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Brugg: Psychiatrie-Pflegerin vom Gericht freigesprochen

Patientin lag tot in der Badewanne: Psychiatrie-Pflegerin vom Gericht freigesprochen

Das Bezirksgericht Brugg AG hat eine Psychiatrie-Pflegerin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, nachdem eine Patientin ertrunken war. Der Berufsverband ist erleichtert.
07.03.2019, 10:51
Noemi Lea Landolt / ch media
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Das Bezirksgericht sprach die Pflegerin frei.
Das Bezirksgericht sprach die Pflegerin frei. Telem1

Am Dienstag musste sich eine Pflegerin vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. Ihre Patientin ist in der Badewanne in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden ertrunken. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Suizid aus und klagte die Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung an.

Sie fand, die Pflegefachfrau hätte den Ertrinkungstod vermeiden können, wenn sie das Bad nicht erlaubt oder das Baden besser überwacht hätte. Das Gericht sprach die Frau frei. Sie sei nicht schuld am Tod der Patientin. Erstens sei nicht klar, ob es überhaupt ein Suizid war, und zweitens habe die Pflegerin, selbst wenn sich die Frau das Leben genommen hätte, ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt, weil es für einen Suizid keine Anhaltspunkte gab.

Für Erik Grossenbacher vom Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Aargau-Solothurn ist der Freispruch eine grosse Erleichterung. «Das Urteil hat angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege Signalwirkung.» Er ist überzeugt, dass sich im Falle eines Schuldspruchs Interessierte zweimal überlegen würden, ob sie diesen Beruf wirklich ausüben wollen, wenn sie sähen, dass man in schlimmsten Fall vor Gericht landen kann.

Jemand muss schuld sein

Im Allgemeinen beobachte der Verband, dass zunehmend versucht wird, Einzelpersonen für einen Vorfall verantwortlich zu machen. «Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, für alles einen Schuldigen zu suchen», sagt Grossenbacher. Solche tragischen Fälle wie jener, der am Dienstag vor dem Bezirksgericht Brugg verhandelt wurde, seien zum Glück sehr selten. «Aber die Tendenz zeigt sich auch bei einfacheren Fällen.»

Freispruch für 28-jährige Psychiatrie-Pflegerin

Video: © TeleM1

Grossenbacher macht ein Beispiel: Wenn Patienten unzufrieden seien mit der Pflege würde das Pflegepersonal oft die Konsequenzen spüren. Es sei deshalb schon zu Entlassungen gekommen, «obwohl manchmal gar nicht die Pflegefachperson schuld ist, sondern die Unzufriedenheit der Patienten ein Zeichen des Personalmangels ist». Höre er von solchen Fällen, gehe er vor Ort und versuche im Gespräch mit allen Beteiligten herauszufinden, was eine Institution tun könne.

Die AZ hat den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG) mehrere Fragen zum Fall und zum Umgang mit Suiziden während eines Klinikaufenthalts gestellt. Die PDAG gingen «aus Rücksicht gegenüber den Angehörigen der verstorbenen Patientin und gegenüber unserer ehemaligen Mitarbeiterin» nicht näher auf die Fragen zum Fall ein.

Lass dir helfen!
Du glaubst, du kannst eine persönliche Krise nicht selbst bewältigen? Das musst du auch nicht. Lass dir helfen. In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.Die Dargebotene Hand: Tel.: 143, www.143.ch
Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel.: 147, www.147.ch
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Die Medienstelle teilt mit, Suizide seien «seltene Ereignisse, die aber leider bei psychischen Erkrankungen vorkommen». Da psychische Erkrankungen mit einem höheren Suizidrisiko einhergingen, werde in jeder Untersuchung intensiv nach Suizidgedanken gefragt. Entsprechend würden dann «individuell Sicherheitsvorkehrungen festgelegt».

Wie diese Sicherheitsvorkehrungen aussehen, beantworten die PDAG nicht. Die Qualitätssicherung und -entwicklung geniesse aber den «höchsten Stellenwert» und das Personal setze tagtäglich alles daran, damit die Patienten auch einen Behandlungserfolg erfahren.

Diese 4 Sätze solltest du als Angehörige/r sein lassen

Video: srf
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