Kassiererin trickst an der Kasse – allfällige Einbürgerung verunmöglicht
Im Oktober 2025 legt die Kundin einer Lidl-Filiale in der Region Baden ihre Ware aufs Band. Die Kassierin scannt nur vier Produkte – den Rest schleust sie einfach durch. Auch Produkte im Einkaufswagen übersieht sie. Die Kundin zahlt 5.45 Franken in bar für die vier Produkte, welche die Kassierin gescannt hat.
Zehn Minuten später wiederholt sich die Szene: Diesmal ist es ein Kunde. Er zahlt 10.70 Franken für sechs Produkte. Doch im Einkaufswagen sind einige mehr.
Die Kassierin flog allerdings auf. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden hervor, der kürzlich rechtskräftig geworden ist. Die Lidl-Mitarbeiterin habe «mit Absicht gehandelt», hält die Staatsanwaltschaft fest. Wie genau sie aufflog, bleibt offen – Überwachungskameras in der Filiale dürften eine Rolle gespielt haben.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft verurteilt die 35-jährige Kosovarin aus der Region Baden wegen Diebstahls. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 2500 Franken und 500 Franken Busse. Die Strafbefehlsgebühren betragen 800 Franken. 1300 Franken muss die Diebin also bezahlen. Die bedingte Geldstrafe wird fällig, falls sich die Kosovarin in der dreijährigen Probezeit nicht bewährt.
Die Lidl-Mitarbeiterin hat ihre Komplizen offenbar nicht verpfiffen. «Die beiden Kunden konnten nicht identifiziert werden», schreibt die Medienstelle der Staatsanwaltschaft. Der genaue Deliktsbetrag bleibt damit unklar. Die Staatsanwaltschaft ging allerdings von mindestens 300 Franken aus. Bei einem tieferen Betrag hätte das Urteil auf geringfügigen Diebstahl gelautet.
Nur noch minime Chancen auf Einbürgerung
Wegen des Urteils rückt eine allfällige Einbürgerung für die Kosovarin in weite Ferne. Denn: Wer wegen eines Vergehens verurteilt wird, hat bei der Einbürgerung schlechte Karten. Die Erklärung: Diebstahl ist ein sogenanntes Vergehen. Das ist die mittlere der drei Deliktskategorien neben Übertretung und Verbrechen.
Will sich eine erwachsene Person im Aargau einbürgern lassen, darf der Strafregisterauszug keinen Eintrag wegen eines Vergehens enthalten. Bei einer Geldstrafe wird der Eintrag erst nach zehn Jahren von Amtes wegen gelöscht. Komplett ausschliessen lässt sich eine Einbürgerung allerdings nicht. Behörden müssen den Einzelfall prüfen und die Voraussetzungen gesamthaft würdigen.
«Vertrauensverhältnis irreparabel erschüttert»
Zum Vergleich: Vor vier Jahren lehnte der Grosse Rat das Einbürgerungsgesuch eines 18-Jährigen ab, der wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von 100 Franken verurteilt worden war. Das Verwaltungsgericht hob den Entscheid auf und bürgerte den Mann ein. Es sprach von einem «Ermessensmissbrauch» des Grossen Rats.
Hat Lidl die Kassierin gefeuert oder ihr eine zweite Chance gegeben? Das Unternehmen äussert sich «aufgrund von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten» nicht dazu. Eine Kündigung liegt aber nahe, denn die Medienstelle schreibt: «Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses ist das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wird dieses Vertrauensverhältnis irreparabel erschüttert, führt dies zwangsläufig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.» (aargauerzeitung.ch)
