Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung einen zehnjährigen Landesverweis. Der Mann sei für die Öffentlichkeit eine «reale Bedrohung». Dem 30-Jährigen wird eine schwere psychische Störung attestiert.
Es bestehe ein «erhöhtes öffentliches Interesse, dass der Beschuldigte des Landes verwiesen wird, sollte er dereinst aus der Massnahme entlassen werden», sagte der Staatsanwalt des Bundes am Mittwoch vor Bundesstrafgericht.
Das Delikt sei nicht von «sehr grosser Schwere», fuhr der Staatsanwalt fort. Es müsse aber möglich sein, auch schuldunfähige Personen des Landes zu verweisen. Die Bundesanwaltschaft fordert daher eine stationäre therapeutische Massnahme sowie einen fakultativen Landesverweis von zehn Jahren.
Der 30-jährige Beschuldigte hatte den Redaktions-Mitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod angedroht, sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem Mann wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert.
Die Verteidigung forderte den Verzicht auf einen Landesweis. Der Mann würde sich wegen seiner Krankheit in Syrien nicht mehr zurechtfinden.
Der Beschuldigte leide seit seiner Kindheit an einer psychischen Krankheit, betonte der Verteidiger vor Gericht. Die Taten des Mannes seien deshalb «einzig und allein im Lichte seines psychischen Zustandes» zu bewerten, auch wenn objektiv eine versuchte Nötigung vorliege. (sda)
Ich habe durch meine Arbeit genügend Erfahrung mit Menschen aus Syrien die hier aufgenommen wurden, dann aber aufgrund Straffälligkeit einen Landdsverweis erhalten haben. Was passiert? Gar nichts! Die Schweiz kann aus humanitären Gründen keine Person nach Syrien ausweisen. Er bleibt also hier, erhält Nothilfe und Wohnungskosten bezahlt und weil es so viel Spass macht bezahlen wir ihm auch noch sämtliche Gesundheitskosten. Konsequenzen muss er keine fürchten. Traurig, aber die Realität.
Quo vadis, Schweiz?