel Geld. Nimmt eine Person in ihrem Haus in Basel-Stadt oder im Kanton Zug Flüchtlinge auf, so wird sie dafür vom Kanton mit 250 Franken monatlich entschädigt. Ähnlich hoch ist der Betrag im Kanton Aargau. All jene, die in den Kantonen Thurgau, Obwalden oder Bern aufnehmen, erhalten einen monatlichen Beitrag von 200 Franken pro erwachsene Person vor.
Gar keine Entschädigung erhalten Gastfamilien derweil im Kanton Luzern. Es sei denn, zwischen den Geflüchteten und den Gastgebenden besteht ein Untermietvertrag. Dann «können die Mietkosten im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden», sagt Silvia Bolliger, Leiterin der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen. (bzbasel.ch)
In der aktuellen Situation erhält ein Ukrainischer Flüchtling Dank gratis GA und Mobilfunkabo mehr Unterstützung als ein Schweizer Sozialhilfebezüger.
Oder ein Niedriglohnhilfsarbeiter.
In meinem Kanton erhalten Personen mit S Fr.15.00 /Tag, gleich viel wie vorläufig aufgenommene (zb Afghanen etc.). Man bedenke, dass die Ukrainer im Unterschied gratis ÖV fahren und gratis Mobile-Abos erhalten. Der Betrag genügt sus meiner Sicht völlig, man kann damit 1-2 Jahre auskommen (ohne für essen anzustehen…).