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So handeln Fahrlehrer mit den Kundendaten von Neulenkern

ZU EINER FAHRSTUNDE DER FAHRSCHULE FINOCCHIO STELLEN WIR IHNEN HEUTE, DONNERSTAG, 12. APRIL 2018, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- A driving instructor of the driving school G. & F. ...
Der Markt der Fahrkursanbieter ist hart umkämpft. Immer mehr Kursveranstalter zahlen den Fahrlehrern Provisionen für die persönlichen Daten von deren Schülern. Bild: KEYSTONE

So handeln Fahrlehrer mit Kundendaten von Neulenkern

Fahrkursanbieter kaufen persönliche Daten von Neulenkern. Ein Anbieter begibt sich auf rechtlich heikles Terrain.
29.09.2019, 16:0829.09.2019, 16:52
leo eiholzer / schweiz am wochenende
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Über 300 Franken pro Tag. So viel kosten die obligatorischen Fahrkurse nach der Autoprüfung, die jedes Jahr 90000 Junglenker besuchen müssen. Die Kursanbieter kämpfen hart um den Markt. In den vergangenen Jahren hat sich eine aggressive Werbetaktik eingebürgert: Kursveranstalter zahlen den Fahrlehrern Provisionen für die persönlichen Daten von deren Schülern. Damit können sie per Brief zielgerichtete Werbung an die kleine Personengruppe schicken, die für die sogenannten 2-Phasen-Kurse überhaupt infrage kommt.

Verschiedene Fahrlehrer nennen als Summe zwischen 20 und 40 Franken, die sie pro Schüler erhalten, der den Kurs besucht. Eine Reihe der über dreissig Kursanbieter bedienen sich nach Kenntnis von CH Media dieses Mittels. Ein Fahrlehrer berichtet etwa, wie Fahrzentren ihm eine doppelt so hohe Provision geboten hätten, wenn er seine Schüler zu ihnen schicken würde.

«Ich halte das für mindestens grenzwertig.»

Die Fahrlehrer, die über die Praxis offen Auskunft geben, sehen die Briefe als Erinnerung, damit Ausweise der Junglenker nicht ihre Gültigkeit verlieren. Andere sind kritisch. Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbandes, sagt: «Das Weitergeben von Adressdaten gegen Provision, wie es in der Branche leider gemacht wird, halte ich für mindestens grenzwertig.»

Das Fahrcenter, das Wismers Verband mitbetreibt, stelle Gutscheine zu Händen der Fahrlehrer aus. Es erhalte erst dann Daten, wenn der Schüler sich selber für einen Kurs anmeldet. Und nur dann bekomme der Fahrlehrer eine Provision.

Die Kursanbieter, die etwa Namen und Adressen gegen Provision kaufen, verweisen jeweils darauf, dass sie die Fahrlehrer verpflichten, ihre Schüler um ihr Einverständnis zu fragen. Sie vertrauen aber oft auf das Wort der Fahrlehrer und verlangen keine entsprechende Bestätigung des Fahrschülers. Bis vor kurzem etwa die A-Z Verkehrsschule Ostschweiz in Gossau SG. Geschäftsführer Rolf Bader spricht am Telefon zunächst darüber, dass das Thema «verdreht» würde, schliesslich gehe es nur darum, dass die Junglenker die Kurse nicht verpassen.

Der Fahrschüler werde in den Briefen ohnehin informiert, dass sein Fahrlehrer die Daten weitergegeben habe. Zudem würden keine Preise und keine Kursdaten genannt. Wenige Tage später schreibt er aber, seine Firma mache per sofort Anpassungen: «Es besteht jetzt eine schriftliche Kontrolle bezüglich der Einwilligung zur Weitergabe der Adressdaten.»

Eine Sprecherin des Eidgenössischen Datenschützers sagt auf Anfrage, die Fahrschüler müssten für die Weitergabe ihrer Daten ihre Einwilligung geben, ansonsten setzten sich die Fahrlehrer dem Risiko von Zivilklagen aus. Wer die Einwilligung mündlich einholt, hätte in so einem Fall schlechte Karten.

Auf rechtlich heikles Terrain begibt sich die 2PA AG aus Wohlen im Kanton Aargau. Laut eigenen Angaben erhält die Firma von einem Drittel der Fahrlehrer des Aargauer Fahrlehrerverbandes gegen Provision Fahrausweisnummern und Geburtsdaten. Diese Daten gibt die 2PA AG in ein System der Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (asa) ein und erhält so Name und Adresse von potenziellen Kunden. Diese würden angeschrieben, damit sie die Kurse nicht vergessen.

Entzug der Kursbewilligung droht

Doch das Vorgehen ist problematisch: Das System ist eigentlich nur dafür gedacht, Neulenker für die Kurse zu erfassen, damit das Strassenverkehrsamt die definitiven Führerscheine ausstellen kann. Sven Britschgi, Direktor der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, sagt: «Das System darf nur zur Registrierung für die obligatorische Weiterbildung genutzt werden. Erhält jemand von Dritten Fahrausweisnummern sowie Geburtsdaten, um damit Adressen für Werbung zu generieren, widerspricht das der Nutzungsvereinbarung.» Bei Missbrauch gingen die Sanktionen bis zum Entzug der Bewilligung für die Durchführung der Kurse. Je nach Vertragsbindung zwischen Kursveranstalter und Fahrlehrer handle es sich aber um eine «rechtliche Grauzone».

Die 2PA AG wollte zu diesem Vorwurf nicht Stellung nehmen. Der Geschäftsleiter, der zunächst Auskunft gab, sei in den Ferien.

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6 Kommentare
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hämpii
29.09.2019 16:58registriert Dezember 2018
Kennt man ja bereits in ähnlicher Manier von diversen Versicherungen...
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I bims
29.09.2019 16:42registriert Januar 2018
Datenschutz?
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Meyer Andrej
29.09.2019 17:29registriert August 2019
Die Fahrlehrerbranche und die Fahsicherheitscentrum sind der Inbegriff der unseriösität. Nur abkassieren für dümmliche Kurse. Ob CZV oder Zweiphasen, alles ein unnützer Müll. Die meisten Leute fahren auch ohne Fahrlehrer normal.
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