In der Sendung «10vor10» berichtete das Schweizer Fernsehen am Montagabend über die «Pandora Papers». Doch anschliessend hat es den Beitrag zu den internationalen Enthüllungen online plötzlich gelöscht.
Wer die Sendung gestern in der Mediathek nachschauen möchte, wird darauf hingewiesen, dass die Sequenz «aus rechtlichen Gründen» nicht mehr verfügbar ist. Das löste bei Zuschauerinnen und Zuschauern Fragen aus. Auch die Nationalrätin Sibel Arslan verlangte auf Twitter eine Erklärung, und sie war damit nicht allein.
Den Bericht von #10vor10 zu #PandoraPapers können wir nicht mehr sehen. Es sei „aus rechtlichen Gründen.“ Können Sie uns bitte auch darüber informieren, aus welchen rechtlichen Gründen? @SRF pic.twitter.com/bvkJhG4GfW
— 𝗦𝗶𝗯𝗲𝗹 𝗔𝗿𝘀𝗹𝗮𝗻 (@SibelArslanBS) October 5, 2021
Auf Anfrage schreibt Stefan Wyss von der Kommunikationsstelle des Schweizer Fernsehens: «Auf persönliche Bitte einer Person, die im Beitrag vorkommt, wurde dieser online entfernt. Der Beitrag war völlig korrekt und wurde auch nicht beanstandet.» Man habe «aus Entgegenkommen» entschieden, der Bitte zu entsprechen.
Heisst das, es hat keinen juristischen Druck gegeben? Das Vorgehen des Schweizer Fernsehen mutet unüblich an. Denn normalerweise wird ein Beitrag vom Netz genommen, wenn etwa eine superprovisorische Verfügung oder eine Abmahnung vorliegt. Auf explizite Nachfrage schreibt Wyss: «Es war eine rein persönliche Bitte, die nicht von einem Anwalt übermittelt wurde.»
Dabei handelt es sich um eine Frau, die Dutzende von Firmen aus dem Umfeld des aserbaidschanischen Präsidenten verwaltet und administrativ betreut hat. Das haben die Recherchen der «Pandora Papers» enthüllt. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat die Person sowohl im Bild als auch mit vollem Namen gezeigt. Der NDR hat seinen Beitrag dem Schweizer Fernsehen zur Ausstrahlung zur Verfügung gestellt.
Es ist davon auszugehen, dass die Offshore-Betreuerin, die im NDR-Beitrag relativ frei von der Leber Auskunft gibt, nicht damit gerechnet hat, was es heisst, sich in dieser Weise zu exponieren. Weil der NDR das Einverständnis und die Autorisierung der besagten Person hatte, sei es auch beim SRF nicht zur Debatte gestanden, sie im Beitrag verpixelt oder sonst anonymisiert zu zeigen.
Darüber möchte Wyss keine weiteren Auskünfte geben. Er verweist darauf, dass eine Abwägung stattgefunden habe und man dann aus verschiedenen Gründen entschieden habe, den Beitrag zu entfernen.
Bedeutet dieses Vorgehen, dass jede und jeder «unangenehme Beiträge» entfernen lassen kann, wenn man beim Schweizer Fernsehen eine entsprechende Bitte stellt oder interveniert? Wer gute Gründe habe, könne diese immer geltend machen, heisst es beim Sender.
Das bedeutet nicht, dass «unbequeme Sequenzen» danach entfernt würden oder nicht mehr abrufbar seien. In solchen Fällen ist es am Schluss häufig einfach eine Frage der Abwägung. (saw/ch media)
Aha, ich verstehe, Diktatoren sind auch nur Menschen und jemand muss denen helfen...
Frau R. hatte über 30 Briefkastenfirmen für die Diktatorenfamilie Aliyev eingerichtet und zeigte dabei keinerlei Skrupel. Warum also schützen?