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Richterin Heer zum Fall Rupperswil: «Rachegedanken dürfen keine Rolle spielen»

Interview

«Rachegedanken dürfen keine Rolle spielen»: Richterin Marianne Heer zum Rupperswil-Prozess

Die Richterin und Strafrechtsprofessorin erklärt, weshalb sie im Fall Rupperswil nicht mit einer Verwahrung rechnet. Und sie erzählt, wie sie ein Urteil fast ihr Amt gekostet hat.
12.03.2018, 17:45
Andreas Maurer, Mario Fuchs / Nordwestschweiz
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Das Luzerner Kantonsgericht ist über den Mittag geschlossen. Nur eine Person arbeitet zu dieser Zeit: Marianne Heer (62), Richterin und Strafrechtsprofessorin. Sie holt ihre Gäste deshalb auf der Strasse ab und führt sie zu ihrem Büro, wo sich auf den Tischen und sogar auf dem Boden Bücher türmen. Die Mittagspause halte sie nur von der Arbeit ab, scherzt sie. Sogar wenn sie über menschliche Abgründe spricht, ist in ihrem Gesicht manchmal ein sanftes Lächeln zu erkennen.

Marianne Heer (62) ist eine Koryphäe des Massnahmenrechts und hat den massgeblichen Strafrechtskommentar mitgeschrieben. Ihre Gerichtskarriere startete sie 1984 als Amtsschreiberin des Amtsstatthalter ...
Marianne Heer im Saal des Luzerner Kantonsgerichts: Sie ist spezialisiert auf das Massnahmenrecht, wozu Verwahrungen gehören.Bild: aargauer zeitung/sandra ardizzone

Frau Heer, welche Fälle Ihrer 34-jährigen Gerichtskarriere haben Sie besonders mitgenommen?
Marianne Heer: Sehr belastend sind für mich jene Fälle, bei denen Kinder misshandelt werden, Sadismus eine Rolle spielt, die Opfer vor dem Sterben leiden und andere hilflos zuschauen müssen.

All dies trifft auf den Vierfachmord von Rupperswil zu: Ein Kind wurde sexuell missbraucht, Familienmitglieder mussten das gefesselt miterleben, bis ihnen der Täter mit einem Küchenmesser die Kehle durchschnitt. Ist das eines der brutalsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte?
So, wie ich den Sachverhalt aus den Medien zur Kenntnis genommen habe, ist das sicher ein Fall, der unter den schlimmsten einzureihen ist.

Kennen Sie schweizweit eine vergleichbare Tat?
In dieser Art und Weise habe ich noch keinen ähnlichen Fall erlebt. Und ich bin schon lange im Strafrecht tätig.

Leiten Sie als Richterin derartige Verhandlungen gerne?
Wir Strafrechtler haben gelernt, mit derartigen Fällen umzugehen. Interessieren würde mich der Fall, weil er komplexe Fragestellungen zum Massnahmenrecht enthält. Dabei steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die Therapie.

«Und man muss sich bewusst sein: Keine Strafe, wie hoch sie auch ist, kann ein Opfer wieder lebendig machen.»

Die härteste Massnahme ist die lebenslängliche Verwahrung. Die Öffentlichkeit erwartet diese für Täter wie Thomas N. – zu Recht?
Ich kann begreifen, dass Volkszorn entsteht, wenn man sich mit einer solch grausamen Tat auseinandersetzen muss. Die Justiz steht jedoch in der Pflicht, sich einem Fall zuerst einmal ungeachtet der Volksmeinung zu widmen und die Fragen mit der nötigen Distanz und Objektivität zu prüfen. Rachegedanken dürfen keine Rolle spielen bei der Beurteilung einer Straftat. Und man muss sich bewusst sein: Keine Strafe, wie hoch sie auch ist, kann ein Opfer wieder lebendig machen.

Erwarten Sie, dass es zu einer Verwahrung kommt?
Ich kann die Frage nur grundsätzlich beantworten: Bei einem Ersttäter ist es sehr fraglich, ob man ihn verwahren kann. Nach der bisherigen Rechtsprechung wäre dies nicht der Fall.

Warum nicht?
Wenn eine vom Gutachter diagnostizierte psychische Störung vorliegt, muss man zuerst therapieren, bevor man verwahren kann. Für eine lebenslängliche Verwahrung ist die Hürde noch höher. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist sie das absolut letzte Mittel. Sie kommt erst zum Zug, wenn man alles andere versucht hat. Das dürfte bei Herrn N. nicht der Fall sein.

