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Das steht in der Anklageschrift gegen Thomas N. im Vierfachmord von Rupperswil.

Anklageschrift im Fall Rupperswil: So plante und verübte Thomas N. die Horror-Tat

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen den mutmasslichen Vierfachmörder von Rupperswil. Nun ist die Anklageschrift publik. 
12.03.2018, 11:2912.03.2018, 16:46
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Thomas N. Vierfachmord Rupperswil

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat die Anklageschrift gegen Thomas N. publiziert. Damit werden weitere Details zur Tat in Rupperswil bekannt. So wird Thomas N. nicht nur des mehrfachen Mordes beschuldigt, sondern auch der mehrfachen Pornografie. Denn: Thomas N. soll den sexuellen Missbrauch an seinem jüngsten Opfer gefilmt haben.

Auch zeigen die bisherigen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft: Thomas N. soll die Tat, die er am 21. Dezember 2015 beging, von langer Hand geplant haben. Bereits im Februar 2015 habe er sich erste Gedanken dazu gemacht, wie er zu Geld kommen könnte. Er wohnte noch bei seiner Mutter, die ihm seinen mitunter aufwendigen Lebensunterhalt finanzierte. Thomas N. begann zwar verschiedene Studienrichtungen, schloss aber keine ab. Seiner Mutter habe er vorgegaukelt, einen Master in Geschichte zu besitzen und als Doktorand an der Universität in Bern beschäftigt zu sein. Dies habe er mit gefälschten Dokumenten untermauert, die er der Mutter vorlegte.

Da er effektiv weder ein Studium noch eine Stelle hatte, sei im Frühling 2015 in ihm die Idee gereift, auf andere Art und Weise an Geld zu kommen.

Konkret geworden sei es ab dem Sommer. Thomas N. soll sich Utensilien besorgt haben, die er für die Tat brauchen würde. Zudem begann er, seine Opfer auszukundschaften. Anfänglich habe er geplant, das jüngste Familienmitglied zu entführen. Doch davon soll er wieder abgesehen haben. Bis zur Tat soll der Beschuldigte ca. 10 Mal mit dem gepackten Rucksack unterwegs gewesen und am Haus seiner späteren Opfer vorbeigegangen sein.

Am 21. Dezember 2015 schritt er schliesslich zur Tat. Um 5:30 Uhr spazierte er mit seinen Hunden am Haus der Familie vorbei. Weil er ein weisses Auto vor dem Haus bemerkte, habe er daran gezweifelt, ob dies der richtige Tag sei. Doch als er wieder zu Hause war, entschied er sich laut Anklageschrift, die Tat nun doch zu begehen.

In der Anklageschrift wird die Tat bis ins Detail beschrieben. Thomas N. habe sich minutiös auf die Tat vorbereitet und diverse Dokumente gefälscht, um sich Zutritt in das Opferhaus zu verschaffen. Er soll sich als Schulpsychologe ausgegeben haben, der in einer dringenden Angelegenheit mit Carla S. und deren Sohn Davin S. sprechen müsse. Dann sei er ins Haus gebeten worden.

Nach einem kurzen Gespräch habe Thomas N. den jüngsten Sohn der Familie mit einem Messer bedroht und Carla S. gezwungen, alle in der Wohnung Anwesenden zu fesseln. Thomas N. habe ihr versprochen, dass es ihm nur um das Geld gehe. Er habe Carla S. zur Bank geschickt. Dabei habe er ihr gesagt, dass ein Komplize von ihm sie dabei beobachten werde, was nicht stimmte. Nach 20 bis 30 Minuten kehrte Carla S. mit über 10'000 Franken zurück. Darauf habe Thomas N. auch sie gefesselt. Danach sei der Beschuldigte mit dem jüngsten Sohn in dessen Zimmer gegangen und habe begonnen, sich sexuell an ihm zu vergehen und die Tat mit seinem Mobiltelefon zu filmen. Danach habe er alle Anwesenden mit einem Messer getötet.

N. habe das Haus in Brand gesetzt und dieses um etwa 11 Uhr verlassen. Um 11.19 Uhr alarmierte ein Nachbar die Feuerwehr. Während diese das Feuer zu löschen versuchte, war N. zuhause angekommen und nahm eine Dusche.

Im Laufe des Nachmittags habe N. mit seiner Mutter und den Hunden einen Spaziergang gemacht. Noch am gleichen Abend sei er zusammen mit zwei Kollegen, die nichts ahnten, nach Zürich gefahren. Sie seien erst Essen gegangen und danach ins Casino. Sowohl die 100 Franken fürs Essen als auch die 100 Franken, die er im Casino ausgab, habe N. aus dem erbeuteten Geld finanziert.

