Weil man sich die Ferien auf keinen Fall schon auf der Reise dorthin verderben lassen sollte, klären wir die wichtigsten Fragen.
Was kannst du bei Annullationen tun? In welchem Fall kriegst du 600 Euro Pauschalentschädigung? Und welche Hygieneartikel muss dir die Airline bezahlen? Rechtsanwalt Rolf Metz, spezialisiert auf Reiserecht, beantwortet die drängendsten Fragen in diesem Sommer.
Es kommt ganz darauf an, welche Leistungen man gebucht hat. Am besten geschützt ist man, wenn man eine Pauschalreise bucht – denn hier hat der Veranstalter ein eigenes Interesse daran (und ist rechtlich dazu verpflichtet), Sie an ihre Destination zu bringen. Am schlechtesten gestellt ist jemand, der alles separat gebucht hat: Dem Hotel ist es beispielsweise egal, wie Sie an Ihr Reiseziel gelangen – wer die Reise nicht antreten kann, muss oft die vollen Kosten dafür übernehmen. Auch die Fluggastverordnung der EU bietet bei kurzfristigen Annullierungen – weniger als 14 Tage vor der Reise – einen relativ guten Schutz.
Sie regelt unter anderem die Folgen einer kurzfristigen Flugannullation für Flüge ab einem Schweizer oder EU-Flughafen: So ist die Airline verpflichtet, ihren Kunden, die am Vorabend nicht wie geplant fliegen konnten, die Übernachtung, Verpflegung und den Transfer in ein Hotel zu organisieren und zu finanzieren und sie schnellstmöglich mit einem Ersatzflug an ihr Ziel zu bringen. Wird der Flug zwei Tage im Voraus annulliert, hat der Kunde kein Anrecht auf Transfer und Übernachtung, da man davon ausgeht, dass er zum Zeitpunkt der Annullation noch zuhause war. Sollte kein Ersatzflug angeboten werden können, erhält der Kunde sein Geld zurück. Hinzu kommt je nach Annullierungsgrund eine Pauschalentschädigung: Für Kurzstreckenflüge bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro und für Langstreckenflüge ab 3500 Kilometer 600 Euro Pauschalentschädigung. Diese muss nur dann nicht erbracht werden, wenn ausserordentliche Gründe für die Annullation vorliegen.
Beispielsweise unerwartete Flugsicherheitsmängel, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität. Es sind Umstände, die auch nicht hätten vermieden werden können, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Massnahmen ergriffen hätte. Wenn die Europäische Flugsicherung beispielsweise nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen kann, weil eigenes Personal fehlt und deshalb kurzfristig Flüge ausfallen, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall die Airline dafür haften muss – bei so einer kurzfristigen Massnahme der Flugsicherung hatten die Fluggesellschaften jedoch keine Möglichkeit, Annullationen zu verhindern.
Erstens sollten sie rechtzeitig am Flughafen sein und idealerweise bereits am Vorabend das Check-In erledigt haben. Früh dran zu sein lohnt sich gleich doppelt: So muss man weniger lang anstehen und im Falle einer Annullierung wäre man auch früh genug dort, um mit der Fluggesellschaft passende Alternativen zu finden. Zusätzlich gibt es Reiseversicherungen, die den Kunden weiter absichern können. Bei einer abgesagten Reise übernehmen diese die Storno-Kosten des Hotels oder zumindest einen Teil davon, sofern sie diese versichert haben.
Es gibt diverse Angebote von Versicherungen: Von der einfachen Versicherung, die die Storno-Kosten übernimmt, weil man mit dem öffentlichen Verkehr anreist und aufgrund von Verspätungen den Flug verpasst, bis hin zu Kombi-Angeboten, die mehrere Risiken gleichzeitig abdecken.
Das ist heute ein Problem. Eine Zusatzversicherung fürs Reisen kann zum Beispiel in der Hausratsversicherung, in einer Krankenkassen-Zusatzversicherung oder in den Kreditkarten-Bedingungen versteckt sein. Das kann unübersichtlich werden. Ich empfehle, dass man seine Policen gut durchliest, bevor man etwas Neues abschliesst.
Sofort zum Schalter der Airline gehen, die Situation schildern und einen Ersatzflug verlangen. Man sollte dabei auf jeden Fall standhaft bleiben. Man bedenke aber, dass das Personal am Schalter seit Tagen mit solchen Fällen überhäuft wird und deshalb auch gestresst sein kann – dafür braucht es unbedingt auch Verständnis.
Hier sollte sich der Kunde direkt mit dem Hotel in Verbindung setzen und über die Annullation informieren. Je nach Unterkunft kann das Zimmer beispielsweise weiter vergeben werden, wenn der Gast nicht bis zu einer gewissen Uhrzeit eingecheckt hat.
Viele Annullierungen wurden frühzeitig mitgeteilt – damit wollen die Airlines Pauschalentschädigungen weitgehend vermeiden. Gerade mit der Flugsicherung, welche zurzeit nur begrenzte Kapazität hat und beispielsweise einem Unwetter, wie wir es gerade erst hatten, kann es zu weiteren, sehr kurzfristigen Absagen kommen.
Dann muss man sich sofort bei der Gepäckermittlung melden und seinen Gepäckschein bereit halten, welchen man beim Check-In erhalten hat. Mithilfe des Gepäckscheins kann das Büro herausfinden, wo sich der Koffer aktuell befindet. Dann sollte man vereinbaren, ob man den Koffer selbst abholen muss, oder ob er ins Hotel geliefert wird. Auf keinen Fall sollte man sich erst bei der Fluggesellschaft melden, wenn man im Hotel angekommen ist.
Die Fluggesellschaft haftet, wenn Ihr Koffer nicht rechtzeitig dort ist – Sie haben Anspruch darauf, das Nötigste einzukaufen und können den Preis dafür zurückfordern. Je nach Airline sind die Regeln in diesem Fall unterschiedlich. Zum Nötigsten gehören Hygieneartikel wie beispielsweise eine Zahnbürste und Kleider wie Unterwäsche, Socken oder ein T-Shirt zum Wechseln. Was genau eingekauft wird, sollte vorab jedoch mit der Fluggesellschaft besprochen werden, sonst laufen Sie Gefahr, dass diese die Kosten dafür nicht übernimmt.
Ich finde den Artikel gut, denn es wird von einem Profi sachlich erklärt was man machen kann.