Der Eingang des Gotthardgebäudes in Luzern ist modern: Sicherheitsschleuse mit Metalldetektor. Drinnen aber lebt noch der Geist der Belle Époque. Als Ort für den Fototermin wählt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer den Gotthardsaal, der als einer der historisch wertvollsten Räume von Luzern gilt. Das Interieur besteht aus Nussbaumholz, die Wände sind mit Stoffmalereien verziert.
Hier hat früher der Verwaltungsrat der Gotthardbahn getagt. Heute nutzt das Bundesgericht den Saal für repräsentative Anlässe. Das Eidgenössische Versicherungsgericht bezog das Gebäude 2002 und fusionierte 2007 mit dem Bundesgericht. Seither sind hier die beiden sozialrechtlichen Abteilungen untergebracht.
Meyer gehört einer davon an. Deshalb hat er hier ein Büro und eines am Sitz in Lausanne. Das Interview gibt er im Präsidialzimmer. Es ist so gross, dass Social Distancing problemlos möglich ist. Der höchste Richter der Schweiz nickt zur Begrüssung mit dem Kopf.
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Wie arbeiten Sie persönlich in dieser aussergewöhnlichen Zeit?
Ulrich Meyer: Der letzte Tag, an dem ich am Hauptsitz des Bundesgerichts in Lausanne war, war der 5. März. Das war der Tag, an dem ich die letzte Anhörung im Untersuchungsverfahren zu den Vorkommnissen am Bundesstrafgericht in Bellinzona durchgeführt habe. Danach fällte der Bundesrat die ersten Beschlüsse zur Eindämmung der Covid-19-Krise. Seither pendle ich nicht mehr zwischen Luzern und Lausanne, sondern arbeite nur noch hier im Gotthardgebäude. Ich mag mich erinnern, dass ich am 16. März, es war ein Montag, zum letzten Mal in einem Restaurant gewesen bin. Schon am 17. März hat die Verwaltungskommission auf Antrag des Krisenstabs ihre ersten Beschlüsse gefasst.
Wie hat sich das höchste Gericht im Lockdown organisiert?
Wir haben auf einen Notbetrieb umgestellt. In Lausanne und Luzern haben wir einen Bereitschaftsdienst eingerichtet mit Richtern, Gerichtsschreibern, Informatikern, Administrativpersonal, Weibeln und Kanzleiangestellten. So haben wir insbesondere prioritäre Urteile weiterhin unverzüglich erledigen können. Die Verhältnisse in unseren sieben Abteilungen sind sehr unterschiedlich. In einigen gibt es nur beschränkte Dringlichkeit. In anderen wie der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung, die mit Haftsachen konfrontiert ist, muss der Betrieb speditiv weiterlaufen. Ich als Präsident gehörte dem Bereitschaftsdienst an. Jetzt heben wir diesen auf und kehren schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Heimarbeit ermöglichen wir aber weiterhin, wo es sinnvoll ist.
Verfügt das Bundesgericht über die Infrastruktur für Homeoffice?
Im Dezember 2019 sind alle 38 Bundesrichter, die dies wünschten, mit einem Laptop ausgerüstet worden. Die Informatik war schon so weit gediehen, dass die Richter einen Fernzugriff auf unser System erhielten. Die meisten Richter nutzten das Angebot. Zudem sind der Informatikdienst und Mitglieder des Generalsekretariats mit Laptops versorgt, welche ihnen den integralen Zugriff auf alle EDV-Applikationen des Gerichts unterwegs oder von zu Hause ermöglichen. Diesbezüglich waren wir also gut gerüstet. Noch nicht ganz so weit sind wir aber in der Kanzlei und bei den Gerichtsschreibern. Diese verfügen noch nicht alle über Laptops. Wir haben 30 zusätzliche Laptops für Schlüsselpersonen in den Abteilungen und Diensten konfiguriert und abgegeben. Der Informatikdienst hat zudem kurzfristig den sicheren Zugriff auf das berufliche Mailsystem von zu Hause eingerichtet. Als Sofortmassnahme haben wir schliesslich rund 300 USB-Sticks angeschafft und verteilt, um den sicheren Datenaustausch bei Heimarbeit auf den privaten Computern zu ermöglichen. Natürlich wurden dafür auch weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Das Bundesgericht fällt die meisten Urteile im schriftlichen Verfahren, dem Zirkulationsweg. Wurden Urteile nun im Homeoffice gefällt?
Nein. Die Urteile werden am Schluss immer auf Mon Repos in Lausanne oder hier im Gotthardgebäude in Luzern genehmigt und eröffnet.
Wieso?
Aus staatspolitischen Überlegungen. Das Gericht ist nicht irgendein Betrieb, sondern auch ein Forum, in dessen Rahmen Meinungsbildung stattfindet. Die Bundesgesetzgebung legt fest, dass das Bundesgericht den Sitz in Lausanne und Luzern hat. Darum waren wir lange eher zurückhaltend mit der Gewährung von Heimarbeit. Allerdings wurde bereits vor der Krise eine gewisse Ausweitung bezüglich Heimarbeit in die Wege geleitet. Jetzt unter dem Eindruck der Krise hat sich das noch verstärkt. Die Krise löst einen Entwicklungsschub für die Digitalisierung am Bundesgericht aus.
Wohin führt diese Entwicklung?
