Es klingt wie eine Episode aus der Dystopien-Serie «Black Mirror»: Statt 3,1 Millionen zu erben, zahlt eine Frau 250'000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten, wie 20 Minuten berichtet. Der Grund: Das Testament, welches sie berücksichtigte und als Alleinerbin einsetzte, war nicht signiert. Die ganze Geschichte:
Zwei Tage vor ihrem Tod deponierte die Erblasserin ihr «Testament» beim Erbschaftsamt, wo das Dokument auch abgestempelt wurde. Darin steht, dass sie ihre alten Testamente «vollumfänglich aufhebt» und ihre Cousine «zu 100 Prozent zur Erbin» einsetzt. Am Anfang des Schreibens steht der Name der Verstorbenen; auch auf dem Couvert ist er zu lesen. In Form einer Unterschrift am Textende fehlt er jedoch.
Für eine andere erbberechtigte Partei war das nicht genug: Sie wehrte sich gegen dieses neue Testament. Ein Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung. Das Basler Zivilgericht entschied zugunsten der Cousine. Die Gegenpartei zog weiter und gewann in zweiter Instanz. In einem 18-seitigen Urteil erklärt das Basler Appellationsgericht äusserst detailliert, wieso man einen Namen am Textanfang nicht mit einer Unterschrift gleichsetzen darf.
Der springende Punkt dabei ist, dass man mit einer Signatur am Ende bestätigt, dass man das Geschriebene auch wirklich so meint. Steht der Name nur am Anfang des Textes, könnte es sein, dass man in dem Moment noch gar nicht weiss, was man schreiben will. Und ohne Unterschrift am Ende könnte es sich auch um einen unfertigen Entwurf handeln, der versehentlich eingereicht wurde.
Die Cousine könnte den Fall natürlich noch weiter ziehen – schliesslich stehen 3,1 Millionen Franken auf dem Spiel. Doch für sie ist die Angelegenheit jetzt schon unglaublich teuer; bereits jetzt sitzt sie auf massiven Kosten.
Das Schlichtungsverfahren kostet pauschal 5000 Franken. Das Zivil- und das Appellationsgericht berechnen ihre Kosten aber, wie «20 Minuten» schreibt, anhand der behandelten Summe. Darum berappen sie der unterlegenen Partei, in diesem Fall der Cousine, flotte 96'500 Franken.
Und als wäre das nicht schon genug, muss die Frau auch noch die Anwaltskosten der Siegerpartei bezahlen. Diese belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf 251'485 Franken und 70 Rappen. Bei einem Weiterzug vors Bundesgericht müsste die Cousine mit weiteren 40'000 Franken Behandlungsgebühr rechnen und allenfalls den Anwaltskosten der Gegenpartei. Ihre eigenen Anwaltskosten sind noch nicht eingerechnet.
(cpf)
„Versehentlich eingereicht“? Ja genau..