Mit dem erbeuteten Geld habe Thomas N. ausserdem die Ferien für den 60. Geburtstag seiner Mutter in Paris finanziert. Er habe sich teure Markenkleider gekauft, seine Lebensversicherung bezahlt und sei damit nach Nauders in den Skiurlaub gefahren. Das Leben von N. sei weiter verlaufen wie vor der Tat.

Weiteres Opfer bereits kontaktiert

Gemäss Anklageschrift beginnt Thomas N. bereits kurz nach dem Tötungsdelikt, sich wieder Gedanken über weitere nächste Taten zu machen. Er habe im Internet nach Knaben gesucht, die Davin S. ähnlich sehen. Und sei fündig geworden. Schlussendlich habe er in einem schwarzweissen Notizbuch die Namen von 11 Jungen im Alter zwischen 11-14 Jahren notiert. Er habe Fotos von ihnen gesammelt und Informationen über ihre Schule und ihren Wohnort niedergeschrieben.

Seinen Rucksack, den er bereits bei der Tat in Rupperswil verwendet hatte, soll er erneut gepackt und in seinem Zimmer bereitgestellt haben. Sein Inhalt: Seile, Kabelbinder, Klebeband, Anzündwürfel, Fackelöl, Handschuhe, einen Feueranzünder, Sexspielzeug – und eine Pistole.

Zwei Buben habe er besonders im Visier gehabt: Sechs Tage nach der Tat soll er im Internet nach einem Knaben aus dem Kanton Bern gesucht haben. Insgesamt fünf Mal habe er im Januar 2016 den Wohnort von dessen Familie besucht und diese ausgekundschaftet. Zweimal soll er den Festnetzanschluss der Familie angerufen haben. Laut Anklageschrift hatte er den Vorsatz, mit der Familie dasselbe zu tun, seine Bluttat von Rupperswil zu wiederholen.

Einen Schritt weiter sei Thomas N. bei einer Familie im Kanton Solothurn gegangen. Auf deren Sohn sei er Mitte Januar 2016 gestossen. Er habe die Familie ausspioniert, sich die Familiensituation und den Schulplan gemerkt und deren Wohnquartier observiert. Die Resultate habe er in seinem schwarz-weissen Notizbuch notiert: «Di 7:40 alle zuhause, wach.»

Mitte Mai sei N. mit dem Auto seiner Mutter und dem gepackten Rucksack in den Wohnort der solothurnischen Familie gefahren. Er habe die Familie in seine Gewalt bringen, die Herausgabe von Geld sowie sexuelle Handlungen erzwingen, danach die Familie töten und ihr Haus in Brand setzen wollen. Den Zugang zum Haus habe er sich mit der gleichen List erschleichen wollen wie in Rupperswil

Zu diesem Zweck habe er einen gefälschten Brief der Schule sowie gefälschte Visitenkarten dabei gehabt. Am Nachmittag soll er zweimal auf dem Festnetzanschluss der Familie angerufen haben. Als beim zweiten Mal jemand abnahm, habe N. angegeben, sich verwählt zu haben. Er habe danach von seinem Plan abgelassen und sei nach Hause gefahren.

Einen Tag später wurde er in Aarau verhaftet.

(fvo/mlu/cma/aeg/cbe)

Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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Am Dienstag kommt Thomas N. vor Gericht

Video: srf/SDA SRF
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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Stanley Ipkiss
12.03.2018 11:39registriert November 2017
Alles andere als eine lebenslange Verwahrung wäre ein Hohn.
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Jimmy :D
12.03.2018 13:45registriert Juli 2014
Jetzt wo man weis, was dieser Psycho noch alles vorgehabt hätte, kann man nochmals die Arbeit der Polizei loben, dass sie ihn "rechtzeitig" gefasst haben.
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Poulchen
12.03.2018 13:01registriert Januar 2017
Viele Menschen hier verstehen wohl nicht, dass Thomas N. wahrscheinlich nie wieder frei sein wird, egal ob ordentlich oder lebenslang verwahrt.

Der Knackpunkt der lebenslangen Verwahrung liegt bei der dauerhauften Nicht Therapierbarkeit. Da diese extrem schwer zu beweisen ist, wurde diese Verwahrung auch erst einmal von einem Bezirksgericht ausgesprochen.

Doch auch wenn eine Person „nur“ ordentlich verwahrt wird, sind die Auflagen zum Freikommen so hoch, dass diese in den meisten Fällen kaum erfüllt werden können.
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