Neue Verwahrungsstudie

Die Chance, dass der Vierfachmörder von Rupperswil jemals wieder frei kommt, ist laut einer neuen Studie äusserst gering. Video: © TeleM1

Hat jeder eine zweite Chance verdient, auch ein Vierfachmörder?
Wenn er vorher nicht strafrechtlich aufgefallen war, ist es nicht seine zweite Chance, sondern seine erste, sich nach einer Verurteilung zu bewähren. Eine Verwahrung bedeutet, dass man den Täter komplett aufgibt. Es ist faktisch ein Wegsperren für immer. Und man muss schon sehen: Eine stationäre Massnahme, also eine «kleine Verwahrung», ist auch kein Spaziergang. Verurteilte kommen nur unter strengen Auflagen frei, meistens nach sehr langer Zeit.

Kann man das Risiko eingehen, einen Vierfachmörder freizulassen?
Auch ein Mensch, der sich abscheulich verhalten hat, ist ein Mensch. Es ist letztlich eine ethische Frage, ob man daran glauben soll, dass sich jemand bessern kann. Jeder Mensch hat in unserer Gesellschaft ein Recht darauf, dass man sich irgendwann wieder um ihn kümmert.

Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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56 Prozent der Stimmbevölkerung sehen das anders und nahmen 2004 die Verwahrungsinitiative an. Ist der Verfassungsartikel toter Buchstabe?
Ich habe immer vor einer Annahme gewarnt. Das Stimmvolk orientierte sich an Justizpannen, die bei Entlassungen passiert waren. Dieses Misstrauen war das Motiv für die Initiative.

«Kein gewissenhafter Psychiater kann eine dauerhafte Untherapierbarkeit feststellen. Ein Mensch entwickelt sich.»

Im Fall Adeline erhielt der Täter eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, aber keine lebenslängliche Verwahrung. Adelines Mutter sagte: «Wenn nicht er, wer dann?»
Für alle Angehörigen von Opfern ist es der schlimmste Fall, der passieren kann. Ob ein Opfer oder vier, alle Verbrechen sind möglichst zu verhindern. Ich bin aber überzeugt, dass die lebenslängliche Verwahrung keine Sanktion ist, die einem modernen Rechtsstaat ansteht.

Zweiter Adeline-Prozess: Das sagt die Mutter

Genf, Mai 2017: Der mutmassliche Täter im Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline steht vor Gericht in Genf. Er muss sich erneut in erster Instanz vor der Justiz verantworten. Im Interview erzählt die Mutter von Adeline, wie sie den Prozess erlebt. Video: © SDA

Man könnte den Artikel zur lebenslänglichen Verwahrung also streichen?
Ja, dieser Meinung war ich immer. Kein gewissenhafter Psychiater kann eine dauerhafte Untherapierbarkeit feststellen. Ein Mensch entwickelt sich. Man kann ein Leben nicht bis zum Tod vorhersagen.

Sie sagen, jeder Täter verdiene es, dass man sich um ihn kümmert. Mit dieser Einstellung gehören Sie zu einer gesellschaftlichen Minderheit.
Ich bin nicht sicher, ob man das so generell sagen kann. Die Universität Neuenburg hat untersucht, wie die Bevölkerung bestrafen würde. Sie hat herausgefunden, dass es nicht stimmt, dass das Volk härter bestrafen würde als die Richter. Im Gegenteil: Bei den meisten Delikten ist es umgekehrt. Ich bin überzeugt: Hätte die Bevölkerung wirklich die Chance, sich mit diesem Fall und diesem Täter auseinanderzusetzen, hätte sie Verständnis dafür, dass man versucht, ihn mittels Therapie wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Die Alternative wäre, ihn faktisch bis ans Lebensende in einer Strafanstalt «zu deponieren».

«Wir wollen aber kein Risiko eingehen. Verstehen Sie das?» «Überhaupt nicht.»

Die Frage lautet letztlich: Wie fest können sich Menschen verändern?
Ich kenne aus meiner langjährigen Erfahrung erstaunliche Beispiele. Menschen, die sich auf eine Therapie eingelassen haben und – nach Jahren zwar – wieder ein neues Leben anfangen konnten. Wir haben im Massnahmenrecht immer wieder solche Überraschungen. Auch negative. Das ist genau, was das Menschsein ausmacht: Man kann es nicht prognostizieren.

