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Freiheitsstrafe für fahrlässige Raser soll abgeschafft werden

Freiheitsstrafe für fahrlässige Raser soll abgeschafft werden

30.08.2017, 16:11
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Knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten der strengeren Massnahmen gegen Raserinnen und Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden. Die Gerichte sollen mehr Ermessensspielraum erhalten, die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gestrichen werden, 

Zudem fordert die ständerätliche Verkehrskommission (KVF) mit einer Motion, welche sie am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat, dass die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.

Als Raser oder Raserin gilt, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h fährt, innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.

Verzicht auf Blackbox

Nach Ansicht der Kommission sollen Richterinnen und Richter mit diesen Massnahmen die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen.

Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt und auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet wird.

Dank Via sicura hundert Tote verhindert

Der Bundesrat hatte Ende Juni verlauten lassen, dass er einer Diskussion betreffend Lockerung der Rasergesetzgebung offen gegenüberstehe. Er schlug selber vor, dass etwa auf die Mindestfreiheitsstrafe verzichtet werden könnte. Die Zeit, während der der Fahrausweis eingezogen wird, könnte nach Ansicht der Regierung auf sechs Monate gesenkt werden.

Eine Mehrheit im Nationalrat empfindet die heute geltenden Regeln ebenfalls als zu starr und zu hart. Auch das Bundesgericht äusserte Verständnis für «unfreiwillige» Raser. Es gab Gerichten für Fälle, in denen das Rasen als Tatbestand zwar vorliegt, aber der Lenker nicht mit Vorsatz handelte, mehr Spielraum.

Zwischen 2013 - dem Jahr des Inkrafttretens - und 2015 hätten dank Via sicura mindestens hundert Tote und Schwerverletzte auf den Strassen verhindert werden können. Auch 2016 habe die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten im Vergleich zum langjährigen Trend überproportional abgenommen, schrieb das Bundesamt für Strassen (ASTRA). (sda)

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66 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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SJ_California
30.08.2017 17:19registriert März 2016
Was sollen denn unfreiwillige Raser sein??? Jeder, der mit solchen Geschwindigkeiten unterwegs ist, handelt doch vorsätzlich und muss entsprechend bestraft werden. Alkohol, Drogen, Gruppendruck, etc. dürfen nicht als Ausrede gelten!
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Gwaggli
30.08.2017 16:52registriert Januar 2016
Da bin ich erst einmal verwirrt, weiss jemand ein Beispiel von "unfreiwilligem" Rasen?
Ich kann mir gerade beim besten Willen nicht vorstellen wie man "unfreiwillig" mit min. 40km/h zu schnell unterwegs ist.
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Fulehung1950
30.08.2017 17:48registriert Juni 2014
Jetzt möchte ich von einem Mitglied dieser Kommission wissen, was FAHRLÄSSIGE Raserei ist!

Was bitte schön ist fahrlässig, wenn einer mit 100 km/h innerorts blochet oder mit 70 durch die 30er-Zone!

Die Gefängnisstrafe MUSS auf mind. 2 Jahre erhöht, der Ausweisentzug auf 5 Jahre.

Denn wer so fährt, darf eigentlich nicht mehr mit einem PW auf die Menschheit losgelassen werden.
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