Ein 49-jähriger Deutscher hat vor Gericht in Zürich den ihm vorgeworfenen Handel mit Drogen gestanden. Er bestreitet aber, dass es, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, über 14 Kilogramm Kokain gewesen sein sollen.
Insgesamt soll der frühere Finanzanalyst von 2018 bis 2022 auf verschiedenen Online-Plattformen insgesamt über 7000 Drogengeschäfte getätigt haben. Laut Anklage erzielte er mit dem Verkauf von mehr als 14 Kilogramm Kokain, Marihuana und weiteren Drogen Einnahmen von umgerechnet rund 2 Millionen Franken. Im Mai 2022 wurde der Mann verhaftet. Seither sass er in Untersuchungshaft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.
Für seine Drogengeschäfte nutzte der 49-Jährige verschiedene Marktplätze im Darknet sowie die beiden Messenger Wickr und Telegram. Der Versand der Drogen an die Abnehmer in der Schweiz erfolgte per Post. Die Bezahlung erfolgte in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren. Auch die beiden Mitbeschuldigten sollen mehrjährige Freiheitsstrafen kassieren. Alle drei sind deutsche Staatsangehörige und sollen nach Verbüssung ihrer Strafen des Landes verwiesen werden.
«Das ist nicht wirklich richtig», sagte der Mann am Montagmorgen an der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich. Er habe auf den Online-Marktplätzen selber viele Scheingeschäfte getätigt, um sich gute Bewertungen geben zu können. «So wie es viele Anbieter auf Amazon auch machen.» Die tatsächliche Drogenmenge, die er verkauft habe, sei deshalb tiefer, als es ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklage vorwerfe.
Sowohl die Anklageschrift als auch das Plädoyer der zuständigen Staatsanwältin am Montagmorgen am Bezirksgericht Zürich gaben einen Einblick in die aufwendigen Ermittlungen in diesem Fall. So kam es unter anderem zu einer visuellen und akustischen Überwachung einer für den Drogenhandel angemieteten Mansarde in Basel.
In die Ermittlungen wurde auch das Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich einbezogen. Das DIZ bietet unter anderem Laboranalysen von Drogen an. Die Darknet-Dealer nutzten diese eigentlich zum Schutz der Konsumenten gedachte Dienstleistung aus, indem sie dutzende Kokainproben auf ihren Reinheitsgehalt untersuchen liessen. War dieser hoch genug, beschafften sie eine grössere Menge davon beim jeweiligen Anbieter.
Der Hauptbeschuldigte verwendete beim Abrufen der Laborergebnisse E-Mail-Adressen, die er auch bei einer Krypto-Börse verwendete. Dort floss ein Teil der Kryptowährungen hin, mit denen seine Abnehmer die Drogen bezahlten.
Die Verhandlung wird am Montagnachmittag mit den Plädoyers der Anwälte der Beschuldigten fortgeführt. Noch ist nicht bekannt, wann das Gericht das Urteil in dem Fall bekanntgeben wird. (nib/sda)