Können Sie ein Beispiel geben?
In einem meiner ersten Fälle als Staatsanwältin beantragte ich in einem ziemlich happigen Tötungsdelikt eine Arbeitserziehung. Die Massnahme war auf drei Jahre befristet. Man hat mich dafür medial an den Pranger gestellt. Nach drei Jahren war er wieder draussen und fiel nie mehr straffällig auf.

Wir wollen aber kein Risiko eingehen. Verstehen Sie das?
Überhaupt nicht. Wir gehen ja dauernd freiwillig Risiken ein. Junge fühlen sich durch das Risiko gefordert, sie machen Risikosportarten. Man geht auf die Strasse, obwohl man weiss, wie hoch das Unfallrisiko ist. 

Der Unterschied ist: Diesen Risiken setzen wir uns bewusst aus. Wenn Sie als Richterin einen Mörder aus einer Massnahme entlassen, können wir nicht kontrollieren, ob wir ihm begegnen.
Genauso wenig können Sie aber kontrollieren, ob ein Ersttäter ausrastet. Mir sagte ein Gutachter einmal: Er könne jeden Menschen so in die Enge treiben, dass er gewalttätig werde.

Bei einer Verhandlung wie im Fall Rupperswil stehen die Richter unter grossem öffentlichen Druck. Wie hat sich das Verhältnis zwischen Justiz und Öffentlichkeit in Ihrer Gerichtskarriere verändert?
Als Richterin stehe ich unter enormem Druck. Wenn ich auf meine vergangene Zeit als Richterin und Staatsanwältin zurückschaue, stelle ich fest: Er hat stark zugenommen.

Warum?
Weil die Publizität der Fälle viel grösser geworden ist. Die Medien berichten ausführlicher über spektakuläre Fälle. Das führt dazu, dass sich die Leute intensiver damit beschäftigen. Da nur über gravierende Fälle breit berichtet wird, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, unser Leben sei gefährlich. Deshalb nehmen die Forderungen gegenüber der Justiz zu. Hinzu kommt: Viele Politiker nutzen diese Situation für ihre persönliche Profilierung aus.

Meinen Sie etwa SVP-Nationalrätin Natalie Rickli? Sie sagte zum Fall Rupperswil, sie könne sich nicht vorstellen, dass Gewalttäter wie Thomas N. je wieder frei herumlaufen.
Mit solchen Aussagen disqualifiziert sich Frau Rickli. Sie hat sich genügend mit dem Thema auseinandergesetzt, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu kennen.

«Aber man darf nicht bei einzelnen Fällen die Öffentlichkeit bei der Rechtsprechung mitreden lassen. Sonst sind wir wieder im Mittelalter.»

Wie gehen Sie persönlich mit dem öffentlichen Druck um?
Ich hatte mal einen ganz gravierenden Fall: Ein Täter geriet auf der Suche nach Drogen in eine falsche Wohnung. Dort traf er zufällig auf ein Mädchen und eine Grossmutter. Er warf die Grossmutter brutal um und verging sich sexuell am Mädchen. Die Konstellation hat Parallelen zum Fall Rupperswil. In unserem ersten Urteil sprachen wir uns gegen eine Verwahrung aus, da es ein Ersttäter mit einer psychischen Störung war. Dies hat das Volk überhaupt nicht verstanden. Wir mussten eine Riesenmedienkampagne über uns ergehen lassen, mit Leserbriefen schlimmster Art. Auch per Post erhielten wir Anfeindungen. Das erlebt jede Richterin, jeder Richter einmal in der Karriere. Das muss man dann einfach aushalten.

Sie müssen alle vier Jahre wiedergewählt werden. Beeinflusst Sie das?
Da haben wir in der Schweiz zum Glück noch rosige Verhältnisse: Die Gewaltenteilung wird respektiert. Es kommt aber schon vor, dass Richter für ihre Urteile abgestraft werden. Das ist für mich ganz schlimm. Nach dem Fall mit diesem Mädchen erhielt ich viel weniger Stimmen bei der Wiederwahl. Damit macht man die Justiz kaputt. Man soll Richterinnen und Richter wählen, welche die fachlichen Anforderungen erfüllen. Aber man darf nicht bei einzelnen Fällen die Öffentlichkeit bei der Rechtsprechung mitreden lassen. Sonst sind wir wieder im Mittelalter. Es ist gerade die Qualität der Justiz, dass sie unabhängig ist.

