Bereits kurz nach dem Tötungsdelikt im Dezember 2015 beginnt Thomas N., sich Gedanken über weitere Taten zu machen. Er sucht laut Anklageschrift im Internet nach Knaben, die Davin S. ähnlich sehen.
Und wird fündig.
Schlussendlich habe er in einem schwarzweissen Notizbuch die Namen von 11 Jungen im Alter zwischen 11-15 Jahren notiert, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er sammelt Fotos von ihnen, schreibt Informationen über ihre Schule und ihren Wohnort nieder.
Seinen Rucksack, den er bereits bei der Tat in Rupperswil verwendet hatte, packt er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erneut und stellt ihn in seinem Zimmer bereit.
Sein Inhalt: Seile, Kabelbinder, Klebeband, Anzündwürfel, Fackelöl, Handschuhe, ein Feueranzünder, Sexspielzeug – und eine Pistole.
Zwei Buben habe er besonders im Visier gehabt: Sechs Tage nach der Tat habe er im Internet nach einem Knaben aus dem Kanton Bern gesucht. Im Januar 2016 habe er dessen Bild auf seinem Computer abgespeichert. Insgesamt fünf Mal habe er in diesem Monat den Wohnort dessen Familie besucht und sie ausgekundschaftet.
Zweimal habe er auf dem Festnetzanschluss der Familie angerufen. Laut Anklageschrift hatte er den Vorsatz, mit der Familie dasselbe zu tun wie in Rupperswil , er habe seine Bluttat wiederholen wollen.
Einen Schritt weiter ging Thomas N. gemäss Darstellung der Staatsanwaltschaft bei einer Familie im Kanton Solothurn. Auf deren Sohn sei er Mitte Januar 2016 gestossen. Er habe sie ausspioniert, sich die Familiensituation und den Schulplan gemerkt sowie deren Quartier observiert. Die Resultate habe er in seinem schwarzweissen Notizbuch notiert: «Di 7.40 alle zuhause, wach.»
Mitte Mai fuhr N. laut Anklageschrift mit dem Auto seiner Mutter und dem gepackten Rucksack in den Wohnort der solothurnischen Familie. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Er habe die Familie in seine Gewalt bringen , die Herausgabe von Geld sowie sexuelle Handlungen erzwingen, danach die Familie töten und ihr Haus in Brand setzen wollen. Den Zugang zum Haus habe er sich mit der gleichen List erschleichen wollen wie in Rupperswil.
Zu diesem Zweck hatte er gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft einen gefälschten Brief der Schule sowie gefälschte Visitenkarten dabei. Am Abend zuvor habe er sich im Internet nach den Öffnungszeiten einer Bank im Kanton Solothurn erkundigt.
Am Nachmittag rief er zweimal auf dem Festnetzanschluss der Familie an. Als beim zweiten Mal jemand abnahm, habe N. angegeben, sich verwählt zu haben. Er habe danach von seinem Plan abgelassen und sei nach Hause gefahren.
Einen Tag später wurde er in Aarau verhaftet.
Dass es indes im Kanton Solothurn an jenem Tag zur Tat gekommen wäre, ist unwahrscheinlich. Die Polizei dürfte Thomas N. zu diesem Zeitpunkt bereits seit Tagen beschattet haben. Laut Aussagen der Leitenden Staatsanwältin Barbara Loppacher wurde N. nach 72-stündiger Vorbereitung verhaftet. Markus Gisin, Chef der Kriminalpolizei Aargau, bestätigte im Mai 2016, man habe mit der Verhaftung ein weiteres, kurz bevorstehendes Delikt verhindert. (mlu)