Der rund 26 Jahre alte Schweizer, der im April 2015 mutmasslich in das syrisch-irakische Kriegsgebiet zu reisen versuchte, erhält seine Reisedokumente weiterhin nicht zurück. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die Weiterführung dieser Massnahme abgewiesen.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigt in ihrem Entscheid den dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Förderung von Aktivitäten der verbotenen Gruppierung «Islamischer Staat».
Die dem Mann vorgeworfene Straftat wiege schwer, so dass bei einer Verurteilung mit einer hohen Strafe zu rechnen sei. Dies erhöhe die Fluchtmotivation.
Zudem sei offensichtlich, dass die familiären Verhältnisse in der Schweiz den Beschuldigten nicht davon abhielten, in das syrisch-irakische Kriegsgebiet zu reisen.
Der junge Mann wurde 2015 am Flughafen Zürich festgenommen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er über Istanbul nach Syrien oder in den Irak gelangen wollte.
Nach seiner Entlassung musste er sich zunächst regelmässig bei der Polizei melden. Zudem wurde eine Schriftensperre verhängt, um einen weiteren Ausreiseversuch zu verhindern.
Wie aus dem Urteil des Bundesstrafgerichts hervor geht, stand der Beschuldigte zwischen September und Dezember 2014 in regem telefonischem Kontakt mit jenem Teenager aus Winterthur, der im Dezember 2014 mit seiner Schwester ins Kriegsgebiet ausreiste. Unterdessen sind die beiden Jugendlichen in die Schweiz zurück gekehrt.
Der junge Mann hatte ausserdem Kontakt zu einer weiteren Person, die im Februar 2015 nach Istanbul flog und gemäss Annahme der Bundesanwaltschaft von dort nach Syrien weiter reiste.
Die Auswertung von Dokumenten und elektronischen Geräten des Beschuldigten ergab zudem, dass er die Absicht hatte, in Syrien als Märtyrer zu sterben. Dies habe er auch gegenüber seiner Lebenspartnerin gesagt.
Auf seinem Mobiltelefon hat sich ausschliesslich radikal-dschihadistische Propaganda befunden, die unter anderem den Märtyrertod verherrlicht.
Am 31. März 2015 wurde der Beschuldigte gemäss einem Bericht der Bundeskriminalpolizei telefonisch kontaktiert. Dabei habe der Anrufer gesagt: «Schau, bevor ich für dich einen Flug buche, warne ich dich, der Weg dort ist sehr schwer.» Alles was der Anrufer für den jungen Mann machen könne, sei dafür zu sorgen, dass er dort ankomme.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/cma)