Im Freiamt erlebte ein Autofahrer Anfang Juni 2015 bei einer Verkehrskontrolle eine Überraschung: Obwohl er keine Betäubungsmittel konsumiert hatte und dies auch angab, wies ein Drogenschnelltest bei ihm ein positives Resultat aus. Das Resultat des Blut- und Urintests, das in der Regel nach zwei Wochen vorliegt, bestätigte später seine Aussage. Bekannt ist, dass die Drogenschnelltests, welche die Aargauer Polizei verwendet, in Ausnahmefällen ein falsches Resultat liefern.
«Bestreitet ein Autofahrer trotz positivem Schnelltest, Drogen konsumiert zu haben, wird ihm der Führerschein präventiv für zirka 24 Stunden abgenommen», führt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, aus. Ist es dagegen offensichtlich, dass ein kontrollierter Lenker unter Drogen steht oder er den Konsum sogar zugibt, schickt die Polizei den Führerausweis gleich an das Strassenverkehrsamt weiter. Dieses entscheidet dann über weitere Massnahmen, sprich wie lange der Lenker auf seinen Ausweis verzichten muss.
Verhielt es sich auch im konkreten Fall so, dass der Autofahrer maximal einen Tag auf das Auto-Billett verzichten musste? «Aus Datenschutzgründen kann ich zum konkreten Fall nicht Stellung nehmen», antwortet Samuel Helbling, Sprecher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, dem das Strassenverkehrsamt untersteht. Er bestätigt aber den Sachverhalt, wie ihn Polizeisprecher Bernhard Graser dargelegt hat.
Wegen des negativen Blut- und Urintests stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Konsums von Betäubungsmitteln ein. Das war Mitte Juli, also sechs Wochen nach der Verkehrskontrolle. Nun hätte die Angelegenheit ad acta gelegt werden können. Doch der Autofahrer forderte für die Zeit ohne Führerschein eine stolze Entschädigung von 6070 Franken.
Obwohl das Aargauer Obergericht seine Beschwerde abwies, versuchte er sein Glück vor dem Bundesgericht – vergebens. Der Beschwerdeführer habe nicht aufgezeigt, inwiefern der Entscheid gegen das Recht verstossen solle, schreibt das Bundesgericht im Urteil. Der Mann muss nun auch die Gerichtskosten von 800 Franken zahlen.
Weil die Drogenschnelltests nicht hieb- und stichfest sind, veröffentlicht die Kantonspolizei die Resultate in ihren Medienmitteilungen nicht mehr. Dies nachdem die Aargauer Regierung FDP-Grossrat Adrian Meier Mitte 2014 recht gab, der dies in einem politischen Vorstoss gefordert hatte. (aargauerzeitung.ch)
Wenn man, z.B. Als Selbst. Unternehmer seine Arbeit nicht ausführen konnte, müssten schon mind. 500.00 pro Tag drin
liegen.
Problematischer aber finde ich die Tatsache, dass man grundsätzlich als "Gesetzesbrecher" hingestellt wird. Nur durch einen mässig zuverlässigen Schnelltest!
Was war die Begründung für die geforderte Entschädigung? Eine Entschädigung wäre doch eh nur zulässig, wenn ein finanzieller Nachteil entstanden wäre.