Schon wieder hat sich ein Richter mit umstrittenen Äusserungen bei einem Vergewaltiger-Urteil in die Nesseln gesetzt. Diesmal in Olten.
Ein damals 24-jähriger Mann vergewaltigte im Februar 2018 eine 17-Jährige in einem Hotelzimmer. Vor Gericht sagte sie, sie habe klar gesagt, dass sie weder eine Beziehung noch Sex mit ihm wolle. Nachdem er daraufhin den Geschlechtsverkehr trotzdem erzwungen hatte, erhob sie Anklage gegen den jungen Mann. Er hingegen sprach von einvernehmlichem Sex.
Nun hat das Amtsgericht Olten-Gösgen den Mann schuldig gesprochen und ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt; zwölf Monate muss er hinter Gitter, auf den Rest steht eine Probezeit von drei Jahren. Das vergleichsweise geringe Strafmass begründete der Amtsgerichtspräsident wie folgt: «Es war eine relativ milde Vergewaltigung, wenn man das überhaupt so sagen kann», sagte er laut dem Oltner Tagblatt. Die Tat habe im Vergleich zu anderen Fällen nur kurz gedauert und sei mit dem Minimum an nötiger Gewalt begangen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte an der Hauptverhandlung drei Jahre Gefängnis und einen zehnjährigen Landesverweis gefordert. Die Verteidigung plädierte ihrerseits auf Freispruch.
Agota Lavoyer, Leiterin der Opferhilfe Solothurn, reagierte auf Twitter bereits auf die Urteilsbegründung. «Nein, kann man nicht, Herr Amtsgerichtspräsident», schreibt sie.
Nein, kann man nicht, Herr Amtsgerichtspräsident.@SZSolothurn pic.twitter.com/oAkk4LWeOf
— Agota Lavoyer (@ALavoyer) November 18, 2021
Erst vor wenigen Monaten sorgte das Basler Vergewaltigungs-Urteil für einen Aufschrei. Die Gerichtspräsidentin stand in der Kritik, weil sie dem Opfer unterstellte, auf die Männer «Signale ausgesendet» und «mit dem Feuer gespielt» zu haben.
Agota Lavoyer sagte damals gegenüber 20 Minuten, dass mit dem Urteil «Vergewaltigungsmythen zementiert» und der Täter somit entlastet werde. Die Begründung der Richterin findet sie «beschämend». Sie hoffe nun aber, dass das Urteil und der damit verbundene mediale Fokus «wenigstens unter Richterinnen und Richtern Diskussionen auslöst und sich etwas ändert.» Dem war offenbar nicht so.
(amü)
Aber was auf gar keinen Fall geht, ist von einer einer "relativ milde Vergewaltigung" zu sprechen.
Wieviel (u.a. sprachliche) Kompetnz ist nötig, um einRichter:innenamt zu bekleiden?