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Fehlende Unterschrift kostet Erbin 3,25 Millionen Franken

Nur ein «Ich, XXXXX,» genügt eben doch nicht.
Nur ein «Ich, XXXXX,» genügt eben doch nicht.bild: appellationsgericht bs

Fehlende Unterschrift kostet Erbin 3,25 Millionen Franken

Wer auch nach seinem Tod noch eine gewisse Gewalt über das eigene Vermögen haben will, der schreibt ein Testament. Wichtig: Nur ein Name reicht nicht, es braucht auch eine Unterschrift, wie das Basler Appellationsgericht entschieden hat. Darum gingen einer Frau rund 3 Millionen Franken flöten.
24.01.2023, 10:3824.01.2023, 14:23
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Es klingt wie eine Episode aus der Dystopien-Serie «Black Mirror»: Statt 3,1 Millionen zu erben, zahlt eine Frau 250'000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten, wie 20 Minuten berichtet. Der Grund: Das Testament, welches sie berücksichtigte und als Alleinerbin einsetzte, war nicht signiert. Die ganze Geschichte:

Zwei Tage vor ihrem Tod deponierte die Erblasserin ihr «Testament» beim Erbschaftsamt, wo das Dokument auch abgestempelt wurde. Darin steht, dass sie ihre alten Testamente «vollumfänglich aufhebt» und ihre Cousine «zu 100 Prozent zur Erbin» einsetzt. Am Anfang des Schreibens steht der Name der Verstorbenen; auch auf dem Couvert ist er zu lesen. In Form einer Unterschrift am Textende fehlt er jedoch.

Das Couvert.
Das Couvert.bild: appellationsgericht bs

Kleiner Fehler, grosse Folgen

Für eine andere erbberechtigte Partei war das nicht genug: Sie wehrte sich gegen dieses neue Testament. Ein Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung. Das Basler Zivilgericht entschied zugunsten der Cousine. Die Gegenpartei zog weiter und gewann in zweiter Instanz. In einem 18-seitigen Urteil erklärt das Basler Appellationsgericht äusserst detailliert, wieso man einen Namen am Textanfang nicht mit einer Unterschrift gleichsetzen darf.

Der springende Punkt dabei ist, dass man mit einer Signatur am Ende bestätigt, dass man das Geschriebene auch wirklich so meint. Steht der Name nur am Anfang des Textes, könnte es sein, dass man in dem Moment noch gar nicht weiss, was man schreiben will. Und ohne Unterschrift am Ende könnte es sich auch um einen unfertigen Entwurf handeln, der versehentlich eingereicht wurde.

Massive Anwaltskosten

Die Cousine könnte den Fall natürlich noch weiter ziehen – schliesslich stehen 3,1 Millionen Franken auf dem Spiel. Doch für sie ist die Angelegenheit jetzt schon unglaublich teuer; bereits jetzt sitzt sie auf massiven Kosten.

Das Schlichtungsverfahren kostet pauschal 5000 Franken. Das Zivil- und das Appellationsgericht berechnen ihre Kosten aber, wie «20 Minuten» schreibt, anhand der behandelten Summe. Darum berappen sie der unterlegenen Partei, in diesem Fall der Cousine, flotte 96'500 Franken.

Und als wäre das nicht schon genug, muss die Frau auch noch die Anwaltskosten der Siegerpartei bezahlen. Diese belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf 251'485 Franken und 70 Rappen. Bei einem Weiterzug vors Bundesgericht müsste die Cousine mit weiteren 40'000 Franken Behandlungsgebühr rechnen und allenfalls den Anwaltskosten der Gegenpartei. Ihre eigenen Anwaltskosten sind noch nicht eingerechnet.

(cpf)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ingmarbergman
24.01.2023 10:59registriert August 2017
Also warte: die Tatsache, dass die Erblasserin persönlich aufs Amt gegangen ist und dort das Testament quittieren lassen hat, ist zu wenig, um zu widerlegen, dass es sich dabei um einen Entwurf handelt?

„Versehentlich eingereicht“? Ja genau..
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Ziasper
24.01.2023 11:05registriert September 2017
Und welche Verantwortung trägt das Erbschaftsamt? Müssten die die Testamente nicht prüfen?
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DerBeserWiser
24.01.2023 10:59registriert Januar 2017
Wow das ist wirklich fies.. vor allem da das Erbschaftsamt das Testament ja in dieser Form angenommen und abgestempelt hat.
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