Sie selber sind aber nicht ganz unabhängig: Sie sind FDP-Mitglied.
Ich würde mich als linksliberal bezeichnen. Ich habe schon mit einer Richterin der Grünen im Gericht gesessen, die deutlich rechter denkt als ich. Aber es ist schon so: Ich werde aufgestellt von einer Partei. Richter sollen auch den Parteiproporz widerspiegeln. Das finde ich gut. Aber am Gerichtseingang geben wir das Parteibuch ab.

Warum sind Sie in der FDP?
Ich bin ein freiheitsdenkender Mensch. Als ich diesen Entscheid fällte, dachte ich, diese Partei passe am besten zu mir. Ich könnte aber auch gerade so gut in der SP sein.

Wie oft regen Sie sich über andere Gerichtsurteile auf?
Das kommt leider zunehmend vor.

«Muss ein Psychiater über eine Verwahrung entscheiden oder das Gericht? Das ist ein Riesenproblem.»

Wann?
Als Strafrechtsprofessorin verstehe ich die bundesgerichtliche Praxis der jüngeren Zeit nicht. Es ist ein Lavieren. Das Bundesgericht verhält sich beim Massnahmenrecht volatil. Es ringt um rechtspolitische Grundsatzentscheide, hat aber Mühe, eine einheitliche Linie zu finden. Eigentlich sollte es Grundsatzurteile fällen, aber es entscheidet aus meiner Sicht viel zu stark einzelfallbezogen.

Welches Urteil ärgert Sie aktuell?
Kürzlich hat das Bundesgericht die Kompetenzen zwischen psychiatrischen Gutachten und der Justiz neu definiert. Muss ein Psychiater über eine Verwahrung entscheiden oder das Gericht? Das ist ein Riesenproblem. Die Frage stellt sich auch im Fall Rupperswil. Das Bundesgericht hat entschieden, die Voraussetzung der psychischen Störung sei eine Rechtsfrage. Ich würde sagen, es sei eine psychiatrische Frage. Wir müssen uns auf die psychiatrische Einschätzung abstützen, wenn wir eine Massnahme anordnen.

«Wenn eine Massnahme einmal angeordnet ist, traut man sich oft nicht, sie einst wieder zu lockern. Man hat Angst, ein Risiko einzugehen.»

Müssen die Gutachter mutiger werden?
Ja, die Gutachter müssen mutiger werden. Auch dort spiegelt sich die Haltung der Gesellschaft nach immer mehr Sicherheit. Ich persönlich hätte weniger Mühe, jemanden in eine Verwahrung zu schicken, wenn ich wüsste, dass er mit gesundem Menschenverstand beurteilt wird und wieder rauskommen kann. Aber heute ist die Praxis anders: Wer verwahrt ist, kommt praktisch nicht mehr heraus. Und wer therapeutisch in einem Gefängnis untergebracht ist, bleibt es viele Jahre, bis er faktisch nicht mehr herauskommt. Das ist für mich das grosse Problem. Wenn eine Massnahme einmal angeordnet ist, traut man sich oft nicht, sie einst wieder zu lockern. Man hat Angst, ein Risiko einzugehen.

Verfolgen Sie die Schicksale der Täter, die Sie in Therapie schicken?
Bei therapeutischen Massnahmen sehe ich sie nach fünf Jahren wieder, weil dann eine Verlängerung bewilligt werden muss. Ich erschrecke oft, wenn ich die Leute wiedersehe.

Positiv oder negativ?
Meistens im negativen Sinn. Der Straf- und Massnahmenvollzug ist für Täter nichts Gesundes. Die Leute kommen nach fünf Jahren meistens nicht in einem besseren Zustand vor Gericht. Ihr geistiges Niveau ist tiefer als vorher, ihre Wortwahl passt sich dem Umgang unter den Kollegen im Strafvollzug an. Viele nehmen zu, wirken schlapp und sind nicht mehr voller Energie wie früher.

Deshalb schrecken Sie davon ab, eine Verwahrung anzuordnen?
Nein. Aber in einem Grenzfall, wenn ich Zweifel habe, können solche Überlegungen eine Rolle spielen. Für Verbesserungen muss man aber auf politischer Ebene kämpfen.

