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Pädophiler ex-Clown kommt ohne Verwahrung davon

Clown mit Balloon
Bild: shutterstock

Pädophiler ex-Clown schrammt knapp an Verwahrung vorbei

11.04.2022, 19:1211.04.2022, 20:08
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Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Montag einen 55-jährigen Mann wegen pädophiler Übergriffe auf drei Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Von der Anordnung einer Verwahrung sah das Gericht ab.

Das Obergericht sprach den Schweizer der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie schuldig. Der ehemalige Clown und kirchliche Mitarbeiter hat sich einer stationären psychologischen Therapie zu unterziehen. Und er darf nie mehr einer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen nachgehen.

Den drei Opfern - zwei zur Tatzeit rund zehnjährige Buben und ein damals etwa sechsjähriges Mädchen, seine eigene Tochter - hat der Beschuldigte Genugtuung in der Gesamthöhe von 35'000 Franken zu entrichten. Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht weitestgehend das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Meilen ZH vom Oktober 2020.

«Damoklesschwert der Verwahrung»

Von einer Verwahrung des Mannes sah auch das Obergericht ab. Es drohte dem Mann aber ausdrücklich die Verwahrung an, sollte es zu einem Rückfall kommen.

Unter diesem «Damoklesschwert der Verwahrung» dürfte der Mann bei der Therapie mitmachen, sagte der vorsitzende Richter. Dies, auch wenn nicht klar geworden sei, ob es nur ein «Lippenbekenntnis» gewesen sei, als er in der Befragung seine Therapiewilligkeit versicherte.

Es mache Sinn, wenn die Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben werde und der Beschuldigte die Behandlung sofort antrete, sagte der Richter. Diese dürfte recht lange dauern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und Verwahrung gefordert. Der Verteidiger plädierte für einen Teilfreispruch, eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine ambulante Therapie.

Vorstrafen verjährt

Mit ein Grund, dass das Strafmass nicht höher ausfiel, war die Tatsache, dass der Beschuldigte juristisch als nicht vorbestraft zu gelten hat. Zwar ist er seit den 1980er Jahren mehrfach einschlägig verurteilt worden. All diese Vorstrafen sind aber mehr als zehn Jahre her und wurden deshalb gelöscht.

Dass der Beschuldigte zudem die sexuellen Handlungen zugegeben habe, wirke sich nochmals leicht strafmildernd aus, sagte der Richter. Ein solches Geständnis sei sehr wichtig für die Opfer.

«Eine Autoritätsperson»

In seiner Funktion als kirchlicher Mitarbeiter und Clown habe der Beschuldigte gegenüber den Kindern seine Macht- und Vertrauensposition ausgenutzt, sagte der Richter. «Er war eine Autoritätsperson».

Die Aussagen des kleinen Mädchens seien glaubhaft gewesen. Es gehe daraus hervor, dass die Berührungen nicht zufällig gewesen waren, wie der Beschuldigte geltend gemacht hatte. Es seien «handfeste sexuelle Handlungen» gewesen.

«Kinder nicht überfallen»

In seiner Befragung am Montagvormittag gab sich der Beschuldigte geläutert und einsichtig. Er sehe jetzt ein, dass er den Kindern geschadet habe, versicherte er. Vor der ersten Instanz hatte er seine Übergriffe noch verharmlost.

Er sagte aber auch: «Ich bin kein Triebtäter». Er habe die Kinder ja nicht überfallen. Das Gericht hielt ihm immerhin zu Gute, es gebe «recht viel schwerere Fälle», etwa mit Gewaltanwendung oder Penetration. (sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Füürtüfäli
11.04.2022 22:39registriert März 2019
"Das Gericht hielt ihm immerhin zu Gute, es gebe «recht viel schwerere Fälle», etwa mit Gewaltanwendung oder Penetration."

Und diese Worte von einem Gericht?!? 😳 ich könnte 🤮

Richter zum Opfer:
" Ach, due jetzt nöd so... anderi händ viel schlimmers erläbt"
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