Schweiz
Justiz

Bauer droht Veterinäramtsmitarbeiterin mit Tod: Kein Grund für U-Haft

Bauer drohte Veterinäramtsmitarbeiterin mit Tod – das reicht laut Gericht nicht für U-Haft

25.02.2026, 12:0025.02.2026, 12:10

Die St.Galler Justiz hat einen wegen Drohungen inhaftierten Bauern auf Geheiss des Bundesgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen müssen. Er drohte einer Mitarbeiterin des kantonalen Veterinärwesens anlässlich einer Kontrolle mit dem Tod.

Die Mitarbeiterin begab sich in Begleitung von Polizisten im Dezember auf den Hof des Beschwerdeführers. Bei ihrer Kontrolle stellte sie massive Missstände fest und sprach von einer allfälligen Beschlagnahme der Tiere. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Bauer drohte der Frau damit, dass sie den Hof bei einem nochmaligen Besuch nicht lebendig verlassen und er sie in die Jauchegrube werfen werde. Am Tag darauf rief der Beschwerdeführer bei der Notrufzentrale an und sagte, es werde drei Tote geben.

Angehörige: Mann ist unberechenbar

Der Mann wurde am gleichen Tag in Untersuchungshaft genommen und die Staatsanwaltschaft gab ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Bereits zuvor war es zu Streitigkeiten in der Familie gekommen. Eine Handgreiflichkeit zwischen dem Bauer und seinem Bruder ist Gegenstand einer Strafuntersuchung. Mutter, Vater und Bruder des Mannes sagten, der Beschwerdeführer sei unberechenbar. Sie könnten nicht mehr sagen, ob er die Drohungen ernst meine.

Dies reicht jedoch nicht, um den Beschwerdeführer in der Untersuchungshaft zu behalten, wie das Bundesgericht festhält. Werde als Haftgrund angegeben, dass die Gefahr der Umsetzung einer Drohung bestehe, so müsse dieses Risiko konkret sein. Die St. Galler Vorinstanz halte es für «denkbar», dass der Bauer ernst mache, ohne dafür konkrete Anhaltspunkte zu nennen. (sda)

(Urteil 7B_123/2026 vom 13.2.2026)

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Die beliebtesten Kommentare
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Der Micha
25.02.2026 12:31registriert Februar 2021
Naja, bei allen Respekt. Wenn er ihr "nur" gedroht hätte, dann würde ich auch mit der Forderung bezüglich der Untersuchungshaft vorsichtig sein.

Allerdings hat er bei der Notrufzentrale selbst angerufen und dies angekündigt. Ich verstehe nicht, wie man das nicht als konkrete Drohung wahrnehmen kann.
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Punktlandung
25.02.2026 12:35registriert September 2023
Muss zuerst etwas passieren, damit man sich nachträglich fragen muss, wie das passieren konnte?
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Grüblerine
25.02.2026 12:41registriert Januar 2024
Ich fasse es nicht. Der Beschwerdeführer gehört doch in die Geschlossene. Ich hätte echt Angst in seiner Nähe...
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