Herr Nussbaumer, die EU und die Schweiz stehen Millimeter vor dem Abschluss des Rahmenabkommens. Der Bundesrat macht den entscheidenden Schritt nun nicht, er gibt das Abkommen in eine Konsultation. Was bringt das?
Eric Nussbaumer: Entscheidend ist, dass der Bundesrat die politischen Realitäten akzeptiert und dass er erkennt, dass das Rahmenabkommen unter den gegebenen Umständen keine Mehrheiten findet. Jetzt müssen Parteien und Sozialpartner das Erreichte noch einmal abwägen und entscheiden, ob sie das Abkommen wollen oder nicht.
Kurz: Das Abkommen scheitert.
Nein. Wir haben rote Linien definiert, und die wollen wir nicht überschreiten. Jetzt hängt es davon ab, ob es innenpolitisch trotzdem einen Spielraum gibt.
Gibt es in Ihrer Partei Spielraum?
Ich persönlich sehe diesen Spielraum.
Und abgesehen von Ihnen?
Das Spannungsfeld ist sehr klar aufgezeigt. Jetzt müssen die Schweiz und meine Partei entscheiden, was sie wollen. Es gibt viele lösungswillige Genossinnen und Genossen.
Der Konflikt ist an einem kleinen Ort: Die EU lehnt die umstrittenen flankierenden Massnahmen nicht grundsätzlich ab, sondern stellt deren Verhältnismässigkeit infrage.
Das ist, was ich seit Monaten sage: Die EU verlangt, dass die Massnahmen zum Lohnschutz verhältnismässig sind im Vergleich zu der vertraglich vereinbarten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit. Bei allen institutionellen Fragen, bei der Streitschlichtung, bei der Rechtsnachführung hat der Bundesrat gute Lösungen ausgehandelt. Diesen Teil müssten wir sofort unterzeichnen.
Wo liegt denn das Problem?
Es wird argumentiert, dass die Schweiz sich nicht bewegen muss, da die Lohnschutzmassnahmen keine Diskriminierung darstellen. Und das stimmt, wir behandeln von Kroatien bis Deutschland alle gleich. Wir kontrollieren Schweizer und ausländische Firmen gleichermassen. Aber: Nicht die Nicht-Diskriminierung ist das Problem, sondern die Verhältnismässigkeit zwischen berechtigtem Lohnschutz und der Dienstleistungsfreiheit.
Wie kann das Abkommen noch gerettet werden?
Wir müssen der EU eine Gegenofferte machen für diesen Lohnschutzbereich, ihr aufzeigen, wie wir eine Einigung erzielen könnten. Innenpolitisch müssen wir schauen, welche Branchen und Regionen am stärksten unter Druck stehen, und nach Möglichkeiten suchen, wie dieser Druck abgebaut werden kann.
Zum Beispiel?
Die Österreicher haben die Sanktionen von jenen, die bei den Löhnen betrügen, massiv erhöht. Diese Möglichkeit gibt die EU explizit: Sanktionen sollen abschreckende Wirkung haben. Die Übeltäter können so in aller Härte angegangen werden. Das bedeutet: Die Lohnschutzmassnahmen können verbessert werden, ohne die Entsenderichtlinien der EU zu verletzen.
Klar ist indes: Weiterverhandeln ist für die EU keine Option.
Die Schweiz muss nach der Konsultation, wenn alle Seiten eine Abwägung vorgenommen haben, einen neuen Vorschlag zu den Lohnschutzbestimmungen einbringen können. Das gehört sich in einem respektvollen Umgang miteinander.
Mit Durchwursteln ist die Schweiz bisher gut gefahren. Wieso sollte das nicht mehr gehen?
Die Zeiten des Durchwurstelns sind vorbei. Denn mit der Anerkennung der Börsenäquivalenz haben wir plötzlich eine Frist erhalten. Auch unsere Gegenmassnahme ist nur für drei Jahre angesetzt.
Frustriert es Sie, dass das Abkommen so nahe am Abschluss scheitern könnte?
Nein, ich bin noch nicht an diesem Punkt.
Kein Groll gegenüber der Partei?
Nein, gar nicht. Der Bundesrat legt alles auf den Tisch. So ist Demokratie.
Stellen Sie fehlende Führung im Bundesrat fest?
Es war nicht zu erwarten, dass der Bundesrat nach einem solchen Jahr ein befriedigendes Ergebnis präsentieren kann. Er hat nun mit der Konsultation einen Ausweg gefunden. Jetzt liegt es an allen, sich konstruktiv einzubringen.