Wir werden den elektronischen Richterarbeitsplatz einführen und sind auf dem Weg zum elektronischen Gerichtsdossier. Am Bundesgericht arbeiten wir immer noch mit Dossiers aus Papier. In nur knapp 50 von 8000 Fällen pro Jahr wird die Beschwerde elektronisch über eine zertifizierte Plattform eingereicht. Wir wollen endlich vom Papier wegkommen und das elektronische Dossier am Bundesgericht einführen. Das geschieht auch im Hinblick auf das gesamtschweizerische Projekt Justitia 4.0 zur Digitalisierung der Justiz. In dieser Krise hat sich dessen Bedeutung verändert: War Justitia 4.0 bisher eine Wünschbarkeit, so wird das Projekt jetzt zur Notwendigkeit.
Wie verändert sich die Zusammenarbeit der Richter?
Grundsätzlich hat sie sich nicht geändert. Das wöchentliche Richtercafé, das wir jeweils zum persönlichen Kontakt zwischen den Richterinnen und Richtern abhalten, führen wir nun über eine Videokonferenz durch. Auch Verwaltungssitzungen führen wir über Video. Das hat sich bewährt, auch wenn das direktmündliche Gespräch damit nicht ersetzt werden kann.
Sie haben am Anfang Ihre Untersuchung zu den Vorfällen am Bundesstrafgericht in Bellinzona erwähnt, die die CH-Media-Zeitungen aufgedeckt haben. Hätten Sie weitere Anhörungen durchgeführt, wenn der Lockdown nicht gekommen wäre?
Nein, der Zufall wollte es, dass ich just dann alle neun geplanten Anhörungen schon durchgeführt hatte. Der Aufwand war gross: Die Akten füllen sechs Bundesordner. Inhaltlich nehme ich zum Bericht keine Stellung.
Wie wirkt sich die Krise auf die Zahl der Fälle aus, die das Bundesgericht zu bearbeiten hat?
Ich kann mir vorstellen, dass wir infolge aller Rechtsfragen, die sich aus der Krise ergeben können, mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung einen erhöhten Geschäftseingang haben werden. Auf jeden Fall erwarten wir für den 19. Mai eine Lawine von Beschwerden, weil dann die Frist für alle Fälle endet, die während des Fristenstillstands bis am 19. April nicht bearbeitet werden mussten.
Schon seit Jahren stellt das Bundesgericht regelmässig neue Höchststände an Beschwerden fest und klagt über Überlastung. Was bedeutet ein weiterer Anstieg?
Der Gesetzgeber hatte 2007 die Absicht, das Bundesgericht zu einer Höchstinstanz zu machen, die sich primär auf die Beurteilung von Rechtsfragen und insbesondere von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Von Anwendungsfällen, in denen es vorwiegend um Sachverhaltsfragen geht, hätten wir entlastet werden sollen. Jetzt stelle ich fest: Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Statt 6000 Fällen pro Jahr wie angestrebt, haben wir nun 8000 oder noch mehr. Deshalb wäre eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes notwendig, die das Parlament aber kürzlich abgelehnt hat. Jetzt müssen wir die Konsequenzen ziehen und das Bundesgericht intern umorganisieren.
Wie?
Von den 8000 Fällen, die pro Jahr hereinkommen, betreffen etwa 1600 die strafrechtliche Abteilung. Diese besteht aus fünf Bundesrichtern. Eine Fünferabteilung ist grundsätzlich konzipiert für rund 1000 Fälle pro Jahr. Wenn es aber 1600 sind, muss man etwas ändern. Da der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, müssen wir uns selber helfen mit einer Reglementsrevision. Mein Plan ist ein Beschluss noch dieses Jahr, der am 1. Januar 2021 mit Übergangsbestimmungen in Kraft tritt.
Werden Sie die strafrechtliche Abteilung vergrössern?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Wir verschieben intern Ressourcen oder wir verschieben Materien oder wir machen eine Kombination von beidem. Mehr kann ich noch nicht sagen. Diese Arbeiten wurden durch die Covid-19-Krise verzögert. Die erste Sitzung musste verschoben werden.
Sie werden das Amt des Bundesgerichtspräsidenten dieses Jahr abgeben. Werden Sie als gewöhnlicher Bundesrichter nochmals antreten?
Ich werde dieses Jahr 67 und könnte also ins Glied zurücktreten und noch ein Jahr lang wieder einzig als Bundesrichter tätig sein, weil ein Bundesrichter bis ins Kalenderjahr, in dem er 68 Jahre alt wird, amtieren darf. In der Herbstsession steht allerdings die Wiederwahl für die Amtsdauer 2021 bis 2026 an. Ob ich wieder antrete, werde ich der Bundesversammlung bis im Juni mitteilen. Sie verstehen sicher, dass ich den Entscheid nicht vorher in der Zeitung verkünde.
Zum Schluss eine persönliche Frage. In der «Aargauer Zeitung» haben Sie Ihr Lieblingsbuch vorgestellt: «Der Zauberberg» von Thomas Mann. Was haben Sie während des Lockdowns gelesen?
«Das unbelehrbare Herz» von Salka Viertel. Auch darin geht es um Thomas Mann. Salka Viertel betrieb einen Salon, in dem er und viele andere Künstler verkehrten. Es ist sehr spannend zu lesen, wie Thomas Mann und seine Kinder geschildert werden. Historische Lektüre fasziniert mich. (aargauerzeitung.ch)