Woran fehlt es?
Es gibt viel zu wenig adäquate Therapieplätze: Wir haben in den Strafanstalten schweizweit 200 klinische Betten zu wenig. Viele Täter erhalten nicht die nötige Therapie. Die gleichen Politiker, die nach Sicherheit schreien und die Leute möglichst lange einsperren wollen, sind nicht bereit, die finanziellen Mittel für genügend Therapien zur Verfügung zu stellen.

Sie sind im Vorstand der kriminalistischen Gesellschaft der Schweiz. Sind die Sorgen in allen Regionen die gleichen?
Nein, es gibt einen Strafrechtsröstigraben. In der Romandie ist ein anderes Verständnis im Umgang mit psychisch Kranken verbreitet. Die Psychiater verstehen sich dort mehr als Therapeuten, die auf der Seite der betroffenen Straftäter stehen. Wir in der Deutschschweiz sind eher nach Deutschland ausgerichtet, wo die psychiatrischen Gutachter eher auf der Seite der Justiz stehen.

Wie schätzen Sie die Aargauer Justiz ein?
Es hat mich sehr erstaunt, dass die Aargauer Justiz im Fall Lucie zuerst eine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen hat. Es ist einer der Fälle, die das Bundesgericht gekehrt hat. Das deutet darauf hin, dass die Aargauer Justiz im Massnahmenrecht streng ist.

Welche Folgen könnte der Fall Rupperswil haben?
Es geht um Grundsatzfragen: Wollen wir die Verwahrung als Ultima ratio begreifen, als letztes mögliches Mittel? Oder wollen wir sie schon früher einsetzen? Wollen wir einen Rechtsstaat, der auch die Rechte eines Beschuldigten achtet? Ist man bereit, anzuerkennen, dass jemand psychisch krank ist sowie für sein Handeln nicht oder jedenfalls nicht voll verantwortlich ist und daher therapiert werden muss? Oder will man vielleicht sogar zurück zur Todesstrafe? Dieser Fall wird Anlass zu heftigen Debatten geben.  (aargauerzeitung.ch)

Am Dienstag kommt Thomas N. vor Gericht

Video: srf/SDA SRF
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80 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pedrinho
12.03.2018 16:43registriert September 2015
...."Sie sagen, jeder Täter verdiene es, dass man sich um ihn kümmert."

einverstanden,

obdach, medizinische versorgung, essen drei mal taeglich. Nur muss dieses nicht unbedingt in mitten "der gesellschaft" stattfinden, es darf durchaus, auch mal wirklich lebenslang in den dafuer geschaffenen institutionen wie geschlossenen strafanstalten stattfinden.
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Theor
12.03.2018 16:19registriert Dezember 2015
Bevor hier heftig diskutiert wird, hier eine jurstische Ergänzung:

Nicht zu fest auf Verwahrung fokusieren! Es wird nicht erwähnt, dass es faktisch keine Rolle spielt, ob die Verwahrung ausgesprochen wird oder nicht. Der Täter wird lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Obwohl man (absurderweise) richterlich beides ausprechen kann, schliessen sich beide gegenseitig aus: Bei Lebenslang kommt nur aus dem Gefängnis, wer keine Gefahr mehr darstellt - Verwarnung wird angeordnet, wenn der Täter nach Absitzen der Strafe noch eine Gefahr darstellt.

Faktisch wird er lebenslang hinter Gittern sitzen.
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rodman
12.03.2018 16:52registriert Juli 2015
Eine Demokratie bemisst sich daran, wie sie genau mit solchen Fällen umgeht. Es ist ein leichtes, Guillotine und öffentliche Verbrennung zu fordern. Genau das hat aber nichts mit Rechtstaatlichkeit zu tun, sondern mit dem mittelalterlichen Grundsatz des Aug' um Aug' und Zahn um Zahn.

Wir haben uns gemeinsam auf ein Strafgesetzbuch geeinigt, in dem wir erklärt haben, wie solche Taten zu bestrafen sind. Dieses Strafbuch wird jetzt angewendet, und lässt Emotionen keinen Spielraum, die im Bereich der Urteilsfällig zu Unfairness führen würde.

Danke Marianne Heer für das Interview.
13021
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